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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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im Jahre 1819 bestätigte Patent, so wie durch die Bundesge setze dasselbe Recht, wie die Ausländer. Wenn der geehrte Abgeordnete nicht undeutlich zu erkennen gegeben hat, es zeige sich in den mehrseitig ausgesprochenen Ansichten eine Animosität gegen Dresden, so ist er, wie ich glaube, zu Aeußerung eines solchen Verdachts nicht befugt; mich aber kann das um so we niger treffen, da ich bekanntlich eine große Vorliebe für Dres den habe; ich leugne aber nicht, daß dieses Vorrecht schon seit längerer Zeit mir ebensowohl als sehr vielen Andern ein bitteres Gefühl verursacht hat. Ich war daher auch entschlossen, eine solche Petition selbst einzureichen, was ich auch gethan haben würde, wenn mir nicht ein Anderer damit zuvorgekommen wäre. Ich kann dieses Vorrecht um so weniger als ein Recht aner kennen, weil es sich nur auf einen alten, durch ein allgemeines Gesetz unbedingt aufgehobenen Gebrauch gründet, der nur eine rechtswidrige Fortsetzung der ehemaligen, durch den Bundestags beschluß und das Gouvernementspatent aber allgemein aufge hobenen, wechselseitigen Abzugsbefugnisse ist. Wenn nun an dere Städte das Recht , welches sie sonst auch, wie Dresden, auszuüben berechtigt waren, aufgeben mußten, so muß es Dresden auch aufgeben. Hat nun das Specialrescript die Fortdauer noch gestattet, so ist die hohe Staatsregierung nicht nur llefugt, sondern, ich möchte wohl sagen, auch verpflichtet, ein solches Vorrecht — denn ein Recht ist das nicht, was die wohlerworbenen Rechte Anderer kränkt und verletzt — aufzu heben und dessen endliche Abschaffung zu beschließen. - Abg. Eisen stuck: Ich muß mir noch einmal das Wort erlauben. Es ist mir eine pelisto prlncipii zum Vorwurf ge macht worden, ich glaube aber ohne Grund; denn sobald man erwägt, daß wenigstens in Deutschland die Kammern keine Ge richtshöfe sind, die Urtheile machen und Recht sprechen, so habe ich sonach keine petttio priucipu begangen. Referent Braun: Eben deshalb ist die Staatsregie rung angegangen worden, zu erwägen, inwieweit die Aufhe bung geschehen kann, und nicht die Kammer. Präsident v. Haase: Es hat sich Niemand weiter zum Sprechen gemeldet, und ich kann annehmen, daß die Kammer damit einverstanden sei, daß die Frage über das Deputations gutachten zur Beschlußnahme reif sei. Es hat die Deputation folgenden Beschluß beantragt, die hohe Staatsregierung zu er suchen: „daß Dieselbe die Aufhebung des von der Stadt Dres den behauptetenRechtes, ein pr.Ct.der vonda in das Inland aus gehenden Erbschaften und Legaten als Abzug für die dasige Ar menkasse zu fordern, auf geeignete Weise bewirken möge", und ich frage, ob die Kammer diesem Antrag beistimme? — Ein stimmig Ja. — .Referent Braun: Ich meinerseits habe gegen das Gut achten der Minorität nichts einzuwenden. In sofern es von der Kammer angenommen, bin ich vollkommen beruhigt. Ich glaubte nur deshalb mich demselben nicht anschließen zu können, weil darinnen ein Recht anerkannt wird, welches die Deputation als irrationell und unzeitgemäß bezeichnet,und weil, wenn man darauf antrüge, man am Ende den Vorwurf vernehmen und verdienen müßte, man wolle nur etwas Jrrationelles vervielfäl tigt wissen. Der Antrag der Minorität lauft auf das hinaus, was ein gewöhnliches Sprichwort sagt: schlägst du mir meinen Juden, so schlage ich dir Deinen! Abg. Sachße: Als Vorstand der Deputation und Mit glied der Majorität erlaube ich mir, einige Worte gegen die letzte Aeußerung des Referenten. Ich halte dafür, daß man der Majorität der Deputation beitreten kann, und möge es auch nur ein Homvopatisches Mittel sein, nach dem Princip siwilia si- inilibuZ cui klMur, damit wenigstens das übrige Land der Stadt Dresden einigermaßen gleich gestellt werde. Homöopatisch ist es auch, weil die Gleichstellung nur sehr gering sein dürfte, weil nämlich soviel vermögende Personen, Rentiers, Pensionaire und andere sich dort in Ruhestand versetzen und ihr Leben da be schließen. Der Abg., welcher früher für Dresden sprach, ver wechselt die Begriffe, indem er meint, man macht Dresden ei nen Vorwurf daraus, daß die Reichen und Wohlhabenden, jung und alt, sich aus dem Lande hierher wenden und bis an ihrEnde aufhalten. Das ist ein ganz eigenthümlicher Vorwurf: wenn man einer Stadt nachsagen kann, sie sei so hübsch, daß sie Leute des Wohlstandes an sich zieht. Es beweist dies aber doch, daß die Stadt Dresden die reichste des Landes, diejenige isft welche aus den übrigen Ehesten des Landes'einen Zuschuß für ihre Ar men am weniKsten bedarf. Aus diesem Grunde wünschte man, daß auch den übrigen Ehesten des Landes, wo ein' Zuströmen des Neichthums und Wohlstandes nicht, ja wohl da und dort das Gegentheil vorhanden ist, gestattet sein möge, auch ein pr.Ct. von den Erbschaften abzuziehen, die aus ihnen nach Dresden kommen. Präsident v. Haase: Der Antrag der Majoritäten Deputation, gestellt auf den Fall, daß das von Dresden an gesprochene Recht bestehen bleiben sollte, geht dahin: „beider Staatsregierung die Bitte zu stellen, daß dieselbe allen den Orten des Inlands, welches zum Besten ihrer Armenkassen eine gleiche Abgabe, wie die beschriebene der Stadt Dresden, in gleichen Fällen den Bewohnern der Letztem gegenüber zu be stimmen, gemeint sein sollten, dieses statutarische Recht auf Verlangen einräumen möge," und ich frage die Kammer-: ob sie den Antrag der Majorität der Deputation zu dem ihrigen machen will? — Wird gegen 9 Stimmen abgeworfen. — Präsident v. Haase: Wir gehen nun über auf den a n - derweiten Bericht der vierten Deputation, die Petition einiger Geistlichen der Annaberg- Grünstädtler Ephorie um Uebernahme der dor tigen Predigerwitwen- und Waisienkasse betref fend. Der Bericht lautet: In dem über die Petition einiger Geistlichen der Annaberg- Grünstädtler Ephorie, die Uebernahme der dortigen Prediger-
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