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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. v. Thielau gestellte Amendement, wonach intz. 5b nach den Worten: „zu beurtheilen ist" die Worte: „ganz so wie solches nach vorstehender Z.5a geschehen kann?" aufzunehmen? — Wird gegen 22 Stimmen angenom men. — König!. Commissar v. Wietersheim: Was §. 5c be trifft, so würde das Amendement, welches ich vorgeschlagen habe, auch zur Abstimmung kommen. Präsident v. Haase: Sobald der Vorschlag der Deputa tion nicht angenommen wird. Ich frage also: Nimmt die Kammer §. 5 b. mit den so eben beschlossenen Abänderungen an. — Wird gegen 13 Stimmen angenommen. — Präsident v. Haase: Ich würde nun weiter die Frage stellen: Nimmt die Kammer Z. 5 c an, wie sie von der Depu tation uns gegeben worden ist? — Wird ebenfalls gegen 19 Stimmen angenommen. — Präsident v. Haase: Will also die Kammer, daß diese 5o. K. und e, so wie sie sich durch die eben gefaßten Beschlüsse gestaltet, an die Stelle der 5. §. des Gesetzentwurfs treten? — Dies wird auch gegen 16 Stimmen bejaht. — Präsident v. Haase: Nun würde ich noch die Frage auf den Antrag zu stellen haben, welcher S. 59 von der Deputa tion in die ständische Schrift aufzunehmen angerathen worden ist. Da aber über diesen Antrag noch nicht gesprochen worden ist, so würde ich zuvor noch fragen, ob Jemand darüber sprechen wolle. Der Antrag lautet dahin: „daß zu a. das Erforderliche in die rücksichtlich dieses Gesetzentwurfs zu erlassende ständische Schrift ausgenommen werde." Will die Kammer, daß dieser Antrag in die ständische Schrift mit ausgenommen werde? — Wird gegen 2Stimmen genehmigt. — Hierauf wird zu Z. 6 geschritten. Er lautet: §. 6. Maurer und Zimmerleute haben ebenfalls freie Wahl, ob sie sich nach Gewinnung des Meisterrechts in einer Stadt oder auf dem Lande niederlassen wollen. Hinsichtlich der Feuer essenkehrer bewendet es noch ferner bei der durch die Dorf- Feuerordnung vom 18. Februar 1775. 6sp. l. tz. 17. getroffe nen Einrichtung. Die Motiven sagen: scl tz. 6. (Man vergl. 20. des vorigen Entwurfs.) Die wegen der Feueressenkehrer ungezogenen Orts vorgeschriebene zweckmäßige Einrichtung empfiehlt sich von selbst zur Bei behaltung. Die Deputation bemerkt: Damit bei der Fassung der §. 6, wornach Maurer und Zimmerleute freie Wahl haben sollen, ob sie sich nach Gewin nung des Meisterrechts in einer Stadt oder auf dem Lande niederlassen wollen, ein Zweifel darüber nicht eintrete, ob auch Gesellen von Maurern und Zimmerleuten beliebig in den Städten oder auf dem Lande sich niederlassen und ihr Gewerbe treiben können, wie solches schon zeither unzweifelhaft der Fall gewesen ist, dürfte darüber, daß man voraussetze, es werde auch ferner hierbei sein Verbleiben haben, eine Bemerkung in der stän dischen Schrift über den fraglichen Gesetzentwurf niederzu legen sein, Um hiernächst auch hinsichtlich der gestatteten Niederlassung der Feueressenkehrer auf dem Lande jeden Zweifel zu beseitigen, schlagt die D epu tation vor, den Eingang der Z. 6 in fol gender Maße zu fassen: „Maurer, Zimmerleute und Feuereffenkehrer haben eben falls freie Wahl." rc. Referent v. Hartmann: In Bezug auf letztere habe ich zu bemerken, daß diese Einschaltung der Deputation um deswillen nöthig geschienen hat, weil die Dorf-Feuerordnung vom 18. Februar 1775 c^>. 1. tz. 17 mehr nicht besagt, als daß das Kehren der Feueressen durch Essenkehrermeister, welche dazu be sonders zu verpflichten, oder unter deren Aufsicht durch tüch tige Gesellen und Jungen geschehen solle. Es würde also aus der bloßen Beziehung auf diese Gesetzesstelle noch keineswegs zu folgern sein, daß Feueressenkehrer ebenfalls auf dem Lande sich niederzulassen befugt sein sollen. Abg. Rothe: Es hat die geehrte Deputation auch die Feueressenkehrer zu denen geschlagen, welche freie Wahl haben sollen, ob sie sich nach Gewinnung des Meisterrechts in einer Stadt oder auf dem Lande niederlassen wollen. Ich muß be merken, daß in vielen, vielleicht den meisten Amtsbezirken des, Landes sogenannte Amtsschornsteinfegermeister angestellt sind, welchen das Essenkehren in den unmittelbaren Ortschaften des Amtsbezirks gegen Entrichtung eines jährlichen Canons aufLe- benszeit übertragen ist, diese also durch gänzliche Freigebung die ses Gewerbes in ihrem wohlerworbenen Rechte sehr beeinträch tigt werden würden. Ich würde mir daher den Antrag erlauben, daß die Freigebung dieses Betriebs wenigstens so lange auf der gleichen unmittelbare Amtsdörfern nicht ausgedehnt werde, als diese Amtsschornsteinfegermeister leben. Königl. Commissar v. Wi etersheim: Ich glaube, es beruht das wohl auf einem Mißverständnisse, und der Antrag wird sich erledigen. Der Antrag ist gewiß nicht gewesen, daß die Essenkehrer das Gewerbe willkührlich betreiben können. Das würde einem spätem Satze des Gesetzentwurfs, dem die Depu tation beigestimmt hat, daß es bei der Feuerordnung bewenden solle, gerade zu widersprechen. Ich bleibe stehen bei der Ansicht der Deputation, daß jede Obrigkeit, wie bisher für ihren Bezirk solche Essenkehrer zu verpflichten habe Abg. Rothe: Insofern hierdurch keine Beeinträchtigung der gedachten Amtsschornsteinfegermeister involvirt wird, kann ich mich bei der von dem königl. Commissar abgegebenen Erklä rung beruhigen. Präsident D. Haase: Hat Jemand bei der §. 6 etwas zu bemerken? sonst würde ich zur Fragestellung darüber vor schreiten. Die Deputation will die Feueressenkehrer mit den
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