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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nigen Kosten vorweg in Abzug zu bringen, die für Erhaltung, Aufbewahrung, Verwaltung, Veräußerung iener Sachen, be ziehendlich des Erlöses derselben, aufgewendet wetdcä, ohne daß übrigens hierbei zwischen Nutzungen und Substanüalbe- stand der Massen ein Unterschied zu machen ist. Sollten aus nahmsweise diese Kosten bei einer Specialmasse den Betrag der letztem selbst übersteigen, so kommt das Fehlende bei der freien oder gemeinen Masse in Abzug." Es ist nun in dieser Beziehung im Deputationsgutachten erwähnt worden: . Die erste Kammer hat zu §. 2 es angemessen gefunden, die in der zweiten Zeile zu lesenden Worte: „oder andere, den Pfandrechten gleich zu achtende dingliche Rechte" zu vertauschen mit folgenden: „oder'andere, in Concursen dem Pfandrecht gleich zu achtende Rechte" dies hauptsächlich aus dem Grunde, weil unter diesem Aus drucke auch Rechte begriffen werden sollen, die streng genom men und im eigentlichen Sinne den dinglichen Rechten nicht beizuzählen sind, wie dies namentlich der Fall ist mit dem in den Motiven berührten Retentionsrechte des Verpachters und Vermiethers, welches, da es mit der Wirkung einer dinglichen Klage nicht versehen ist, einige Ähnlichkeit mit dem Pfandrechte nur insofern hat, als der Verpachter oder Vermiether an sel bige loco pi§nori8 sich halten kann. Referent Schäffer: Nun ist noch eine zweite Abände rung in der tz. getroffen, und deshalb im Bericht erwähnt worden: Ferner hat man in derselben Kammer an dem Worte „frei", welches in dem gegen das Ende dieser §. anzurreffenden Ausdrucke: „bei der freien oder gemeinen Masse" vorkommt, einen Anstoß insofern genommen, als dasselbe nicht auf den Fall paßt, wenn an dem Vermögen des in Concurs verfallenen Schuldners noch eine vor dem i. November 1829 oder in der Oberlausitz vor dem 1. August 1836 entstandene stillschweigende Generalhypotbek haftet. Da nun in einem solchen Falle das ganze Vermögen des Schuldners verpfändet ist, und nicht behauptet werden kann, daß ein Theil der Masse frei sei, so hat man aus dem vorerwähnten Ausdrucke die Worte: „freien oder" zu Vermeidung von Zweifeln hinweggelassen, und noch die Erläuterung hinzugefügt, daß unter dem beizubehaltenden Ausdruck „bei der gemein en Masse" (im Gegensatz einer Specialmasse) alles übrige Vermögen des Schuldners, woran kein Specialpfand haftet, gleichviel, ob es^ ganz frei oder einer Generalhypothek unterworfen ist, zu ver stehen sei. Die, D ep uta tion empfiehlt die Annahme dieser beiden Abänderungen, und den Beitritt zu der gegebenen Erläuterung. Referent Schaffer: Ich würde den Herrn Präsidenten ersuchen, über Beides zu gleicher Zeit abstimmen zu lassen. Präsident v. Haase: Es handelt sich, meine Herren, um zwei Abänderungen in §. 2. In der zweiten Zeile der tz. findet sich der Ausdruck: „oder andere, den Pfandrechten gleich zu^achtende dingliche Rechte." ^Diese Worte sind von der ersten Kammer in die W.rte: „oder andere, in Concursen dem Pfandrecht gleich rzü 'achtende Rechtes, verwandelt worden. Es ist dies keine wesentliche Aenderung, sondern nur deshalb geschehen, um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen. Die Deputation rächet an, der ersten Kammer hierin beizu treten. Ich erwarte, ob Jemand darüber sprechen will? — Es erhebt sich Niemand.— Präsident v. Haase: Tritt die Kammer der Deputation bei und nimmt sie die von der ersten Kammer beliebte Aende rung an? — Einsti mm ig Ja. — Präsident 0. Haase: Bei dem letzten Satze der §.: „sollten ausnahmsweise —- in Abzug" (s. vorstehend.) hat die erste Kammer dafür gehalten, daß es besser sei,, man ließe zu Vermeidung von künftigen Zwe'feln die Worte: „freien oder" weg. Die Deputation rächet an, ebenfalls darein zu willigen, daß die Worte: „freien oder" weggelassen und blos gesagt werde: „bei der gemeinen Masse." Ist die Kammer damit einverstanden? — Einstimmig Ja.— Präsident v. Haase: Hierbei ist noch bemerkt worden: „daß unter dem beizubehaltenden Ausdruck—^u verstehen sei." (s. vorstehend.) Ist die Kammer auch hiermit einverstanden? — Einstimmig Ja.— Referent Schäffer: Zu Z. 3 lautet.her H.x.rich.1: Als eine Folge dieses Beschlusses muß zu die.De putation anrathen, sich mit. der Umwandlung des auf der dritten und sechsten Zeile anzutreffe^nden Ausdruckes: „freie Masse" ' in , . - „gemeine Masse" einzuverstehen. Präsident 0. Haase: Es ist hier ganz derselbe Fall. Es war auch hier der Ausdruck: „gemeine freie Masse" gebraucht worden. Die Kammer wird demnach hier denselben Beschluß wie bei §. 2 zu fassen haben, und ich frage: ob auch hier das Wort: „freie" ausfallen und blos gesagt werden soll: „ge meine Masse"?— Einstimmig Ja.— Referent Schäffer: Es folgt nun §. 4, wo eine Ver änderung der Fassung von der ersten Kammer beschlossen wor den ist. Die tz» lautet: „Wenn unter den allgemeinen Con- cursproceßkosten solche sich befinden, die zu einer Zeit, da. in Ansehung einzelner prioritätischer Gläubiger, über deren Lo cation schon rechtskräftig entschieden war, durch Streitigkeiten der Gläubigerschaft mit andern Gläubigern, welche jenen rechtskräftig locirten in der Priorität nachstehcn, erwachsen sind, so findet ein Abzug dieser letztem Kosten halber won einer Specialmasse, an welche jene rechtskräftig locirten, Priori« tätischen Gläubiger mit ihrer Befriedigung zunächst gewiesen sind, nur erst nach Absonderung des Befrag Ihttt'Eorderun, gen, und ohne daß letztere'dadükch^eschmälxrt Wded dürM,
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