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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sie der königliche Commifsar angegeben hat, einverstanden ist? Abg. Braun: Ich bin ganz damit einverstanden und wünsche, daß mein Amendement auf diese Weise verändert werde. Präsident V. Haase: Da die Abänderung von Seiten des kömojk. ComMissars gegeben worden ist, so bedarf dieselbe kei ner Unterstützung und ich bitte nun den Abg. Schmidt, sich zu erklären, ob derselbe bei seinem frühem Anträge stehen bleibe, daß das Wort: „widerspruchlos" mit dem Worte: „rechtmä ßig" vertauscht werde? Abg. Schmidt: Ich nahm mir blos die.Freiheit, das Wort: „rechtmäßig" statt „widerspruchlos" vorzuschlagen. Wenn aber nun das Wort: „widerspruchlos" wegfällt, so bin ich völlig befriedigt. Nur in Betreff meines Antrags, welcher den Zusatz zu der Paragraphe ausfpricht, erlaube ich mir zu be merken, daß ich mir dabei wohl bewußt war, daß hier eigentlich von dem Verbietungsrechte der Innungen die Rede sei. Da aber §. 3? des Gesetzes das Mandat vom 29. Januar 1767 und alle andern desfallsigen Verordnungen aufhebt; so scheint es mir, wenn in diesem Gesetze erklärt würde, daß die übrigen, darinnen nicht ausgedrückten Gewerbe, noch den Städten Vor behalten bleiben, daß dadurch das Gesetz erst recht klar würde, dieser Zusatz auch zur Beruhigung der Bewohner der Städte dienen könnte. Ich überlasse nun der Kammer, ob sie diesen Zusatz in das Gesetz zu bringen, nicht für rathsam erachten möchte. Abg. Reiche-Eisenstuck: Als ich am Anfänge der Discussion mir das Wort erbat, hatte ich dieselbe Absicht, die der Abg. Braun verwirklicht hat, nämlich in ähnlichem Sinne ein Amendement zu stellen, und mich ebenso auch gegen das Wort „widerspruchlos," welches die Deputation in ihrem Gut achten ausgenommen hat, zu erklären, indem ich dasselbe für viel zu weit und für zu wenig bezeichnend erachte, als daß es widerspruchlos bleiben könnte. Ich mag die Gründe, welche der Abg. Braun zur Mott'virung seines Antrags vorgebracht hat, durchaus nicht wiederholen; seine Meinung ist ganz die meinige, und er hat sein Amendement mit so viel Um sicht und Gründlichkeit motivirt, daß ich in der Thal nichts hin zuzufügen wüßte. Ich bin weit entfernt, irgend eine Ausdeh nung der Jnnungsrechte zu wünschen; wenn aber in der 27. tz. die Vorrechte der Rittergutsbesitzer, und deren Fueros von Neu em namentlich in Beziehung auf Concessionsertheilungen der Dorfhandwerker bestätigt worden sind, so glaube ich doch, nach der allgemeinen Regel: was einem recht, ist dem Andern bil lig, muß man auch bei den Städten das in der 2. tz. erwähnte Verhältniß stattfinden lassen und ihre Rechte sicher stellen. Das Braun'sche Amendement und der Vorschlag des Regierungs- Commissars, den der Abg. Braun angenommenem, und dem auch ich beitrete, besagt aber eigentlich weiter nichts als: was Einem Recht, ist dem Andern billig; und wo dieses Motto auf der Fahne sieht, unter dieser werde ich mich jederzeit befinden. Abg. 0. v. Mayer: Um zunächst einem Principeinwande zu begegnen, welcher von einer Seite her an die Spitze gestellt worden ist, erlaube ich mir zu bemerken, daß der Deputation die Meinung vorgeschwebt hat, es solle das vorliegende Gesetz nicht zur Milderung des Mandats von 1767, nach seinem wörtlichen Inhalte und Verständnisse dienen, sondern es solle eine Milderung des gedachten Mandats, wie es gegen« wärtig ausgeübt wird und noch in anerkannter Wirksamkeit besteht, enthalten. Hierin aber ist ein großer Unterschied. Meine Herren, Sie werden die siebzig Jahre, die zwischen dem Jahre 1767 und heute liegen, nicht mit einem Federstriche ausstreichen und gerade auf demselben Flecke anfangen wollen, wo wir 1767 standen. Wenn davon die Rede ist, daß das Gesetz von 1767 eine Milderung erfahren soll, so heißt das nicht, daß die zum Lheil höchst unangemessenen Bestimmun gen desselben, deren Unanwendbarkeit man langst erkannt hat, von Neuem hier debattirt werden sollen. Seit jener Zeit ha ben die Gewerbe einen gewaltigen Aufschwung erlebt, das Fa brik- und Manufakturwesen hat sich völlig umgestaltet und sieht sich im Verhältniß zu dem damaligen Stande nicht mehr ähnlich. Herkommen, Observanzen, Connivenz, Concessio- nen und Dispensationen der Regierung haben dieses Mandat dergestalt durchlöchert, daß man seine ursprüngliche Gestalt kaum mehr erkennen kann, wenn man auf die Praxis desselben - sieht. Also von der ursprünglichen Gestalt des Mandates kann heute nicht mehr die Rede sein. So viel zur Beseitigung des aufgestellten Principeinwandes. — Im Uebrigen muß ich, was die Ansicht der Deputation betrifft, es als Grundsatz aus sprechen : die Deputation hat im Allgemeinen den gegenwärti gen 8tmu3 guo der Städte gewahrt, sie ist bei Abänderung des selben nur von dem nothwendigen Bedürfnisse des platten Landes geleitet worden, indem sie zugleich geglaubt hat, in den jetzt vorzunehmenden Maßregeln eine successive Reform des Zwangsrechts der Innungen vorzubereiten, d. h. zwar einen Schritt vorwärts zu thun, aber keinrsweges,. wie von Seiten eines der königl. Commissare entgegnet wurde, einen Sprung zu machen. Es wird der Deputation gewiß in keinem ihrer Vorschläge nachgewiesen werden können, daß sie damit einen Sprung beabsichtigt habe, sondern überall hat sie nur einen Schritt vorwärts gehen wollen. Wenn die Deputation auf der einen Seite gewissenhaft die Rechte der Städte anerkannt, und den 8i.aiu8 kju», wie er sich gegenwärtig vorsindet, an die Spitze gestellt hat, so hat sie aber auch auf der andern Seite mit eben so großer Gewissenhaftigkeit darüber gehalten, daß nicht etwa durch die Fassung der des Gesetzes vergegenwär tige Status <jU0 zum Nachtheile des Platten Landes verändert werde. Aus dieser Intention sind namentlich die Amen dements hervorgegangen, welche die Deputation zur h. 2 ge stellt hat. Sie weiß, was das erste Amendement anlangt, sehr wohl, daß die Städteordnung tz. 10, 13 und 15 gegen wärtig keineswegs eine solche Auslegung und Anwendung ge funden hat, daß man daraus einen absoluten Zwang, eine ge setzliche Ausdehnung des Zunftzwanges, auf die incorpprirten
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