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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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möchten, uns von dieser Last zu befreien; und zwar ebenso wie die Bewohner der unmittelbaren Ortschaften nach der Verord nung vom 28. September 1833. Abg. Klinger: Nur zwei Worte auf das Klagelied, in welches auf ganz ungeeignete Weise sogar die Sclaven einge- mischt wurden. Der Besitzer eines frohn- oder rentepflichti- gen Gutes hat jetzt wahrlich keinen Grund sich zu beschweren, und über die Realonera zu klagen. Denn wenn Einer ein Grundstück kaust, so ist er, will er sich als sorgsamer Hausvater beweisen, verpflichtet sich zu erkundigen, welche Obtasten auf demselben ruhen. Thut er es nicht, so ist er gegen Verluste nicht zu schützen, thut er es aber, so ist die Summe der Renten und Oblasten zu Kapital zu schlagen, und von dem Brutto- werthe des Grundstücks abzuziehen, dann wird er zu der Scha tzung des wahren Werths gelangen. Zahlt er beim Kaufe mehr, als den wahren Werth, so ist das seine Schuld. Abg. Müller (aus Laura): Ich muß mir noch ein ein ziges Wort zur Widerlegung erlauben, daß ich nicht allein bäu erliche Grundstücke vor Augen gehabt habe, sondern ebenfalls auch Patrimonialgerichtsstädte, und daher namentlich solche Städte, wovon der Abg. hergeschickt wurde, welche ebenfalls Lehngeld entrichten müssen, und diese werden meine Ansicht thei- len; deshalb kann das Gesagte nur diese auch treffen. Abg. Sachße: Es mag allerdings in der Gegend von Laura sehr feudalistisch aussehen, und das Lehngeld eine be dauerliche Rolle spielen; aber alle Ucbelstände lassen sich nicht beseitigen. Ich kann dem Antrag des (Abg. Scholze, wie er in gemilderter Maße erscheint, ebensowenig beitreten, als seinem frühem Anträge; ich kann schon um deßwillen nicht beitreten, weil er das Hinweisen auf die Landrentenbank in den zweiten Antrag aufnimmt, denn was die Landrentenbank dabei zu thun hat, wenn sie nicht in ähnlicher Maße wirken soll, wie jetzt, läßt sich nicht absehen. Es würde immer auf einen Eingriff in das Eigenthum hinauslaufen, es würden tz Procent, welche jetzt von den Berechtigten getragen werdens müssen, ebenfalls von denen getragen, deren Renten abgelöst werden sollen. Denke ich mir das Herzogthum Anhalt, wo fast nur ein einziger zins berechtigter großer Grundbesitzer ist, welcher auf allen Grund stücken Geldzinsen zu erheben hätte, und er machte auf einmal bekannt, sie könnten abgelöst werden. Die Folge davon würde sein, daß diejenigen, welche ablösen wollen, wenn sie nicht die Mittel dazu selbst hätten, das Geld borgen müßten, und sie würden am bequemsten thun, cs von demselben zu borgen, der das Ablösungskapital zu beziehen hatte. Das hatte aber doch die Folge, daß sie in den Fall der Wiederbezahlung kommen, wenn es ihnen gekündigt würde. Ich will damit sagen, daß diese Rentenzinsen auf Grundstücke den großen Vortheil haben, dem Grundbesitzer keine besonderen Kosten zu verursachen, wie bei Hypothekkapitalien, wo sie einer Kündigung und Rückzah lung bei Erbfällen und sonst häufig unterliegen. Wenn man die jährlich in Sachsen wegen Kapitalerborgung und (Zession und wegen Auszahlung auflaufender Kosten zusammenzieht, so würden sie eine erstaunlich hohe Summe machen. Diesewird, so wie die fast eben so hoch sich belaufende Summe an Makler gebühren von 1 bis 2 Proccnt, in Ansehung der den unablös lichen Zinsen zu Grunde liegenden Kapitalien, durchaus erspart. Wenn aber von einem Abgeordneten behauptet worden ist, als ob Grundstücke, auf denen Grundzinsen haften, schwer an den Mann zu bringen seien, so ist das etwas, was ganz wider die Erfahrung läuft. Wenn Einer ein Grundstück kauft, auf dem 4 Lhlr. haften, so weiß er, daß es 100 weniger werth ist; besteht es in 40 Lhlr., so ist es 1000 Lhlr. weniger werth, und wenn er cs kaust, so weiß er, daß er den mit diesem vielen Geldzins belasteten Grundbesitz nicht davon befreien kann. Ist ihm diese feste Rente des Berechtigten zuwider, so kauft er das Grundstück lieber nicht, sondern wählt sich ein anderes, wo er mir den Ersparnissen seines Fleißes frei gebahren kann. Freies Grundcigenthum kann nie zu Stande kommen; es muß immer davon etwas getragen, es müssen Wegeservituten geduldet, Abgaben und Kapitalzinsen entrichtet werden. Etwas Anderes als mit den Stammzinsen ist es mit den Erbzinsen, die Unab lösbarkeit ausgenommen, nicht. Es ist schon verschiedentlich der Mangel an Motivirung des Antrags und die Unangemessenheit einseitiger Provocation des Berechtigten herausgestellt worden, und ich kann nur dem meinen Beifall schenken. Denn wenn namentlich die Provocation nicht von beiden Seiten stattsinden soll, so entsteht eine große Ungleichheit, die durchaus nicht zu bevorworten ist; soll aber der Verpflichtete den Berechtigten auf Provocation mit Kapitalien ablösen, so ist er gewiß in der Regel genöthigt, ein Kapital aufzunehmen, das ihm von Zeit zu Zeit Mäklergebühren, Consensgebühren, Stempelabgabe, nächst Sorgen, Mühen undWegcn zuzieht. Der Abg. Scholze meint, es stände mit dem Bauer nicht gut, es wäre eine Er leichterung zu wünschen; meint er, es stehe mit den Bürgern besser, und meint er durch Erleichterung die Abzahlung der Kapitalien in die Landrentenbank, so ist das allerdings eine Erleichterung, die in 54 Jahren ihn von dem Kapital befreit. Allein gerecht scheint es mir darum nicht, weil es ebensoviel heißt, als von den andern Staatsangehörigen verlangen, sie sollen jeden, der Renten zu-zahlen hat, bereichern. Wer 80 Lhlr. Erbzins zu entrichten hat, der wird, wenn auf die Landrentenbank das Ablösungskapital übernommen wird, in Zeit von 54 Jahren allmahlig davon ganz befreit. Er erhält zwar nicht auf der Stelle ein Kapital von 2000Thlrn., aber um ein Kapital von 1000 Thlrn. dürfte er, wenn man es arithmetisch ermittelte, wenigstens in dem Augenblicke bereichert fein, und um so viel wird er erleichtert, ob er schon vielleicht früher Städter gewesen ist, und nur eben ein Baucrgut gekauft hat. Wenn in dieser Zeit das Gesetz erfolgte, daß die Geldgefälle auch abgelöst und auf die Landrentenbank gebracht werden, so ist er so glücklich, ungefähr 1000 Lhlr. zu gewin nen. Ohne Kosten wird die Ablösung der Geldzinsen ebenfalls nicht abgehen. In der Lhat, die Kosten sind schon so bedeutend, daß man nur mit Grauen daran denkt, neue entstehen zu sehen, sie haben nicht selten 10 bis 20 Procent des ganzen Kapitals,
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