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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sichtige, daß nach ihrem Sinne vollkommene Gcwerbefteiheit eintreten oder doch vorbereitet werden solle. Dies leugne ich meinerseits gänzlich. Der Gesetzentwurf hat einen andern Zweck, und die Deputation hat diesen Zweck keineswegs aus den Augen gesetzt; alle die Abänderungen, die sie angebracht hat, folgen aus dem Gesetzentwürfe selbst. Sie hat keineswegs den Zweck, die Gewerbesreiheit dadurch zu vermitteln. Wenn aber das Amendement angenommen würde, so würde es aller dings ein bedeutender Vorschub sein, den man der Gewerbe freiheit leisten würde. Nun glauben Sie nicht, meine Herren! daß ich aus diesem Grunde dem Amendement entgegentrete. Ich glaube aber, es ist hier nicht der passende Ort, der Gewerbe freiheit beizukommen; es ist nicht passend, wenn man das alte, verfallene Gebäude des Zunftzopfes einmal niederreißen will, alle Jahre oder alle Landtage nur einen Balken abzutragen, sondern ich bin der Ansicht, daß, wenn man einmal Hand an legen will, das alte Gerümpel von Grund aus abzutragen ist. Wollen Sie das, ich werde Sie daran nicht hindern. Im Ge- gentheil, ich werde selbst einige alte, mißbräuchliche Steine hinwegnehmen helfen, so viel an mir ist. Jetzt aber, wo ein ganz andrer Zweck vorliegt, vermag ich also auch dem Amende ment nicht beizustimmen, vermag ihm nicht beizustimmen, weil es die Gewerbefreiheit schon jetzt theilweise eingeführt wissen will, weil es die factischen Verhältnisse alteriren würde, welche das Deputationsgutachten aufrecht zu erhalten gesucht hat. Dies ist aber nicht eine Beschränkung des Fabrikbetriebs, sondern nur ein Aufrechterhalten Dessen, was bis jetzt mit den Fabriken schon bestanden hat. Eben deswegen hat die Depu tation zugleich vorgeschlagen, daß an solchen Orten, wo ein solcher Zwang nicht existirt, er nicht geschaffen werden soll, und von dieser Seite betrachtet, verdient das Deputations gutachten gewiß alle Berücksichtigung. Abg. v. Thiel au: Nach der Erläuterung, die der Ab geordnete gegeben hat, muß ich erklären, daß ich wahrscheinlich §. 5 e. falsch verstanden habe. Ich habe vorausgesetzt, daß von fabrikmäßigem Betriebe die Rede sei, es scheint aber, als ob tz. 5e. blos von handwerksmäßigem Betriebe gesprochen habe. Wenn das der Fall ist, so würde ich tz. 5e. ebenfalls unterstützen. Ich wollte nur noch bemerken, daß mein Amendement bei §. 5 b. deshalb nicht in Wegfall kommen würde, weil es sich auf §. 5». bezieht. Ich erwiedere hiernächst noch, auf die Bemer kung des Abgeordneten: „daß diese einseitige Beschränkung ein zelner Orte hinsichtlich des Fabrikwesens weder gegen das Aus land noch gegen das Inland einen Nachtheil herbeiführen werde, daß es darauf ankommen wird, was man unter zünftigem Gewerbebetriebe verstehe." Wenn man nun die Ent richtung für das Meisterrecht darunter begreift, nun da ist es wei ter nichts als eine einmalige Abgabe. Unter zunftmäßigem Be triebe habe ich aber verstanden sowohl den Zwang gegen andere Innungen in Hinsicht auf das Arbeitsgebiet, als in sich, hin sichtlich der Art des Betriebes, nämlich, daß sie nur mit Leuten arbeiten dürfen, die zunftmäßig gelernt und aufgenommen wor den sind. Wenn sie in einem Orte mit zunftmaßigen Gesellen arbeiten sollen, in einem andern aber das nicht brauchen, son dern Kinder und Frauen anwenden können, die einen weit ge ringem Lohn erhalten, so ist offenbar, daß das Ausland gegen das Inland, ein Ort gegen den andern, einen Vorsprung ge winnt und was den Zwang nach Außen betrifft, so würden die vorhandenen Fabrikbesitzer auch die Anlegung von andern nicht zunftmäßig betriebenen Fabriken verwehren können. Präsident v. Haase: Nach dieser Erklärung scheint der Abg. v. Thielau lediglich bei seinem Amendement bei §. 5b. stehen zu bleiben und seinen Antrag bei §. 5«. fallen zu lassen. Abg. Todt: Ich habe nur hinzufügen wollen, daß fa brikmäßiger Betrieb mit Jnnungsverband allerdings existirt. Das Hauptbeispiel ist, wie ich schon bemerkt habe, die Mousse- linweberei; es findet dabei weiter kein Zwang statt, als daß die Aufnahme in die Innung Seiten des Fabrikanten, (des Weber- meisters) erfolge, sowie daß dann allerdings auch, wenn er sich Gesellen und Lehrlinge hält, diese der Innung angehören müssen, aber die Seinigen (die Frau und die Kinder) zur Fabrikation mit zu verwenden, ist er darum nicht verhindert. Abg. Sürnitz: Ich kann dem Vorschläge der Deputation zu Z. 5. meine Zustimmung durchaus nicht geben. Ich glaube, ' es handelt sich hier nicht um Fabriken, sondern um Fabrikarbei ter und zwar um zünftige. Solche zünftige Fabrikarbeiter ha ben wir bei der Weberei sehr viele und namentlich die Haupt zweige der sächsischen Industrie in Bezug auf die Weberei, wer den nur allein von zünftigen Webern betrieben. Es ist das bei mir der Fall, wo Merino und Thibet fabricirt wird, ein Fabri kat, welches seiner Vorzüglichkeit wegen auch im Auslande einen großen Ruf erlangt hat. Warum aber die von der Depu tation vorgeschlagene Erweiterung hier stattsinden und wie sie mit den nothwendigsten Bedürfnissen auf dem Lande zusammen hängen soll, was sowohl die Gesetzesvorlage bezweckt und auch S. 64 die Deputation selbst zugiebt, das kann ich nicht einsehen. Zudem schlägt übrigens die Deputation in den ZZ., die sie ein geschoben wissen will, anstatt der in der gesetzlichen Vorlage ent haltenen §. 5., vor, daß in solchen Dörfern, wo bisher keine Fa brikarbeiter, keine Weber oder Wirker sich aufhielten, dieselben künftig sich niederlassen und arbeiten dürfen, ohne das Meister recht zu erlangen. Nun, da würden doch solche Städte, welche die Gewerbe durch zünftige Meister treiben, hart betroffen wer den, ja es würde das ganze Jnnungswesen einen harten Stoß erleiden. Nur allein die Innungen sind verbunden, wandernde Gesellen mit Geldmitteln zu unterstützen, ja sogar, wenn sie krank werden, dieselben curiren zu lassen, dazu brauchen sie Geldbeiträge von den Meistern. Wenn Unzünftige sich auf das Land verpflanzen, die nicht Meister sind und zu den Innungen nichts beitragen, welche Last würde daraus entstehen, da die Gesellen sich durch die Erweiterung des Gewerbes noch mehr vermehren würden. Auf der einen Seite entzöge man den In- - nungen Contribuenten, wahrend man auf der andern ihreKräfte mehr in Anspruch nähme. .Es ist daher meine Meinung, daß es besser wäre, es bliebe bei den Vorschlägen, die von der hohen
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