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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Witwen-Pensionen auf die allgemeine Prediger-Witwen - und Waisenkasse betreffend, von der D e p u t a t i o n erstatteten und der verehrten Kammer am 30. Marz dieses Jahres vorgetrage nen Berichte ging der Deputationsantrag dahin: daß die von den verstorbenen Theilnehmern der in der Anna- berg-Grünstädtler Ephorie bestandenen Prediger-Witwen- und Waisenkasse hinterlassenen und lebenden Wit ¬ wen, hinsichtlich ihrer Pensionsansprüche an genannte Kaffe, aus Staatskassen befriedigt werden möchten. Da jedoch die Consequenzen, welche sich aus Annahme dieses Antrags ergeben könnten, nicht sofort zu übersehen waren, so ging die Kammer auf den Vorschlag der hohen Staatsregie rung ein: daß ein Beschluß hierüber so lange verschoben werden möge, als bis sich der Umfang dieser Verbindlichkeiten klarer über sehen lassen werde, worüber der Deputation baldthun- lichst eine anderweite Mittheilung zugehen solle. Nachdem nun diese Mittheilung Seiten des hohen Cult- Ministerii an die Deputation erfolgt ist, säumt die letztere nicht, der Kammer Folgendes anderweit vorzutragen: Prediger-Witwen-Pensionen solcher Vereine, die kein eig nes Kapitalvermögen besitzen, und somit blos durch Beiträge der betreffenden Geistlichen aufzubringen sind, kommen nur in drei Ephorien vor, als: in der Annaberg-Grünstädtler Ephorie 16 Witwen mit jährlicher Pension von 480 Lhlr. in der Ephorie Nossen 4 Witwen mit jähr ¬ licher Pension von 44 und in der Ephorie Meißen 13 Witwen mit jährlicher Pension von 182 Summe 706 Thlr. In dem ersten Berichte über die in Rede stehende Petition sind die Gründe ausführlich angegeben, welche die Deputa tion zu ihrem vorbemerkten Anträge bestimmten. Dieselben Gründe sind auch auf die übrigen zwei Pensionskassen in den Ephorien Nossen und Meißen anzuwenden, da es hier wie dort schlechterdings unbillig bleibt, neu eintretenden Geistlichen Beiträge aufzubürden, für die ihre Nachgelassenen irgend einen Ersatz nicht zu erwarten haben. Dies erkennt auch dermalen das hohe Cultministerium an, und hält die Uebernahme nicht assein des in der Annaberg- Grünstädtler Ephorie, sondern auch des in den andern zwei Ephorien vorkommenden Pensionsbetrags in der oben angege benen Summe an 706 Thlr. — — auf den durch §. 6 des Ge setzes vom 1. December 1837,, die Errichtung einer Prediger- Witwen- und Waisenkasse betreffend, bestimmten Reserve fonds um so angemessener und unbedenklicher, als dieser Be trag sich nicht vermehren, sondern nach und nach vermindern und verschwinden werde. Da hierdurch derimerstendießfallsigenBerichtederDep u- tation gemachte Antrag im Hauptwerke erfüllt, einer dringen den Pflicht der Billigkeit genügt und überdieß der Staatskasse eine neue Last keineswegs ausgebürdet wird, so ist, wie sich auch die zu derBerathung über jenen Vorschlag hinzugezogene zweite Deputation der verehrten Kammer dießfalls einverstanden erklärt bat, auch die Deputation der Meinung, die Kammer möge auf den vorbemerkten Vorschlag des hohen Cultministerii eingehen und empfiehlt daher unter Zurück ziehung des in ihrem ersten über die fragliche Petition erstatteten Berichte gestellten Antrags, insoweit er nicht auf noch zu er folgende Abgabe der Petition an die erste Kammer gerichtet ist, derselben: die Uebernahme des in den Ephorien Annaberg-Grünstädtel, Nossen und Meißen in den ohne eignes Kapitalvermögen bestandenen und bezüglich bestehenden Predigerwitwen-Pen sionenvereinen aufzubringenden Pensionsbetrags von 706 Lhlr. auf den durch ß. 6 des Gesetzes vom 1. Decem ¬ ber 1837, die Errichtung einer Predigerwitwen- und Waisen kasse betreffend, bestimmten Reservefonds zu genehmigen. Zugleich hat das hohe Cultministerium der Deputation die Grundsätze mitgetheilt, von welchen dasselbe beiBehandlung der zahlreichen Privatpredigervereine, die für Grabeausstattungs- Pensionskassen annoch im Lande bestehen, künftig hinausgehen wird, und die Deputation bringt diese Grundsätze, gegen welche sie ihrerseits etwas zu erinnern nicht auffand, hiermit zur Kenntniß der geehrten Kammer: 1) Grabeausstattungspensionskassen, die eignes Kapital vermögen besitzen, können in der zeitherigen Art, mit thun- lichster Ermäßigung der Beiträge fortdauern; 2) Grabe - und Ausstattungskassen ohne Kapitalvermögen dürfen nur dann fortbestehen, wenn für alle Geistliche der be treffenden Ephorie eine Zwangsverbindlichkeit zum Beitritt stattfindet; 3) Pensionswitwenvereine ohne Kapitalvermögen werden aufgehoben und die Pensionen der vorhandenen Wirwen auf obgedachren Reservefonds übernommen; 4) Beiträge aus den Kirchenärarien, die an zeither bestan dene und vermöge des Vorstehenden fortbestehende Vereine ent richtet worden sind, dauern fort. Vicepräsidenr Reiche-Eisenstuck: Ich habe mich frü-» her für den vorliegenden Gegenstand lebhaft interessirt, und nun mich um so mehr dahin auszusprechen, daß ich die genom menen Maßregeln für vollkommen erschöpfend, billig und ge recht anerkenne. Auch die Grundsätze, welche das hohe Cultus- ministerium hinsichtlich der Funeralkassen angenommen hat, sind der Gerechtigkeit und Billigkeit so angemessen, daß die be treffenden Mitglieder der Gesellschaften darin einen neuen Be weis der besondern Fürsorge des hohen Ministeriums finden müssen. In der Thal könnte fast die unter 2 noch stattsinden sollende Zwangsverbindlichkeit Bedenken in manchen Fällen Hervorrufen, indessen gleicht sich das immer mehr und mehr aus, wenn in mehren Ephorien dergleichen Gesellschaften forbestehen: Würde es aber nur in einzelnen Ephorien der Fall sein, so könnte daraus für Einzelne, welche aus einer Ephorie in die andere versetzt werden, eine gewisse Benachtheiligung wohl entstehen. Indessen finde ich diese Maßregel nicht für Einzelne so beschwer lich , daß ich auf Abänderung derselben antragen sollte. Ich hoffe, daß die Betheiligten sich mit den festgestellten Principien nunmehr vollkommen einverstandenerklären, und die Ansicht der Staatsregierung dankbar erkennen werden. Abg. Püschel: Ich kann die Ansicht, welche der Herr Vicepräsident ausgesprochen hat, nicht vollkommen theilen. Aus den Grundsätzen, welche die Staatsregierung anzunehmen geson nen ist, und namentlich aus dem ersten geht zwar hervor, daß sie aufExecution des Befehls zur Ablösung solcher Privatgesellschaft
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