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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 102. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wenn nicht noch andere Bedenken sich dagegen Herausstellen, die 10. Decision ablehne. König!. Commissar 0. Einert: Es scheint der Antrag etwas für sich zu haben, daß bei Ueberspringen der übersprun gene Indossant befreit sein soll. Bei der Intervention zu Eh ren des frühern Indossanten sind die später» befreit. Aber von der Intervention läßt sich nicht auf den Zustand beim freien Regreß folgern. Wenn ich dem Inhaber die Freiheit zugestehe, auf irgend einen Vorwand zurückzugehen, so darf ich ihm die Freiheit nicht durch Aufgabe des Rechts an den dazwischen liegenden sich zu erholen, verkümmern. Wenn man erlaubt auf C. zurückzukommen, jedoch nur unter der Bedingung, daß die Ansprüche an die Indossanten sub D. bis H. aufgegeben werden müssen, so fallt die Wohlthat von selbst. Das ist der Grund, warum die Regierung dies nicht aufnahm. Abg. Schäffer: Zur Vertheidigung der Vorlage ist hauptsächlich noch herausgehoben, daß gegenwärtig der Spiel raum, innerhalb dessen der Regreßanspruch geltend gemacht wer den könne, zu eng sei und deshalb eine Erweiterung zu wünschen wäre, und daß man, um auf die Aussteller zurückzukommen, den ganzen Weg durch die Indossanten machen müsse. Allein so viel ich weiß, existirt der Gebrauch bei dem Handelsgerichte, daß der Inhaber des Wechsels mit Ueberspringung sämmtlicher Indossanten sogleich auf den Trassanten zurückgehen und den Regreßanspruch geltend machen kann. Also in dieser Bezie hung ist wenigstens der Weg, auf den der Regreß geltend ge macht wird, doch nicht so beengend, wie er dargestellt hat werden wollen, und es ist, wenn diese Ansicht begründet ist, schon gegenwärtig dem Wechselinhaber ein doppelter Weg eröffnet, auf welchem er den Regreß geltend machen kann. König!. Commissar 0. Einert: Darauf muß ich mit zwei Worten antworten. Allerdings hat man bei dem Han delsgerichte in Leipzig diese Meinung, daß man mit Ueberge- hung der Indossanten auf den Aussteller zurückgehen kann. Wenn wir die angezogene Stelle tz. 19 der Wechselordnung und tz. 14 im Anhang der erläuterten Proceßordnung nachlesen, so stehen meines Erachtens die Gesetzesworte jener Meinung entgegen. Es war aber die Meinung des Schöppenftuhls in Leipzig. Wenn man dies als Meinung gelten lassen muß, so bitte ich dagegen, ein Augenmerk auf eine andere Meinung zu richten, auf die des vormaligen Appellationsgerichts und des gegenwärtigen Oberappellationsgerichts, wo man constanter annimmt, daß durch obige tztz. auch das Zurückspringen auf den Aussteller verboten sei, wo also jede Klage wider den Aussteller abgewiesen wird, wenn nicht in der Ordnung regredirt worden ist. Man hat es also nicht mit zur« «ort« zu thun, sondern inverto; und das wäre ein Grund, daß dieser Zweifel gehoben würde für das neue Gesetz. Abg. Schmidt: Das Zugeständniß des Deputations mitgliedes, daß die bisherige Gesetzgebung für den Handels stand in der Lhat unerträglich ist; der Umstand, daß das Han- H. IV2. delsgericht diesen slaltus auf den Aussteller angenommen und den bestehenden Gesetzen schnurstracks zuwider gestattet hat, was aber das höhere Appellativnsgericht nicht hat bewegen können, von dem Gesetze abzugehen; das, zeugt nur, daß die jetzige Gesetzgebung und das jetzige Verfahren wirklich einer Abänderung bedürftig ist, und daß es für dm Handelsstand sehr nothwendig ist, diese gesetzlichen Bestimmungen in §. 8, 10 und 11 nicht länger aufzuschieben, da die darin enthaltenen Be stimmungen dem Handelsstande gewiß großen Nutzen gewähren werden, der bisherige Zustand aber besonders bei der Verschie denheit der Grundsätze in den Gerichtshöfen mehr und größere Schwierigkeiten und Differenzen nach sich ziehen muß, als die jetzt fraglichen Daher kann ich mich nur für Annahme die ser §H. erklären. Das, was der Hr. Staatsminister über H. 10 gesagt hat, hat mein Bedenken zwar nicht ganz gehoben, aber doch gemildert. Ich hatte nämlich, wie der Abg. Clauß, die Ansicht, daß, wenn, um bei dem angegebenen Beispiele zu bleiben, I. Regreß an E. genommen hat, so müsse angenommen werden, er wolle F., G. und H. freilaffen. Es scheinen die Gründe des Hrn. Ministers überwiegend, daher stimme ich jetzt unbedingt der §. 10 bei, und wünsche nur noch, daß die Kam mer die §Z. annehmen möge. Präsident v. Haase: Wdnn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde die Debatte für geschlossen zu erachten und dem Herrn Referenten das Schlußwort zu geben sein. Referent Eisenstuck: Die Kammer kann überzeugt sein, daß die Deputation zu der Operation, Amputation, die sie bei dem Gesetze beantragt hat, nicht würde übergegangen sein, wenn sie die Möglichkeit gesehen hätte, anders über die Sache weg zukommen. Nun, alle Debatte, die heute über den Gegenstand stattgefunden hat, hat meine Ueberzeugung, ich leugne es nicht, nur befestigt, daß.der Rath, den die Deputation gegeben hat, doch nicht so verwerflich sein dürste, wie man glaubt. — Der erste Redner gestand zu, daß die Redaction müßte eine andere sein. Mit der Redaction ist nichts zu thun, es müßten andere Bestimmungen getroffen werden; aber, wenn derselbe sagt, an die Regierung ein Blanquetzu geben, sie möge bestimmen was sie wolle, so weiß ich, ob es nicht in dem ständischen Wir kungskreise liege, die Gesetzgebung in bisueo auszuüben und daß wir unsere Theilnahme auf solche Blanquette beschränken möchten. Das, würde traurige Folgen haben. Ich glaube, die ganzeStandeversammlung würde dann überflüssig werden; sie giebt von Landtag zu Landtag der Negierung die Ermächtigung, sie möge Gesetze machen. Nun ist erwähnt worden, daß es ein Jnterimisticum sei. Nun, meineHerren, ich wünsche, daß uns die Wechselordnung den nächsten Landtag erfreue; Zusicherung habe ich nicht. Ich weiß nicht, ob die erste Kammer dem An träge beirritt. Uebrigens ist mir ein Fall vorgekommen: es be steht 1840 ein Jnterimisticum, das von 1802 ist auch ein Jn- terimisticum und es hat dieses 38 Jahre nicht zur Ergötzlichkeit des Landes bestanden. — Ein anderer Abgeordneter hat nun den Vorschlag gethan, es solle Z. 10 wegsallen und §. 9 und 11 2
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