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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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schon öfter entschieden worden sein soll, so scheint es mir doch wünschenswerth, daß eine dem entgegentretende Bestimmung getroffen, wenigstens der Gegenstand in Erwägung gezogen werde. Und da hierbei jeder Staatsbürger gleich betheiligt ist, so habe ich kein Bedenken gehabt, die Petition zu der meinigen zu machen. — Allein diese meine Erklärung dürste auch noch durch einen ökonomischen Grund Rechtfertigung finden; näm lich die Kammer wird wahrscheinlich, ohne daß ich ihr deshalb vergreifen will, nunmehr beschließen, daß die Petition der dritten Deputation zuzuweisen sei. Dabei gewinnen wir sehr viel; erstlich wird die vierte Deputation erleichtert und in den Stand gesetzt, über bereits eingegangene Beschwerden desto schleuniger zu berichten, damit dieselben nicht gegen den Schluß des Landtags hinaus gedrängt werden, wo sie dann nicht mehr zur Berathung kommen können, weil nach der Landtagsord nung die Regierungsvorlagen allemal den Vorzug verdienen. Wir gewinnen auch insofern, als dadurch die dritte Deputa tion in den Stand gesetzt wird, in das Räderwerk der ständi schen Verhandlungen noch kraftvoller einzugreifen, wozu es ihr bis jetzt an Gelegenheit gefehlt zu haben scheint, da ihr mei nes Wissens gar nichts zugewiesen wird. Wollten wir also von nun an Petitionen allgemeineren Jnhal.'s möglichst zu den un seren machen, so würde ein dreifacher Gewinn dabei sein: für die dritte Deputation, sie kann ihre volle Thätigkeit entwickeln; für die vierte Deputation, sie wird erleichtert und kann wirk liche Beschwerden desto eheb erledigen und für die Betheiligten, sie gelangen zu ihrem Zwecke. Präsident 0. Haase; Als Vorstand der dritten Deputa tion kann ich versichern, daß es derselben zum Vergnügen ge reicht, alle Aufträge anzunehmcn, womit sie von der Kammer beehrt wird. Mehre Aufträge, welche ihr geworden sind, inson derheit die im Anfang dieses Landtags ihr gegebenen, sind durch Kammerbeschluß zurückgenommen worden, theils weil dem Suchen der Petenten inzwischen von der hohen Staatsregie- rung schon abgeholfen worden, theils weil die Letztere bei der Gelegenheit, als sie wegen dieser Petitionen ersucht wurde, der Deputation Commissarien zuzutheilen, erklärt hat, daß sie des halb noch auf diesem Landtage Gesetzvorlagen in die Kammer bringen werde. Die übrigen Petitionen, welche der Deputa tion übergeben worden sind, sind bereits großentheils Gegen stand ihrer Berathung gewesen; bei mehren derselben bedarf es nur noch der Zuziehung von königl. Commissarien, über ei nige werden aber in diesen Tagen Berichte bei der Kammer ein gegeben werden. Dies Alles jedoch nur beiläufig, um auf die Sache selbst zurückzukommen, so frage ich die Kammer: ob diese Petition der dritten Deputation übergeben werden soll? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Ich habe noch zu bemerken, daß die Abgg. Klinger und v. d. Pforte wegen Unwohlsein sich haben entschuldigen lassen. Wir gehen nun zur Tagesord nung über. Abg. Eisenstuck: Das Mandat von 1811, welches die Verbindlichkeiten der Israeliten bei Darlehen betrifft, soll durch ein Gesetz aufgehoben werden. Dieses Gesetz ist in bei den Kammern berathen worden und'nur eine kleine Differenz in der ersten Kammer hat stattgefunden. Wenn die Kammer damit einverstanden ist, so ist der Hr. Referent bereit sofort diesen Gegenstand durch mündlichen Vortrag zur Erledigung zu bringen. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit ein verstanden? — Allgemein Ja. — Abg. I). v. Mayer: Die geehrte Kammer wird sich er innern, daß das Gesetz, welches zur Aufhebung des Mandats vom 1. August 1811 erlassen werden soll, nur aus 2 tztz. be- steht. Bei diesen htz. ist von der diesseitigen Kammer etwas Wesentliches nicht erinnert und nur im Eingänge des Gesetzes ist eine Veränderung der Motiven beliebt worden, welche die erste Kammer genehmigt hat. Dagegen ist in der ersten Kam mer neuerdings wieder zur Sprache gekommen, ob es nicht zweckmäßig sei, die Erledigung der andern Gesetze, welche das Mandat von 1811 erläutern und resp. restringiren, im neuen Gesetze ebenfalls mit auszusprechen. Die Kammer erinnert sich, daß auch hier mehre Amendements zu demselben Zwecke eingebracht wurden, welche aber nicht den Beifall der Kammer fanden, insbesondere darum, weil diese Amendements jedesmal den Ausdruck enthielten: „ es würden diese neuen Erläuterungs gesetze zugleich mit au fgehob en." Dieser Ausdruck schien zu Mißverständnissen Anlaß zu geben, darum hat die erste Kam mer den Ausdruck etwas anders gegeben, es soll nämlich nach derMeinung der erstenKammer in§.1 noch heißen: „In dessen Folge auch das Rescript vom 21. April 1815 und das Mandat vom 17. Juni 1825 sich erledigen." (Vergl. Nr. 11 der Mit theilungen über die Verhandlungen der /.Kammer S. 158 fig.) Nachdem nun dieser Beschluß der ersten Kammer an die erste Deputation gekommen ist, hat dieselbe nicht unter lassen, sich darüber sofort und unter Zuziehung eines kö niglichen Commissars zu berathen und sie hat namentlich aus dem Grunde, weil dieser Zusatz am Ende unschäd lich und weil es nicht wünschenswerth ist, wegen dieser Sache nochmals mit der ersten Kammer in Differenz zu gerathen, sich entschlossen, dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutrcten. Es wird nun davon abhängen, ob die Kammer derselben Meinung ist, daß dem so eben erwähnten Zusatze, den die erste Kammer beliebt hat, auch hier beigetreten werde. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand darüber zu spre chen? Wenn das nicht der Fall ist, so würde ich die Frage an die Kammer stellen: ob-sie dem Anträge der Deputation ge mäß dem von der ersten Kammer beantragten und so eben mit- getheilten Zusatze zur §. 1 des Gesetzentwurfs beistimme? — Es erfolgt ein einstimmiges I a. — Präsident v. Haasc: Es wird nunmehr vor allen Din gen überzugehen sein auf den Gesetzentwurf, die Ausübung des landesherrlichen Salzverkaufsrechts betreffend, bei welchem
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