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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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übergeben worden ist. Obschon nun aber dieselbe vielleicht der vierten Deputation zur Begutachtung zuzuweisen gewesen wäre, da sie insonderheit zugleich eine Beschwerde über unrich tiges Gemäs des Salzschankpachtersund über den Salzschank pacht überhaupt enthält, so ist die Deputation doch des Da fürhaltens , daß es einer besonder« Berichtserstattung darüber nun nicht weiter bedürfen werde. Da nämlich jene Petition außerdem noch den Zwang zu Entnehmung einer gewissen Quantität Salzes aufgehoben und gleiche Preise des Letzteren eingeführt zu sehen wünscht, ersterem Verlangen aber schon durch den Gesetzentwurf, und letzterem wenigstens durch das Gutachten der Deputation abhülfliche Maße gegeben, im Uebrigen die Verpachtung des Salzschanks für die Zukunft un tersagt und somit auch dem zuerst angedeuteten Beschwerde punkte Berücksichtigung zu Lheil wird, so dürfte erwähnte Pe tition, was die Kammer bestätigen wolle, nunmehr allenthalben als erledigt gelten können. Präsident V. Haase: Die Deputation hat erklärt, daß siedic Petition der Gemeinde zu Frankenau bei Mitweida durch gegenwärtigen Bericht für erledigt halte. Ich frage die Kammer: Ob sie der Deputation beitreten und diese Petition für erledigt erachten will? — Es erfolgt ein allgemeines Ja. — Präsident v. Haase: Es würde nunmehro zur Abstim mung überden Gesetzentwurf selbst durch Namensaufruf zu schreiten sein. Abg. v. Welck: Wir haben einen ganzen Abschnitt des Gesetzes ausgesetzt; es kann also noch nicht die Abstimmung durch Namensaufruf erfolgen. Präsident 0. Haase: Allerdings ist dem so; so eben er innere ich mich dieses Kammerbeschlusses. Die Abstirnmung ist noch auszusetzen, bis-auch dieser Abschnitt berathen wor den ist. Abg. Püschel: Ich vermisse in dem Gesetz eine Bestim mung darüber, ob in den Salzschankstätten nach Gemäß oder nach Gewicht verkauft werden soll? Es geschieht dies auf ver-' schiebens Weise, und ich habe gefunden, daß man von der einen Art des Verkaufs auf die andere übergegangen ist. Ich weiß nicht, ob die hohe Staatsregierung beabsichtigt, darüber etwas in die Vollziehungsverordnung aufzunehmen; es dürste nöthig sein, eine Bestimmung darüber zu treffen, da mir bekannt ist, daß es in den Gemeinden Widerspruch gefunden, wenn ein Salz schanke von einer Art des Verkaufs auf die andere übergegan gen ist. Regierungscommiffar v. Ehrenstein: Die Bestimmung ist allerdings getroffen und geht dahin, daß in der Regel nach dem Gewicht verkauft werden soll; indessen ist den Salzschän ken nachgelassen, das Salz auch nach dem Gemäß abzugeben; jedoch soll es jedem Consumenten verstattet sein, seinen Bedarf nach dem Gewicht zu verlangen. Ich glaube, es würde zweck mäßig sein, diese Bestimmung beizubehalten und solche in die Ausführungsverordnung aufzunehmen. Präsident v. Haasc: Der zweite Gegenstand, welcher sich auf der Tagesordnung befindet, enthält den Bericht der ersten Deputation über den Entwurf eines Gesetzes, das Li - quidiren der Advocaten in bürgerlichen Rechts streitigkeiten betreffend. Es betritt die Nevnerbühne der Referent Eisenstuck. Das Allerhöchste Deeret lauter: Se. königliche Majestät haben in Erinnerung des in der ständischen Schrift vom 14. November 1837 aä Illtt. K. beschehenen Antrags in den Beilagen ein Gesetz über das Liqui- diren der Advocaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten entwer fen lassen und sehen der Erklärung der getreuen Stände hier auf in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, den 10. November 1839. Friedrich August. Julius Kraugott Jakob von Koenneritz. Der Deputationsbericht sagt darüber im Allge meinen: Durch allerhöchstes Deeret vom 24. Juni 1837 ge langte an die vorige Ständeversammlung ein Gesetzentwurf, S. 551, die Kostencompensation im Fall der Eidesleistung betref fend, , wurde von der ersten Kammer einstimmig genehmigt, und nun an die zweite Kammer mittelst Protokollextractes gebracht. Die erste Deputation der zweiten Kammer, welcher die Vorberathung oblag, erstattete Bericht und cs erfolgte von ihr der Vorschlag, an die Kammer, sie möge im Verein mit der ersten Kammer die ständische Zustimmung zu Erlassung eines besonderen Gesetzes des' Inhalts, daß außergerichtliche Kosten, welche vor Abfassung eines Erkenntnisses in bürgerlichen Rechtssachen nicht zu den Acten liquidirt worden, als zur Erstattung geeignet nie mals erachtet werden können, im voraus ertheilen. Als dieser Bericht in der I78sten Sitzung vorgetragen wurde, entspann sich eine Discussion darüber, und es wurde endlich ein Antrag in die Schrift dahin ge stellt, die hohe Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzes an die nächste Ständeversammlung zu ersuchen, worinnen die Ver bindlichkeit -er Advocaten ausgesprochen wird, ihre Gebühren in allen Rechtssachen bei deren Verlust vor Versendung der Acten oder Bescheidsertheilung zu den Acten zu liquidsten. einstimmig genehmigt, und, nachdem die erste Kammer bei getreten, in die Beilage zur ständischen Schrift vom 14. No vember 1837 wörtlich ausgenommen. Diesem ständischen An trag zu entsprechen, ist der Gesetzentwurf, das Liquidsten dec Advocaten in bürgerlichen Rechtsstreitig keiten betreffend, mittelst Decrets vom 10. November 1839 von der hohen Staatsregierung der Ständeversammlung und zwar zuerst der zweiten Kammer vorgelegt, von dieser aber der ersten Deputation zur Vorberathung überwiesen worden. Hat daher nach Obigem ein ständischer Antrag die Veran lassung zu dem Gesetzentwurf dargeboten, so kann auch die Frage,
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