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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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er girirte, ohne vorher die Acceptation veranlaßt zu haben, mit demjenigen, an den er den Wechsel gab, die Uebereinkunft zu treffen, den Auftrag ibm zu erthei!en, daß er sofort zur Accep tation präsemire. Daß die Bestimmung des Mandates vom 23. December 1829, nach welchem die Präsentation der Wechsel, welche auf Leipzig gezogen sind, erfolgen soü, und zwar unter angedrohtem Verlust des Regresses sofort, wie die Wechsel einlaufen, in der Ausführung Nachtheile wohl zur Folge haben könne, ist längst anerkannt worden, und man hat früher schon beantragt, daß ein Zeitraum von 24 Stunden wenigstens gestattet werden möge, allein in dem einen wie in dem anderen Fall wird der Beweis schwer zu führen sein, in welcher Stunde der Wechsel eingelaufen, nach welcher das sofort oder der Zeitraum der 24 Stunden zu berechnen sei. Nach der Vorlage des Gesetzes stellt nun das Sachverhältniß sich für die Zukunft so, daß jeder Inhaber einer Tratte berechtigt ist, letztere zu jeder ihm belie bigen Zeit zur Acceptation zu präsentiren oder präsentiren zu lassen. Wenn er nun von diesem seinen Rechte Gebrauch macht, so hat dagegen der Bezogene die Verbindlichkeit, sofort und unbedingt zu acceptiren, und, wenn er diese Verbindlich keit nicht erfüllt, steht dem Präsentanten Vas Recht zu, Protest dagegen zu erheben, die Erhebung des Protestes ist aber ebenso facultativ au sich und was die Zeit der Erhebung des Protestes betrifft, und nicht imperativ, wie auch die Präsentation in der angegebenen doppelten Beziehung nur facultativ ist. Die Deputation hat, nachdem sie mit den Herren kö niglichen Commiffarien sich unter Mittheilung der von einem Kammermitglied und dem Leipziger Handelsstand gemachten Bemerkungen vernommen, nur dahin gelangen können, bei der verehrten Kammer die unveränderte Annahme §. V. zu be antragen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Wie den Mitgliedern der geehrten Deputation bekannt ist, bin ich das Kammermitglied, welches sich in Uebereinstimmung mit dem Leipziger Handels vorstand gestattet hat, der Deputation Bemerkungen gegen den Art. V. zu machen. Ich muß mich aber wohl von der Nieder lage, welche meine Bemerkungen laut Bericht erlitten haben, zu ermannen suchen, und nun mündlich den Versuch wagen, ob ich mit besserem Erfolge, als meiner schriftlichen Darstel lung zu Theil geworden, der Kammer klar machen könne: aus welchen Gründen die Betheiligten eine Abweichung von der Vorlage der Staatsregierung gewünscht haben. — Die Moti ven veranlassen mich, dabei auf das Historische zurück zu blicken, nämlich auf die Entstehung des prompten Accepts der Wechsel auf Leipzig. Es war nicht nur von Leipzig aus der Antrag an die Staatsregierung ergangen, den prompten Ac- cept einzusühren, sondern auch von dem Fabrikstande. In Leipzig erklärten sich die meisten Banquiers gegen, während die Waarenhändler, soweit ich deren Stimme habe vernehmen können, sämmtlich sich für die Einführung des prompten Ac cepts aussprachen. Ich habe Veranlassung gehabt, Berathun- gen über den Gegenstand beizuwvhnen, welche unter Zuziehung eines königl. Commissars gepflogen wurden, bei welchen sich die anwesenden Mitglieder des Fabrikstandes ebenfalls für den prompten Accept erklärten. Die hohe Staatsregierung hat sich veranlaßt gefunden, auf diesen Wunscheinzugehen, und die Verpflichtung zu sofortiger Annahme präsentirter Wechsel wurde gesetzlich. Nun will ich nicht in Abrede stellen, daß, wie die Motiven sagen, von-einer oder der andern Seite Aeußerungen dahin gefallen sein mögen, wie man der Ab sicht derer, welche für Einführung des prompten Accepts in Leipzig sich interessirt hätten, keinesweges entsprochen habe, wenn damit auch die Verpflichtung angeordnet wor den sei, unter Präjudiz bei Einlauf der Tratten dieselben ungesäumt zur Acceptation zu präsentiren. Allein ich muß bemerken, daß davon weder unter den Mitgliedern des Leipziger Handelstandes, noch des Fabrikstandes gegen mich etwas nicht verlautet hat, was mich zu Annahme dieser Mei nung bestimmen könnte. Ich muß daher glauben, daß die Aeußerungen, welche die hohe Staatsregierung für diese Ansicht anführt, von denjenigen ausgegangen seien, welche nicht für den prompten Accept, also meine Gegner waren, und sich endlich auch dessen Folgen entgegenzustellen suchten. Den An sichten ihrer Gegner aber wurde vollkommen entsprochen, indem die hohe Staatsregierung anordnete, daß eine Tratte, wenn sie in Leipzig angelangt, sofort zum Accept präsenlirt werden müsse. Früher gab es, wie ich gedacht, in Leipzig Widersacher des prompten Accepts; nunmehr habe ich nur Eine Stimme darüber vernommen, daß man den prompten Accept für Leip zigs Wechsel- und Waarenhandel förderlich erachte, ihn daher möge auch fernerhin bestehen lassen, und es haben sich die Mit glieder des Handelsvorstandes, Banquiers wie Waarenhändler, welche die Eingabe unterzeichnet haben, einmüthig auch dafür erklärt: es möge die pflichrmäßige Einholung des sofortigen Accepts ebenfalls fernerhin angeordnet bleiben. Man hat bei dieser Gelegenheit bemerkt, daß unter den jetzt bestehenden Verkehrs-und Geldverhältnissen in Sachsen, und namentlich in Leipzig, es bedenklich erscheinen würde in der hierunter bestehenden Gesetzgebung irgend eine Veränderung eintreten zu lassen. Man besorgt, daß die vorgeschlagene neue Maßregel wohl gar im Auslande den Verdacht erregen könne, als wollten gerade diejenigen, die jetzt dazu die Verbindlichkeit haben, sich der prompten Acceptation ganz entziehen. Es dürfte scheinen, daß sie die Abänderung veranlaßten, welche sogar zur Folge haben könnte, daß unter den Handeltreibenden in Leipzig ein Einverständniß geschlossen würde, sich überall gegenseitig mit der Präsentation zu verschonen, mit Ausnahme des ausdrück lichen Verlangens Seiten Auswärtiger. Nützlich ist es aber gewiß für den Handeltreibenden in Leipzig selbst, daß er erfahre, ob die Wechsel, welche ihm in die Hand gegeben werden, gut sind, das heißt: ob sie seiner Zeit von dem Bezogenen bezahlt werden sollen. Ebenso muß ich bemerklich machen, daß die Verpflichtung zu Besorgung des prompten Accepts nicht dem Leipziger Handclsstande so angerechnet werden könne, als ob derselbe aus reiner Gefälligkeit sich damit befaßte. Dies wird in hundertausend Fällen kaum einmal vorkommen. In der Re gel wird der Leipziger sich derselben zu unterziehen haben im Zu sammenhangs mit nutzbaren Geschäftsverbindungen. Nun habe ich die Verhältnisse in Sachsen außerhalb Leipzigs zu er-
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