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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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tigkeiten in alle Wege von beiden Sriteij. lleberdem ist das, was im Kirchenrechte durch neuere Rechtslehrer.über die Quali tät des Decemgetreides in den Erblanden hgt festgestellt werden wollen, keineswegs zweifellos und in der Oberlausttz gar nicht gesetzlich. In der Oberlausitz wird es schwer sein aus dem ka nonischen Rechte u. s. w. nachzuweisen, daß der Pfarrer Sa mengetreide zu fordert! habe. ' Kömmt nun vollends noch das unzählig verschiedene G etr eid em aas hinzu, wo fast jede Parochie ein anderes Maas hat, so sieht man, wie beschwerlich solche Naturallieferungen sind. Dies ist mit einem Schlage beseitigt durch die Ablösung. Schon dieser Vortheil des Ab lösungsgesetzes muß hinreichend sein, die Stände zu bestimmen, die Ablösung aufrecht zu erhalten. Ich werde also mich für den Inhalt des allerhöchsten Decrets aussprechen und' wünsche dringend, daß die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse behar ren möge. Ich will üuch die Hoffnung nicht aufgeben, daß endlich noch die erste Kammer zur Annahmeches Dekretes sich geneigt finden lassen werde, wenn in Erwägung gezogen wird, wie ihre eigenen Vorschläge nut zu geeignet sind, das Gegen- theil von dem hervorzurufen, was ich als wohlthatig zu schil dern mir erlaubt habe. Ich gehe übrigens auf die Beschlüsse der ersten Kammer noch nicht näher ein, weil ich glaube, daß noch spater Gelegenheit sein wird, diesfallsige Bemerkungen an zuknüpfen.' Ich behalte, mir aber vor, auf die Beschlüsse der ersten Kammer zurückzukommen. Staatsminjster v. Lindenau: DerZweck der Regierung bei hem vorliegenden Decret war kein anderer als der, die Nach theile 'zu verhüten, dje.aus der-Ablösung des Gdtreidezehntes für den geistlichen Stand heryorgehen mußten- Die Regierung ist ungern und erst dann an dieseVorlage gegangen, als Petitionen von einer Menge von Geistlichen und aus allen Theilen des Landes gegen diese Ablösung eingingen. Denn auch aus Frei berg, Penig und mehren Städten des Erzgebirges wurden Beschwerden über diese Ablösung eingereicht. Auch darf es nicht unbemerkt bleiben, daß durch die Beschlüsse der ersten Kammer die Ablösungen nach der Ansicht der Regierung nicht ganz verhindert werden würden. Wenn übrigens die Regie rung, veranlaßt durch die Anträge der ersten Kammer, von einer frühern Ansicht abzugehen geneigt sein würde, so wird man in einem solchen Verfahren einen. Grund zum Vorwurf wohl nicht finden können; denn was sollte geschehen, wenn die Regierung jederzeit bei einer einmal ausgesprochenen Ansicht starr und unabänderlich beharren wollte; was könnte dann das Resultat unserer ständischen Berathungen sein? Gerade das jenige, was ich für daS schönste und wichtigste Ergebniß unserer konstitutionellen Verhältnisse halte, dadurch eineAusgleichung, Läuterung und Vervollständigung der Meinungen herbeizu führen, würde durch ein gegentheiligcs Verfahren ganz ver eitelt werden. Wenn die Regierung eine fremde Meinung für die bessere hält, so wird es wohl eher Lob als Tadel verdienen, wenn sie keinen Anstand nimmt, jene zur ihrigen zu machen. Uebrigens unterliegt es keinem Zweifel, daß das Princip der §.92 der Verfassuugsurkunde hinsichtlich des Resultats der Abstimmung nur für die Vorlage des Dekrets stattsinden kann. Hinsichtlich der Bedenken des Abg. Eisenstuck über den Zeit punkt, bis zu rvelchem die begonnenen Verhandlungen für ver bindend angesehen werden sollen,, so würde dies von der. rechts verbindlichen Unterschrift der Protokolle abhängig gemacht wer den können. Ich unterlasse es übrigens, ip eine speciellere Er wähnung der für die eine oder, andere Maßregel sprechenden Gründe einzugehen, da sich dazu vielleicht noch weiterhin Ge legenheit darbieten wird. Abg. I). v. Mayer: Es ist mir angenehm gewesen, von dem Herrn Staatsminister zu hören, daß es nicht in der Ab sicht der Regierung liege, der freiwilligen Ablösung entgegen.zu treten; wenn aber hinzugefügt worden ist, es liege dies auch nicht im Beschlüsse der ersten Kammer, so muß ich'döch glauben, daß dies aus der Fassung der ersten Kammer wohl hervorgehen möchte; mindestens würde es nothwendig sein, darüber eine bestimmte Erläuterung aufzunehmen, wenn die Kammer über haupt geneigt fein' sollte, auf die Vorschläge der ersten Kammer einzugehen. Wenn übrigens das, was ich über die Formfrage zu sagen mir erlaubt habe, mir als.ein Tadel gegen die hohe Staatsregierung ausgelegt wotden ist, so muß ich dies be klagen. Ich bin weit entfernt, der Höhen Staatsregierung einest Vorwurf machen zu wollen; ich muß aber bekennen, daß ich bis zu diesem Augenblick unklar gewesen bin, wohin eigent lich die Meinung der hohen Staatsregierung gehr. Sowie aber ich hierüber nicht in's Klare habe kommen können, so fürchte ich, wird es in diesem Saale Mehren gegangen sein, und blös, um dieser Ungewißheit ein Ende zu machen, habe ich mir jene Provokation erlauben müssen. Ich bin dem Herrn Staats minister für die erschöpfende Erklärung sehr dankbar, und er kläre mich diesfalls für vollständig beruhigt. Abg. Braun: Ich muß gestehen, daß Anfangs, nach dem ich die erste Nachricht von dem Beschlüsse der ersten Kam mer erhielt, mich dieser sehr angesprochen hat. Ich fand das Hauptbedenken beseitigt, nämlich das Bedenken, daß die Staats kasse gar zu sehr überlastet werden könnte, wenn man den Vor schlägen des Decrets nachgingc. Allein später überzeugte ich mich, daß doch dem Beschlüsse der ersten Kammer keineswegs beizutreten sei. Es ist nämlich nicht beizutreten, zunächst aus dem Grunde, weil dadurch eine große Imparität hergestellt wird. Es ist schlimm genug, wenn eine Verschiedenartigkeit der Rechte in gleichen Verhältnissen durch die Gesetzgebung nicht gehoben werden kann. Daher ist es um so bedenklicher, durch die Gesetzgebung eine neue Imparität zu schaffen; dies aber würde geschehen, wenn man den Beschlüssen der ersten Kammer nachgehen wollte. Es ist das schon angeführt worden, und der Beweis dessen liegt auf der Hand. Denn wie könnte man es verleugnen, wenn man einen Theil derDecempflichtigcn von der Wohlthat des Ablosungsgesetzes ausschließen will, während man einen andern Theil, nämlich diejenigen, die bis zum heu-
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