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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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12 Handelsgeschäfte nur 2 Thaler, 24 - - 4 - 21 - - 6 - 21 - - 8 - 15 - - 14 - 10 - - 16 - beigetragen. Diese 137 Geschäfte hätten anstatt nach dem Normalsatz von 18 Thlr. aufzubringen, nur 1,166 Thlr. zu demGesammt- quantum von 4,518 Thlr. beigetragen; der hiernach sich erge bende Ausfall von 1,300 Thlr. wäre daher von den übrigen 114 Handelsgeschäften zu übertragen gewesen. Da jedoch unter diesen sich 33 Geschäfte befunden hätten, welchen mehr als der Normalstcuersatz von 18 Thlr. aufzubringen nicht im - Stande gewesen wären, so sei die Last, jenen Ausfall zu decken, nur auf 81 Handelsgeschäfte gefallen. Seit dem Jahre 1836 habe sich die Zahl der großem Ge schäfte gemindert, während man zu dieser Zeit nur ein Handels geschäft mit 4 Thlr. vernommen habe, sei man genöthigt gewe sen 12 dergleichen Geschäfte mit 2 Thlr. gegenwärtig in Ansatz zu bringen. Hierdurch zeige sich, daß, wolle man die kleineren Geschäfte nicht ganz erdrücken, diejenigen, welche es nur irgend zu erschwingen-vermögen, über die Gebühr belastet. Die Prägravation liege besonders in dem Mangel an gro ßem Geschäften. Die Petenten vergleichen endlich noch die Handelsverhält- nisfe Dresdens mit denen von Leipzig. Sie führen an, daß, wenn man die großartigen Geschäfte, welche dort abgeschlossen würden, gegen den unbedeutenden Detailhandel der Residenz hält, wenn man berücksichtigt, was Leipzig durch den Anschluß an den Zollverband gewonnen, Dresdenchingegcn verloren habe, und rbenn man die beträchtlichen Handelshäuser in Leipzig mit denen in Dresden, die mit ihnen nur entfernt gleich gestellt wer den könnten, zufammenhält, so müsse man zuderUeberzeugung gelangen, daß der Dresdener Handelsstand weit mehr durch das Normalguantum von 1.8Ahlr-bedrückt würde, als der Leip ziger durch den hohem Beitrag von 26 Thlr. Aus allen diesen angeführten Gründen wenden sie sich da her an die zweite Kammer mit dem Gesuch: dieselbe wolle bei der hohen Staatsregierung beantragen, daß das Z. 4 des Gewerb- und Personalstcuergesetzes vom 22. November 1834 für jedes selbstständige Handelsgeschäft in Dresden festgestellte Normalguantum von 18 Thlr. —, auf 12 Thlr. — — herabgesetzt werde.. Obschon die Deputation nicht verkennen konnte, daß einige Angaben der Bittsteller eine nähere Beleuchtung und Untersuchung verdienen dürften, so überzeugte sie sich doch auch von der wenigen Haltbarkeit anderer Klagen, und fand diesel ben keineswegs so begründet, daß sie als unterstützende Moti ven des Gesuchs der Bittsteller angesehen werden könnten. Wenn die Petenten sich über die Abnahme des Handels mit Colonialwaaren beklagen, so theilt der Handelsstand Dres dens dies Schicksal mit allen den Städten unsers Vaterlandes, welche in der Nähe der böhmischen Grenze liegen, ja sogar in den übrigen Städten hört man gleiche Beschwerden über die Geschäftsverminderung in diesem Artikel, es würde dieser Um stand daher wahrscheinlich von dem gesummten Handelsstande > geltend gemacht werden, wollte man ihn hier anerkennen, was die Deputation um so weniger anzurathen vermag, da das Sinken dieses Geschäftszweiges, insonders der verminderte Transitohandel nach Böhmen, schon bei Berathung des Ge- werö- und Personalsteuergesetzes, bei Feststellung des Normal satzes von 18 Thlr. - für jedes selbstständige