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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminifter v. Kcschau: Die Regierung hätte selbst gewünscht, eine festere Bestimmung über die Halle geben zu kön nen , wo die Einführung der Salzconscription in den Commu- nen als Strafe stattsinden solle, weil ihr an einer vagen und un gewissen Bestimmung in einem Gesetze nichts liegen kann, und die Regierung nur in Verlegenheit gerätst, ob und wann sic in einzelnen Fallen diese Bestimmung anzuwcnden habe. Es ist daher in Frage gekommen, ob man alle Fälle dahin rechnen solle, wo ein gewisses vorgeschriebencs Quantum Salz nicht erholt wurde, indem sich hiervon die Präsumtion ableiten lassen dürfte, daß Salzeinschleife stattgefunden haben. Aber die Verhältnisse der Communen sind so verschieden und der Verbrauch des Sal zes so abweichend, daß es nicht möglich war, eine Normalbe stimmung von z. E. 12 bis 15 Pfund per Kopf auf ein Jahr festzustellen. Ich glaube aber, die ausgesprochene Besorgniß wird gänzlich schwinden, wenn man von der Ansicht ausgeht, daß die Regierung nur ungern und nur in ganz erwiesenen und dringenden Fällen dazu schreiten wird, die Salzconscription für dergleichen Orte anzuordnen. Was die Bemerkung anlangt, es würden in solchen Communen die Unschuldigen mit den Schul digen leiden, so möchte ich diese Aeußerung auf das Höhere an wenden: wenn die Salzconscription wegen des Verschuldens ein- zelnevCommunen im Lande wieder eingeführt würde, so würden noch größere Benachtheiligungcn der Unschuldigen herbeigeführt werden. Man hat daher von zwei Uebeln nur das kleinere ge wählt. Es ist nicht zu leugnen, daß der Fall eintreten kann, daß in Communen sich Einzelne befinden, welche sich dergleichen Einschleife nicht haben zu Schulden kommen lassen. Allein weiter als bis auf oie Communen herab war die Bestimmung nicht zu beschranken. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit der 19. wie sie uns die.Deputation Vorschlag!, einverstanden? — Wird ge gen 2 Stimmen bejaht. — Präsident v. Haase: Noch sollen die beiden Worte in der Ueberschrift: „Oder verdächtige" wegfallen. Findet dies bei der Kammer Genehmigung? — Allgemein Ja. — Referent Abg. Todt: §. 20. lauter: §. 20. (Allgemeine Strafe.) Die Uebertretung der in ge genwärtigem Gesetze enthaltenen, sowie sonst in Betreff des Salzwesens zu ertheilenden Vorschriften ist, insofern dafür nicht besondere Strafen festgesetzt sind, mit einer Ordnungs strafe von Einem bis zu Zwanzig Thalern zu belegen. Die Motiven zu h. 20bis22sagen: Zu §.20, bis 22. Die hier getroffenen Strafbestimmungen sind denjenigen gesetzlichen Vorschriften analog, welche hinsicht lich anderer Zweige der Verwaltung, namentlich für die Regie der indirecten Staatsabgaben bereits bestehen. Die Deputation bemerkt: Die in §. 20 enthaltenen Worte : „sowie sonst in Betreff des Salzwesens zu ertheilenden Vorschriften" schienen der De putation entweder eine Dunkelheit zu enthalten, oder zu weit zu gehen. Da jedoch die Herren königl. Commiffarien auf geschehene Anfrage erklärt haben, daß unter den „sonst zu er- thei'lendcn Vorschriften" die allgemeinen Verordnungen zu Aus führung des Gesetzes zu verstehen seien, so hält es die Depu tation für zweckmäßiger, die bereits angezogenen Worte des Gesetzentwurfs von: „sowie—Vorschriften" der Bestimmt heit halber lieber gleich mit dem Satze: „so wie der zu dessen Ausführung ergehenden Verord nungen " zu vertauschen. Präsident 0. Haase: Genehmigt auf die von der Depu tation vorgeschlagenen Weise die Kammer die Fassung der 20. §.? — Die Genehmigung erfolgt allgemein? — h. 21 lautet: §. 21. (Ordnungsstrafen.) Die Uebertretung der in§. 10 enthaltenen Verbote zieht in jedem einzelnen Falle eine Ord nungsstrafe von Zehn bis mit Fünfzig Thalern nach sich und begründet überdies die Verbindlichkeit zum Ersätze der etwa durch das Vergehen entzogenen Salz-Regalitätsnutzungen. Referent Abg. Todt: Die Deputation hat nichts er innert und die Motiven sind bereits mitgetheilt worden (s. oben zu §. 20). Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 21 an? — Die Annahme erfolgt einstimmig. — §. 22. lautet: §. 22. (Strafe der Theilnehmer, Vertretungsvcrbindlich- keit dritter Personen und Verjährung der Salzvergehen.) Die Strafe der Theilnehmer an Salz-Vergehungen> ferner die Ver- tretungsverbindlichkeit dritter Personen, sowie die Verjährung der Salz-Vergehungen ist ganz analog nach den Bestimmun gen zu beurtheilen, welche in Bezug auf den Zoll und innere indirekte Steuern sowohl das Zoll-Strafgesetz vom 3. April 1838. §. §. 30 — 34. 46 — 48. und 50 — 53, als auch, hiermit übereinstimmend, das Steuer-Strafgesetz vom 4. April 1838. §. §. 40 — 44. 54 — 50 und 05 — 08 verordnen. Ist ohne Bemerkung von Seiten der Deputation. Präsidentl). Haase: Genehmigt die Kammer nach demGc- ' setzentwurf tz. 22? — Die Kammer tritt einstimmig bei. — IV. Abschnitt. Verfahren, gegen Uebertreter der, das Salzwesen betreffenden Vorschriften. f §. 23. (Untersuchungsbehörden.) Die Untersuchung gegen Uebertreter des gegenwärtigen Gesetzes, sowie derzu dessen Aus führung und sonst wegen des Salzwesens zu treffenden Bestim mungen gehört inersterJnstanzvordieHaupt-Zoll- undHaupt- Steuerämter und ist rücksichtlich des Jnftanzenzugs sowie sonst allenthalben den, wegen des Untersuchungsverfahrens gegen. Uebertreter der gesetzlichen Vorschriften in Sachen der indirecten Abgaben unterm 27. December 1833 und 14. December 1837 erlassenen Gesetzen-, sowie den sonst deshalb noch etwa ergehen den Anordnungen gemäß zu führen. Alles, was in den in dieser §. angezogenen Gesetzen hin sichtlich der Uebertretungen der, die indirecten Abgaben betref fenden Gesetze- bestimmt ist, leidet auf die, eine Verletzung des Uns zustehentzen Salzregals in sich fassenden Handlungen ana loge Anwendung. Die Motiven sagen zu §. 23 und 24.
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