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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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mäßige Lohn aus der Kasse verabreicht werden solle. Mit diesem Vorschläge dürste sich die Kammer wohl einverstanden erklären. Was die Gemeinde zu tragen hat, ist nur der Transport einer Tagereise, uüd dazu würde sie auch gehalten sein, wenn es sich um eine andere Bestimmung handelte. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich frage die Kam mer : ob sie sich mit dem Vorschläge der Vereinigungsdeputa tion einverstanden erklären will? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Nun sind blos noch zwei ganz kleine unter sich zusammenhängende Abänderungen. Bei §. 103 war von der ersten Kammer beschlossen worden, daß „Bettler" erklärt werden solle durch den Zusatz: „im Sinne dieses Ge setzes." Die diesseitige Deputation fand diesen Beisatz be denklich, und beschloß, zu „Bettler" noch das Wort „öffent licher" zu setzen, was auch die Kammer genehmigt hat. Nach dem Vorschläge der Vereinigungsdeputation sollen beide Zu sätze in §. 103 und 104 wegfallen, dafür aber in ver Schrift die Voraussetzung ausgesprochen werden, daß die Bestimmung, welche hier über die Bettler gegeben wird, nicht auf das Cri- minalgesetzbuch ausgedehnt werden solle. Hiermit kann sich die Kammer wohl einverstanden erklären. Vicepräsident Reich e-Eisenstuck: Genehmigt die Kammer den Vorschlag? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Die letzte Differenz findet sich bei der Zusatzparagraphe 106 V., welche von der diesseitigen Kammer vorgeschlagen worden ist, und folgendermaßen lautet: „Bettler, welche in verabredeter Gemeinschaft, oder indem sie sich krank stellen, oder sonst unter falschen Vorspiegelungen betteln, oder bei dem Betteln sich Drohungen erlauben, sollen das erste Mal mit Gefängniß oder Handarbeit bis zu vierzehn Tagen, im Wiederholungsfälle bis zu zwei Monaten und bei fernerem Rückfalle mit Arbeitshaus bis zu zwei Jahren bestraft werden." Diese §. hat zwar in der ersten Kammer Annahme gefunden, es soll jedoch noch hknzugefügt werden: „daftrn nicht nach Be schaffenheit der Handlung zufolge des Criminalgesetzbuchs här tere Strafen eintreten," weil man sich allerdings den Fall ge dacht hat, daß die Drohungen so weit ertendirt werden könn ten, daß sie unter das Criminalgesetzbuch zu subsumiren seien. Deshalb rathet die Vereinigungsdeputation an, diesem Zusatze ebenfalls beizutreten. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Erklärt sich die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. — Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Sonach wären alle Differenzpunkte erledigt, und nur noch des von Seiten der Rittergutsbesitzer angekündigten Separatvotums zu gedenken. überzeugen kann, daß es den Communen zustehen könne, die Mitglieder derselben anders, als nach einem fest geregelten Fuße zu besteuern. Dieser Fuß !ist nach dem angenommenen Gutachten der Vereinigungsdeputation mehr oder weniger gefunden, und insofern erkläre ich für meinen Theil mich da« mit einverstanden, daß das Separatvotum als erledigt ange sehen werde. — 14 andere Mitglieder der Ritterschaft erklä ren sich mit dem Abg. v. Thielau einverstanden. — Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Dem Separatvo« tum waren früher 17 Rittergutsbesitzer beigetreten. Jetzt er klären sich 14 derselben mit dem Abg. v. Thielau einverstan den, und das Separatvotum wird deshalb als erledigt anzu sehen sein. Bei einer Petition, welche auf der heutigen Tages ordnung stand, hat die Staatsregierung erklärt, daß sie in ge heimer Sitzung Mittheilung zu machen habe. Ich werde da her die öffentliche schließen und Abg. Eisen stuck: Ich wollte nur um eine Kleinigkeit bitten. Es hat sich eine Abänderung in der ständischen Schrift über einige wechselrechtliche Bestimmungen nöthig gemacht. Abg. Braun: Ich wollte auch eine ständische Schrift vortragen. Abg. Eisenstuck: Ich habe die ständische Schrift über einige wechselrechtliche Bestimmungen schon früher der Kam mer vorgetragen. Sie ging an die erste Kammer. Da hat man sich Bedenken gemacht, und ist in einem Punkte nicht bei getreten. Es wird darauf ankommen, ihn abzuändern. Es war beantragt worden, es möge der nächsten Ständeversamm lung ein vollständiges Wechfelrecht- vorgelegt werden. Der Hr. Justizminister erklärte sich damit einverstanden, daß es zur nächsten Standeversammlungl erscheinen solle. Die erste Kam mer sagt nun, nach der erfolgten Erklärung des Hrn. Staats ministers bedürfe es des Antrags in der Schrift nicht. Die zweite Kammer hat sich damit einverstanden erklärt, und nun lag es in der Natur der Sache, daß dieses Umstands in der Schrift erwähnt wurde. Das geschah in folgender Form: „haben wir nun auch in Berücksichtigung der von Allerhöch st dero Justizminister in der zweiten Kammer abgegebenen und dankbar von uns angenommenenErklärungw." Damit sind Sie einverstanden, die erste Kammer will aber die Dank sagung weglassen. Es sollen nämlich die Worte und „dankbar von uns angenommenen" wegfallen, darüber wird ein Zwie spalt sich schwerlich erhoben, der Hr. Justizminister wird es thun, wenn wir uns auch nicht dafür bedanken. Die Aus lassung ist wohl unbedenklich. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Will die Kammer den Beitritt zum Beschluß derjenseitigen Kammer genehmigen? Abg. v. Thielau: Als ich das Separatvotum im Na- Einstimmige«. men der Ritterschaft stellte, habe ich dabei vor Augen gehabt, Referent Abg. Braun: Dem Beschluß in der Sperling- daß es nothwendig sei, überall einen festen Fuß bei jeder Ab- schen Reclamationssache ist auch die erste Kammer beigetreten, gäbe, bei jeder Besteuerung zu haben, weil ich mich nicht indem sie erklärt hat, daß sie ihren Antrag zurücknehmen wolle,
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