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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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noch den mit der Scholzeschen Petition gleichlautenden Antrag diejenigen Renten, welche erweislich an die Stelle früher abge löster Naturalleistungen getreten sind, abzulösen und auf die Landrentenbank zu verweisen. Da selbige jedoch mit den übri gen erwähnten ganz gleichlautend sind, so würde auch darüber nichts weiter zu sagen nöthig sein. Präsident I). Haase: Es war dies nur zu erwähnen, da mit nicht Mißverstandniß entstünde und es den Anschein ge winne, als ob sie der Deputation bei ihrer Berathung über die sen Gegenstand nicht vorgelegen hatte. Es ist die Deputation hinsichtlich der zuerst erwähnten Scholzeschen Anträge zu dem Beschluß gekommen, der Kammer anzurathen: ,,Auf die An träge des Petenten nicht einzugehen, vielmehr die diesfallsige Petition auf sich beruhen zu lassen, selbige jedoch nebst den übrigen damit im Zusammenhang stehenden Petitionen mittelst Protokollextractes an die erste Kammer abzugeben." Und ich frage: ob die Kammer dem Anträge der Deputation beitritt? — Von 69 erklären sich .16 Stimmen dagegen. — Präsident v. Haase: Sodann würde nur noch abzustim men sein, über die Punkte b und c-, und insonderheit der Peti tion Ungers und Cons. angehären. Diese beiden Punkte sind im Berichte zu lesen. Die Petenten haben nämlich gebeten: ,,d) um Ermäßigung der Stempelbetrage und Gerichtsgebüh ren, sowohl bei Käufen, als auch bei der Aufnahme von Dar lehnen auf Grundstücke und Häuser, so wie um Erleichterung und Ermäßigung der Quittungskosten, c) daß die hohe Mini- sterialverordnung vom 2. October 1839, den Auszug betreffend, zmüchgenommen, oder wenigstens für die Oberlausitz außer Gültigkeit gesetzt werde." Die Kämmer hat aus dem Bericht ersehen, welche Gkünde die Deputation in Bezug auf diese Punkte zu dem Anfrage veranlaßte: „die Kammer möge be schließen, die Petition auch in Rücksicht der beiden An träge unter d und <: auf sich beruhen zu lassen." Und ich frage: ob sich die Kammer der Ansicht der Deputation anschließt? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Der in dieser Sitzung eingereichte Scholzesche Antrag wird nun nicht weiter zur Abstimmung kommen, da, wie auch der Abgeordnete selbst erklärt hat, die ser Antrag nichts weiter enthält, als was er in der eben abge lehnten Petition petirt hat. Ich darf annehmen, daß der Abg. Schvlze damit einverstanden ist. Abg. Scholze: Ja. — Präsident 0. Haase: Wir können nun auf den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, auf den Bericht der dritten Deputation über die Petition des Adv. Schwalbe in Lichtenstein u. s. w. übergehen. Der Abg. Klien ist Referent, und ich ersuche ihn, den Vortrag zu erstatten. Referent Klien trägt den Bericht vor, wie folgt: Der Advocat Schwalbe in Lichtenstein findet in einer, an die zweite Kammer gerichteten Petition es beschwerend, daß in n. 100. dem Gesetze vom 16. Mai 1839, das gerichtliche Verfahren im Streitigkeiten über ganz geringe Eivilansprüche betreffend, be stimmt ist, daß die höchste Summe der, nach gedachtem Gesetze zu behan delnden, Rechtssachen auf20Khlr. und nicht auf 10 Thlr. gestellt sei, und der Klager sein Klagvorbringen selbst fertigen, Jeder durch eine beliebige Person bei der mündlichen Verhand lung erscheinen und sich vertreten lassen könne und dem Kläger die außergerichtlichen Kosten vom Gegentheile nicht vergütet werden. ' Petent hat daher um Abänderung dieser gesetzlichen Be? stimmungen gebeten. Von den hier unter 2 und 3 gedachten Beschwerden haben später Karl Friedrich Stein und Consorten in Meißen, meistens dem Handelsstande angehörend, Gele genheit genommen, in einer, gleichfalls nur an die zweite Kammer gerichteten, Petition um Verwendung der Kammer für eine, womöglich, noch bei letzigem Landtage eintretende Abänderung des gedachten Gesetzes dahin zu bitten: daß auch bei dem darinnen vorgeschriebenen Verfahren die Zuziehung juristischerBcistände ohneBeschrankung gestattet, ferner die diesfallsigen Kosten nicht blos für nützlich, sondern auch für nothwendig erachtet, und der in dieKostenabstattung Verurtheilte auch zum Ersatz der dem Gegner verursachten außergerichtlichen Kosten und Verläge für schuldig erachtet werde. Beiderseitige Petenten führen für ihre bezüglichenGesuche, wobei sie jedoch die, auf die Höhe des streitigen Gegenstandes gerichtete Beschwerde nicht besonders motiviren, Folgen des an: Nicht sowohl das Fertigen der Klagschrift durch die Partei selbst, als vielmehr der Umstand, daß Rabulisten, unter dem Namen der Stöckeladvocaten bekannt, deren Thun und Treiben durch Aufhebung der Geschlechtsvormundschaft für beseitigt er achtet gewesen sei, nach dem gedachten Gesetze, Klagen fertigen und vor Gericht erscheinen könnten, führe entschiedenen Nach theil herbei,.denn sie hielten nun förmliche Expeditionen und hätten eine förmliche Praxis sich geschaffen. Die Bestimmung, daß eine Partei zwar einen Sachwalter zuziehen könne, die dadurch verursachten Kosten aber vom Gegner nie wiedererstaktet empfange, sei dem überall gültigen Rechtsgrundsatze entgegen, nach welchem der in die Kosten überhaupt Verurtheilte auch außerordentliche Kosten zu erstatten habe. Nun müsse aber ein kleines Recht, in Beziehung auf Gewährung des Rechtsschutzes, dem Staate ebenso heilig sein, als ein wichtiges. Der Staat aber gewähre diesen Rechtsschutz nicht, wenn er jene Bestimmung fortbestehen lasse, weil dann die Partei, welche ihr gutes Recht verfolge, einen Sachwalter nicht an nehmen könne, ohne nicht dessen Kosten aus eignen Mitteln tragen zu müssen, daher der Kläger entweder diesen Aufwand tragen, oder seine Sache ohne Rechtsvertheidigung lassen, oder die Verfolgung seines Anspruches ganz aufgeben müsse. Dies gelte besonders in den Fällen, wo Jemand seinenAnspruch bei auswärtigen Gerichten zu verfolgen habe. Man ergegne nun zwar hierauf, daß der Richter in der gedachten Proceßart den Parteien ratbend und unterstützend zur Seite stehe; und man auch bei Forderungen, die man bei einem 4
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