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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 101. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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'wähnen- Hier muß ich versichern, daß, so weit ich es kenne, jeder geschäftskundige Kaufmann, so wie in Leipzig, auch an andern Orten sich verpflichtet hält, der Disposition nachzukom men, welche seit 1829 besteht. Daß seitdem auch außerhalb Leipzig der sächsische Inhaber von Wechseln auf seinen Platz sich verpflichtet gefühlt hat, sie sofort zum Accept vorzulegen, daß folglich in dieser Hinsicht mit dem Geschäftsmann in Leip: zig die Parität besteht, welche die Motiven in Zweifel ziehen. Wenn nun eine solche gesetzliche Disposition, wie die jetzt gül tige, fernerweit nicht bestehen soll, wenn künftig nachgelassen sein soll, den Accept nach Gefallen zu besorgen oder nicht: so er kenne ich zwar an, daß, dem Gesetzentwurf zufolge, einbeson der e r A u ft r a g an den Inhaber des Wechsels noch als Ausweg, zum Accepte zu gelangen, dargeboten wird; allein es ist ein sol- cherAuftrag keineswegs von dem bisherigen Gewichte der Jnha- berverpflichtung, welcher gemäß Wechselregreß gegen den säumi gen Wechselinhaber stattsinden kann, der sich präjudicirte, indem er unterließ, den Accept sofort einzuholen. Die Veränderung würde also zur Folge haben, daß statt der so wünschenswerthen Kürze des Verfahrens, die man durch die Handelsgesetzgebung möglichst begünstigt zu sehen wünschen muß, ein weiläusiges gerichtliches Proceßverfahren entsteht, insofern der Beauftragte seinen Auftrag nicht erfüllt und den Protest wegen Mangel- Annahme zu rechter Zeit unterlassen hätte; während jetzt die Wechselklage sofort erhoben wird. Ich gebe sowohl der hohen Staatsregierung, als auch der Kammer zu bedenken, daß die Schonung des Credits auch große Beachtung verdiene, welche in den bestehenden Bestimmungen liegt. Jetzt muß das bestePapier zum Accept vorgelegt werden; wenn aber die Bestimmung, welche ich bekämpfe, ins Leben tritt, und ich heute, bei Weitergiriren ei nes Wechsels keinen Auftrag ertheile, den Accept einzuholen, weil ich den Aussteller für unzweifelhaft sicher halte, morgen aber meinem Geschäftsfreunde aufgebe, daß der Accept sofort einzu holen sei, so frage ich: ob ich dadurch nicht mehr oder minder zu erkennen gebe, daß ich entweder dem Aussteller oder meinem Giranten nicht ganz traue, und frage, ob diese Alternative nicht häufig eine Gefährdung des Credits zur Folge haben könnte? Nun habe ich noch einige andere bedeutende Bedenken darzu stellen, die sich dem aufdringen müssen, der den Leipziger Platz .kennt. Es ist selbst in der Mittheilung von dort gesagt, daß es nicht eine große Zahl von Häusern gebe, die das Banquier- geschäft in erster Linie betreiben, und die Folge davon ist, daß selbst wichtige Correspondenten in der Regel nur mit einem der selben zu thun haben. Diese müssen daher häufig in den Fall kommen, an ihren Geschäftsfreund in Leipzig Tratten einzu senden, die auf seine eigene Firma lauten. Nach gegenwärti ger Einrichtung mußte letzterer nun den auf ihn selbst gezoge nen Wechsel entweder sofort mit Accept versehen, oder protesti- ren lassen. Wenn der Entwurf angenommen wird, kann aber künftig der Inhaber, der zugleich Bezogener ist — wenn ausdrückliches Verlangen nicht jedesmal die Annahme oder Notifikation des Protestes bedingt — das Papier hinlegen und seiner Zeit bei Verfall der Tratte, sich erst bestimmen, ob er die selbe zu honoriren geneigt sein wird oder nicht. Diese Chance halte ich für sehr bedenklich. Ebenso werden häufig einem Banquierhause Papiere von mehren Correspondenten eingesendet werden, die auf ein anderes Banquierhaus des Platzes lauten. Der Inhaber weiß oft recht wohl, wie hoch ungefähr sich die Sum me des Credits beläuft, den Bezogener dem Aussteller verwil- ligt. Nach dem Artikel V. kann er nun die Papiere beliebig und so lange in der Hand behalten, bis er über die Deckung derjenigen gleicher Herkunft sicher gestellt ist, die früher oder spater außerdem eingingen und die für ihn von größerem In teresse sind, als die anderen. Natürlich ist hier immer nur von solchen Papieren die Rede, deren Sicherheit zweifelhaft ist; denn wegen Papiere von Hausern, deren Credit unwandelbar feststeht, können alle meine Erinnerungen nicht in Betracht kommen. Wenn aber ein Banquier von mehren Corrcspon- denten auf ein anderes Haus Tratten von gleichem Aussteller in die Hände bekommt, so wird er, wenn er nicht prompt accep- tiren lassen muß, allerdings nach Belieben nur die Tratten ac- ceptiren lassen können, die.für ihn das größte Interesse haben. Dieser Nachtheil für Auswärtige wird auch von dem Mit gliedern des Leipziger Handclsstandes selbst herausgehoben. Damit aber reelle gewissenhafte Häuser nicht in den Verdacht kommen, daß sie gelegentlich ihre Correspondenten in die bezeich nete Gefahr zu bringen vermöchten, habe ich schon gehört, daß sie der facultativen Einholung des Acceptes sich ausdrücklich be geben würden. — Nun ist auch nicht zu verkennen, daß das Interesse hinsichtlich der Annahme einer Tratte sehr verschieden artig ist. Der Aussteller kann sehr wenig Interesse davon ha ben, ob seiner Zeit das Papier bezahlt wird oder nicht. Das wird z. B. der Fall sein, wenn Jemand bei den Bezogenen kein Guthaben hat. Dagegen kann es dem Aussteller in anderen Fällen von der größten Wichtigkeit sein, daß seine Ziehung ac- ceptirt, oder vielleicht eher als andere acceptirt werde. Wenn Jemand in Folge eines Warengeschäfts eine Tratte aufein Leip ziger Haus ausstellt, so wird der Aussteller das größte Interesse haben, daß dieselbe acceptirt werde; ja er wird in Zweifelsfällen es wünschen, wenigstens noch anderen Ziehungen zuvor zu kom men. Ebenso kann es den Giranten in vielen Fallen ganz gleich sein, ob ein Papier bezahlt wird oder nicht, z. B. wenn der Girant einen guten Wörmann hat; aber ebenso kann es für den Giranten von großem Interesse sein, daß das Papier bezahlt wird, wenn er Giranten vor sich hat, denen er nichtunbedingtes Vertrauen schenkt. Die Motiven gedenken dieser Mannigfal tigkeit der Verhältnisse nicht, sondern lassen hinsichtlich des Ac ceptes lediglich das Interesse des Inhabers die Hauptrolle spie len. — Unter solchen Verhältnissen sollte ich die Hoffnung he gen, daß aus legislatorischen Rücksichten es der hohen Staatsregierung gar nicht bedenklich erscheinen dürfte, in sofern die Kammer auf die vereinigten Wünsche des Gewerbstandes eingeht: „diesen Artikel auf sich beruhen zu lassen." Es ist in den Motiven ausdrücklich gesagt: daß die ganze Vorlage sich auf die Wünsche der Betheiligten stütze. Aus den Grün den, die ich so eben die Ehre gehabt habe der Kammer vorzutra-
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