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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ten, die eigenes Vermögen besitzen, nicht bestehen wird; da durch wird aber der frühere Zustand nicht vollkommen hergestellt. Die Wirkungen dieser Maßregel werden verschieden sein, je nachdem die Anstalten ausreichenden Kapitalfonds besitzen oder nicht. Bei den Anstalten ersterer Art würde allerdings das Be stehen gesichert sein, aber bei denen der zweiten Art, die zwar eigenes, aber nicht hinlängliches Vermögen besitzen, wo folg lich der Bedarf theilweise durch Beiträge herbeigeschafft werden muß, ist keine Garantie gegeben. Sie werden sich auflösen, weil der Befehl dazu gegeben worden ist und solcher nicht aus drücklich zurückgezogen wird. Nun frage ich: was soll aus den berechtigten Witwen werden, die ihre Subsistenzmittel aus solchen Anstalten bezogen haben? Es ist nicht zweifelhaft, daß sie denselben Anspruch auf den Schutz des Staates zu ma chen berechtigt sind,, wie diejenigen, welche zur Annaberg- Grünstädtler Ephorie gehören. Ich halte es daher für noth- wendig, daß wenigstens in Bezug auf solche Anstalten der Be fehl ausdrücklich wieder zurückgenommen werde, und zwar mit der Erklärung, daß hie Zwangsverbindlichkeit, wo sie regula tiv- oder statutenmäßig besteht, wieder in Wirksamkeit trete. In dieser Hinsicht erlaube ich mir den Antrag, die hohe Staats regierung zu ersuchen: „daß sie die erlassenen Verbote zur Auf lösung dec unter die Kategorie Nr. 1 gehörigen Privatvereine ausdrücklich wieder aufhebe und die Zwangsverbindlichkeit zum Fortbestehen derselben, wo solche regulativ- oder statuten mäßig stattflndet, wieder herstelle." Geschieht das Letztere nicht, wird das Fortbestehen nur facultativ, so werden sich diese Ver eine auflösen. Sollte dieser Antrag, was mir sehr leid sein würde, keine Unterstützung finden, so würde ich mir einen an- derweiten Antrag erlauben, der dahin geht: „die hohe Sraats- regierung zu ermächtigen, die Pensionszahlungen für die bei solchen Vereinen, welche keinen ausreichenden Kapitalfonds besitzen, vorhandenen genußberechtigten Witwen in dem Falle, wenn diese Vereine sich auflösen, ebenfalls auf den Reserve fonds zu übernehmen, jedoch nur gegen Abtretung der diesen Anstalten gehörigen Fonds an die allgemeine Predigerwirwen- und Waisenkasse." Ich glaube, daß es dem Princip der Ge rechtigkeit ganz angemessen ist. Man kann nicht den einen Theil dieser Witwen unterstützen und den andern ohne Unter stützung lassen. Wenn der Staat die Anstalt oder wenigstens die Zwangsverbindlichkeit aufhebt, so ist er auch verbunden, für die Subsistenz derselben anderweit zu sorgen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu brin gen und behalte mir den eventuell gestellten vor. PräsidentO.Haase: Unterstützt die Kammer diesen An trag? — Wird nicht hinreichend unterstützt. — Der eventuelle Antrag wird ebenfalls nicht unter stützt. — Staatsminister v. Lindenau: Auf die gemachten An träge habe ich mich nicht näher zu erklären, da beide nicht un terstützt worden sind. Zur Beruhigung des Antragstellers aber bemerke ich, daß der erste Antrag jetzt schon mehr oder weniger zur Ausführung gekommen ist. Wo die Zwangsverbindlich keit zum Beitritt bereits jetzt besteht, wird dem auch künftig kein Hinderniß in den Weg gelegt werden. Gegen den zwei ten Antrag würde ich mich haben erklären müssen, weil er weit geführt und dem allgemeinen Pensionsfonds eine nicht zu über sehende Last auferlegt haben würde. Abg. Puschel: Durch die Erklärung des Hrn. Staats ministers finde ich mich vollkommen beruhigt. Referent B r a u n: Die Deputation hat sich gefreut, die wahrhaft humanen Gesinnungen des hohen Cultministeriums gegen die Predigerwitwen- und Waisenkassen mittheilen zu kön nen, es sind dies die, welche die Deputation in dem Berichte niedergelegt hat. Die Wünsche, welche vorhin.laut geworden, möchten wohl zu weit gehen. Wenn man die Jntercession des Staates beantragt bei Vereinen, deren Auflösung der Staat nicht herbeigeführt hat, sondern welche sich in Folge der Jnsuf- sicienz der Mittel auflösen, so ist dies gewiß weder eine billige noch eine rechtliche Anforderung an den Staat. Staatsminister v. Linden au: Um mögliche Mißver ständnisse zu vermeiden, habe ich zu dem dritten Grundsätze die Bemerkung in das Protokoll niederzulegen, daß er nur auf diejenigen Geistlichen Anwendung leidet, welche Mitglieder der allgemeinen Staatspensionsanstalt sind. Präsident v. Haase: Die Deputation hat der Kammer angerathen: „die Uebernahme des in den Ephorien Annaberg- Grünstädtel, Nossen und Meißen in den ohne eignes Kapital vermögen bestandenen und bezüglich bestehenden Prediger-Wit- wen-Pensionen-Vereinen aufzubringenden Pensionsbetrags von 706 Thlr. auf den durch §. 6 des Gesetzes vom I. December 1837, die Errichtung einer.Predigerwitwen- und Waisenkasse betreffend, bestimmten Reservefonds zu genehmigen." Will die Kammer diese Genehmigung aussprechen? — Einstim mig Ja. — Präsident v. Haase: Ferner hat die Deputation wieder holt, daß unter diesen Umständen die Petition an die erste Kam mer abzugeben sei, und ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — EinstimmigJa. — Präsident v. Haase: Uebrigens bedürfen die Grundsätze, welche die Deputation am Schluffe ihres Berichts mitgetheilt hat, keiner Abstimmung. Die heutige Sitzung ist beendet und ich ersuche die Kammer, morgen 10 Uhr zur Berathung der Gegenstände, welche heute auf der Tagesordnung gestanden haben und nicht erledigt worden sind, sich wieder einzu finden. Schluß der Sitzung Uhr. Drei und neunzigste öffentliche Sitzung am 5. Juni 1840. Eingänge auf der Registrande. (Dabei Allerhöchstes Decret, den Schluß des gegenwärtigen Landtags betreffend.)
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