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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nächsten Tagesordnungen zu bringen. ) — 6) den 7. Januar. Bericht der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes das Liquidiren der Advocate« in bürgerlichen Rechtsstreitigkei ten betreffend. (Desgleichen.) — 7) den 7. Januar. Der Abg. Schäffer bittet um Urlaub vom 13. bis mit 19. d. M. (Bewilligt.) — 8) den 7. Januar. Bericht der vierten Depu tation der zweiten Kammer, über des verabschiedeten Soldaten Johann Heinrich Stratte zu Dresden Petition. (Auf eine der nächsten Tagesordnungen.) — 9) den 7. Januar. Bericht der vierten Deputation der zweiten Kammer, über die Petition des Stadtraths zu Meißen, die Gestattung des Handels mit Maa ren der Gewerbetreibenden an Sonn- und Festtagen betreffend. (Desgleichen.) — 10) den 7. Januar. Mittheilung des hohen Gesammtministeriums zudem allerhöchsten Decrete, die Angelegenheiten der Presse und des Buchhan dels betreffend. Nebst 3 Beilagen. Präsident v. Haase: Das Decret dürfte der ersten De putation zu übergeben sein, und vielleicht mit der Modisication, daß, soviel den Bewilligungspunkt betrifft, die zweite Depu tation mit dazu gezogen würde. Genehmigt dies die Kam mer? — Einhellige in verstanden. — Präsident 0. Haase: Ich habe noch der Kammer anzu zeigen, daß ich unter vorausgesetzter Genehmigung der Kam mer dem Abg. v. d. Pforte auf drei Tage Urlaub ertheilt habe. Die Gegenstände auf der Registrande sind nunmehr porgetra- gen und ich ersuche den Referenten, welcher den Bericht über den Gesetzentwurf wegen des Gewerbebetriebs auf dem Lande vorzutragen hat, den Rednerstuhl einzunehmen, um nach Maßgabe der heutigen Tagesordnung mit der Bera- thung über diesen Gesetzentwurf fortzufahren. Referent v. Hartmann: Wir haben in der letztverflosse nen Sitzung der zweiten Kammer die 2. §. des Gesetzentwur fes über den Gewerbebetrieb auf dem Lande berathen. Nun gelangen wir zum ersten Hauptabschnitte des Gesetzentwurfs, welcher vom Betriebe unzünftiger Arbeiten und Gewerbe auf dem Lande handelt. Die 3. Z. lautet: 1) Vom Betriebe unzünftiger Arbeiten und Gewerbe auf dem Lande. tz. 3. Der Betrieb unzünftiger Gewerbe, d. h. solcher, zu deren Ausübung auch in Städten in der Regel weder eine zünf tige Erlernung, noch die Gewinnung des Mcisterrechts erfor derlich ist, ist auch auf dem Lande frei gegeben, vorbehaltlich der entweder nach vorhandenen allgemeinen polizeilichen Anord nungen, oder besondererLrtsverfassung dazu erforderlichen Er- lanbniß der Regierungsbehörde oder Ortsobrigkeit. Die Motiven dazu sind folgenden Inhalts: all tz.3. (Man vergl. §. 17 des vorigen Gesetz-Entwurfs.) Eine bestimmtere, nicht blos theoretische, sondern auch aufdie Gewcrbeverhaltniffe des Landes ohne Ausnahme practisch an wendbare Definition der unzünftigen Gewerbe, als die im§. entbaltene, laßt sich eben so wenig als ein geschlossenes Ver zeichnt derselben geben. Der unzünftigen Gewerbe sind zwei erlei, entweder solche, weiche zwar hin und wieder an einzelnen Orten eine Innung haben, z.B. das Korbmachen, das Mütter-, Schiefer- und Ziegeldeckergewerbe, die Fertigung vonHolzspiel- waaren, in der Regel aber ohne zünftige Legitimation betrieben werden, oder solche, bei denen eine zünftige Erlernung nirgends erfordert wird, welche zum -Theil vorzugsweise die Gewerbsbe schäftigung von Frauenspersonen ausmachen, z. B. das Spin nen, Klöppeln, Stricken, Sticken, Strohflechten, Bleichen, das Stuhlbauen, die Fertigung gröberer Holzwaaren, Leitern, Rechen, Siebe und dergleichen, ferner das Branntweinbrennen und andere in Verarbeitung roher Products zu Genußmitteln oder Halbfabrikaten bestehende Beschäftigungen. Da übrigens in diesem Gesetze blos von dem Verhältnisse des Gewerbebetriebs auf dem Lande zur städtischen Gewerbe- und Zunftverfassung die Rede ist, so ist auch unter der erklärten Freigeb ung jener Gewerbe blos die Unabhängigkeit derselben von der letzter« , nicht aber die Exemtion von aller und jeder darüber auszuübenden Cognition der competenten Behörden zu verstehen, welche bei einzelnen derselben schon wegen der damit verbundenen Werksanlagen nicht ausgeschlossen bleiben kann. Die Deputation hat bei dieser §. Etwas zu erinnern nicht vorgefunden, und ich habe vor der Hand etwas Weiteres auch nicht darüber zu sagen. Präsident 0. Ha a se: Hat Jemand über diese tz. eine Bemerkung zu machen, wenn das nicht ist, würde ich die Frage stellen,' ob die Kammer diese 3. §. annimmt? — Wird Ein st i m m i g angenommen. H. 4 lautet: tz. 4. Die Leinweberei darf auf dem Lande ohne Gewin nung des Meisterrechts allenthalben dergestalt betrieben werden, daß der unzünftige Dvrfweber, neben der Fertigung des eige nen Hausbedarfs, sowohl auf den Verkauf, als auf Bestellung auch in die Städte arbeiten kann. Er darf aber außer den zu seinem Hausstande gehörigen Personen keine fremden Gehülfen halten. Die Motiven dazu enthalten Folgendes: scl Z. 4. (Man vergl. tz. 22 des vorigen Entwurfs.) Die Leinweberei mit der im H. bezeichneten Einschränkung ist schon nach dem Mandate vom 29. Januar 1767, ß. H. 3. unter der Voraussetzung des damaligen «tstns guo auf dem Lande ver stauet worden, und hat seitdem, ohne daß daraus Unzuträg lichkeiten entstanden sind, sich noch mehr ausgebreitet, daher es unbedenklich gefunden worden ist, sie in der in §. bezeich neten Maße frei zu geben. Die Deputation hat dazu Folgendes bemerkt: Die am Schlüsse dieser tz. enthaltene folgendermaßen lau tende Vorschrift: „Er darf aber, außer den zu seinem Hausstande gehörigen Personen, keine fremden Gehülfen halten." ist zu beschränkend und mit den factisch schon bestehenden Ver hältnissen unvereinbar. Denn schon zeither ist es häufig der Fall gewesen, daß der Weber sich fremdes Gesinde, besonders Mägde, gemiethet hat, welche von ihm, neben deren Gebrauch zu öconomischen und häuslichen Arbeiten, zur Weberei benutzt, selbst vorzugsweise zu diesem Behufe gemiethet worden sind. Die Deputation sieht sich daher veranlaßt, den Wegfall der vorangezogenen Schlußperiode aus der ß. 4 zu beantragen.
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