Geschäft vorausgesehen wurde, mithin abgesehen davon, daß jener ver lorne Vortheil, der doch wohl nur einigen Handelshäusern Dresdens zu gute ging, hier bei Entscheidung der vorliegenden Frage auch nicht von so großem Einfluß sein kann. Uebrigens muß doch auch bemerkt werden, daß das Ge- sammtquantum der Gewerbsteuer, welche der Handelsstand Dresdens aufbringt, gesunken ist. Wenigstens geht dies aus den beiden Petitionen selbst hervor, da die Summe, welche de nen zufolge im Jahre 1836 von der Handelsinnung an die Staatskasse entrichtet wurde, 4,608 Thlr. , während im Jahre 1839 diese nur die Höhe von 4,518 Thlr. — — er reichte. Mithin die Besorgniß, welche Petenten äußern, daß der Gesammtbctrag, welcher von der Handelsinnung aufzubrin gen sei, fortwährend ansteigen würde, der bisherigen Erfah rung entgegen ist, daher einer besonder» Berücksichtigung nicht zu verdienen scheint. Beschwert man sich darüber, daß die größern Handlun gen durch zu bedeutende Uebertragung kleinerer Geschäfte be drückt würden, so ist, wie aus der eingercichten Bittschrift zu ersehen, wohl mit zu viel Rücksicht gegen die kleinen Geschäfte verfahren worden, da man 12 derselben nur mit 2 Thlr. vernommen hat, während das Gesetz doch 4 Thlr. als niedrigsten Satz feststellt. Die Deputation kann sich aber nicht überzeugen, daß ein so niedrer Satz von 4 Thlr. nicht von jedem Handelsgeschäft Dresdens zu erschwingen sei, da ja sehr viele Handwerker einen weit höhern zu entrichten ha ben, und glaubt, daß zu große, sogar die gesetzlichen Anforde rungen übersteigende Schonung in dieser Beziehung nicht ohne Einfluß auf die Vermehrung der kleinen Geschäfte sein kann, daher ein strenges Festhalten an den gesetzlichen Bestimmungen wohl ausreichende Abhülse gewähren würde. Ebenso ist das Anfuhren, daß der Detailhandel mit Zucker nicht Gewinn bringe, wohl nicht so gewichtig, um dieserhalb eine Minderung der Gewerbsteuer für Dresdens Handel zu beantragen, da denn doch auch gegenwärtig dieser Artikel nicht ohne Nutzen verkauft wird, Zuckerrassinerien auch schon lange in unserm Vaterlande bestehen, Dresden auch früher eine Zucker siederei besaß, übrigens doch der gesammte Handelsstand des Vaterlandes darüber sich zu beklagen haben würde. Wenn auch die Deputation die Klagen der'Manufac- turwaarenhändler insofern für begründet halten kann, als die selben anführen, daß von den durchreisenden Fremden in neue rer Zeit weniger als ehedem von ihren Artikeln gekauft würde, so scheinen denn doch diese Nachtheile wohl dadurch ausgewogen zu werden, daß die Zahl der für längere Zeit sich in Sachsens Residenz etablirenden Fremden alljährlich zunimmt. Dieser Umstand kann für den Handclsstand im Allgemeinen nur sehr vortheilhast sein, und dürste wenigstens der Meinung der De putation zufolge zur Gnüge jenen Ausfall decken, der durch die Verminderung der Einkäufe der Durchreisenden entstanden sein soll, da mit Sicherheit anzunchmen ist, daß alle in Dres den lebenden, zum Theil sehr reichen Fremden, ihre gewiß nicht unbedeutenden Bedürfnisse an Bsanufakturwaaren auch im Orte selbst kaufen. Wenn ferner behauptet wird, daß die Leipzig-Dresdner Eisenbahn einen nachtheiligen Einfluß auf den hiesigen Manu- fakturwaarenhandel ausüben soll, so muß die D epu tation diese Behauptung für unbegründet halten, da es längst erwie sen ist, daß Eisenbahnen insbesondere dem Handel der Orte,
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