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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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teresse der Innungen geschont, und das ist doch ein Gegenstand, der in Rücksicht zu ziehen ist; denn was ist die Prüfung nach der Regierungsvorlage anders, als eine Aufhebung der Com- petenz der Innungen? Daß' man sic noch beiläufig mit zu den Prüfungen nimmt und den Intelligenteren darunter Gele genheit giebt, allenfalls auch noch ein Wort dazu zu sagen, das ändert wenig; die Hauptsache soll auf die Prüfung von Seiten der Techniker hinauskommen. Viel richtiger und zweck mäßiger ist es der Deputation erschienen, das Interesse der In nungen zu schonen, und ihnen das Recht zu lassen, Maurer- und Zimmermeister noch ferner zu machen. An solche Maurer- und Zimmermeister kann sich noch fernerhin Jeder wenden, der nur vielleicht ein kleines Haus oder sonstiges Gebäude aufführen will, wozu eine außerordentliche Geschicklichkeit nicht gehört. Aber wenn Jemand einen Baumeister sucht, der besonders be fähigt sein soll, so findet er ihn nur, wenn der Weg betreten wird, den die Deputation vorgeschlagen hat, und wodurch Niemand gekränkt wird, nicht einmal die Innung, deren Zweck demohngeachret der bleibt, taugliche Zimmerleute und Maurer herzuftellen. Wenn nun aber nach dem Vorschläge der Deputation zwei Elasten von Baumeistern künftig neben einander bestehen werden, so wird auch drittens für das In teresse des Publikums dadurch am besten gesorgt sein. Das Interesse des Publikums ist, zu wissen: wem habe ich das Ver trauen zu schenken? Nun frage ich: wie wird diese Frage bes ser beantwortet, ob dadurch, daß man alle Leute zwingt, sich prüfen zu lassen, jedoch so, daß Alle durchkommen — oder ob dadurch, daß man zu Erzielung einer hohem Classe der Bau handwerker eine nicht leichte Prüfung denjenigen Maurer - und Zimmermeistern öffnet, welche sie bestehen können und wollen, dadurch aber dem Publicum Gelegenheit giebt, sich zu überzeugen, diese seien befähigter als Andere? Wenn nun auch die Kammer diese Gründe vielleicht nicht theilen sollte, so wird sie doch wenigstens überzeugt sein, daß die Deputation ihre Gründe wohl erwogen und sich auf Grundsätze basirt hat, welche das Fundament unsres ganzen Staatslebens und in unsrer Constitution enthalten sind. König!. Commissar v. Wietersheim: Ohne in die Sache ausführlicher einzugehen, erlaube ich mir wenige Worte zur Widerlegung. Die Staatsregierung hat bewiesen, daß sie dem Grundsätze der natürlichen und persönlichen Freiheit ebenfalls huldigt, und jeder irgend vermeidlichen Beschränkung derselben dringend abgeneigt ist. Allein dieserGrundsatz scheint hier nur dann in Frage zu kommen, wenn das Maurer- und Zim- mergcwerbe freie Gewerbe wären und Zwangsprüfungen erst eingeführt werden sollten mit der Wirkung, daß Niemand diese Gewerbe selbstständig treiben dürfte, der nicht eine Staats prüfung bestanden habe. Wäre dies der Full hier, so würde ich für meine Person geneigt sein, dem Deputationsgutachten beizutreten. Allein das ist nicht der Fall. Dergleichen Zwangs prüfungen bestehen bereits seit Jahrhunderten und es handelt sich um keine andere Frage, als um die, ob die Prüfungen, die nach den der Staatsregierung vorliegenden unzweifelhaften II. 30. Beweisen in den meisten Fällen unzweckmäßig und unzu reichend sind, in zweckmäßige und zureichende verwandelt wer den sollen. Die Zunftverfassung gewahrt dem Inhaber große Rechte, und man kann wohl sagen, große Vorrechte. Des halb knüpft sie diese Rechte an gewisse Pflichten, und diesem nachzukommen ist jeder schuldig. Es ist also hier eine Ver bindlichkeit, die er zu erfüllen schuldig ist, weil ihm Rechte gewahrt werden. Nun schreiben die Generalinnungsartikel vor, daß Niemand zum Meifterrechte gelangen soll, der nicht Beweise von Geschicklichkeit gegeben hat. Es ist hier nicht der Ort, davon ausführlicher zu reden, daß die Staatsregierung das Recht habe, einzelne Vorschriften, welche der Natur der Sache nach der Verwaltung und dem Aufsichtsrechte angehören, zu modisiciren und abzuändern. Allein darum handelt es sich hier gar nicht. Es ist nicht davon die Rede, etwas einzu führen, was den Gcneralinnungsartikeln entgegenläuft, son dern vielmehr im Geiste der Generalinnungsartikel etwas vor zuschreiben. Ich mache darauf aufmerksam, daß §. 9 des dritten Kapitels der Generalinnungsartikel ausdrücklich sagt, damit man von der Geschicklichkeit desjenigen, so dasJnnungs- und Meisterrecht zu erlangen suchet, desto mehr versichert sei, ist selbiger bei denjenigen Künstlern, Professionisten und Hand werkern, denen ein besonderes Reglement wegen Verfertigung ihrer Waaren vorgeschrieben ist, oder künftig noch vorgeschrie ben werden wird, nach selbigem zu examiniren,ob er alles dessen, was zu seiner Profession erforderlich, völlig kundig sei. Es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß dergleichen Reglements noch vorgeschrieben werden können. Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß es übrigens eine irrige Ansicht sein würde, wenn man glaubte, daß die Generalinnungsartikel das unbe dingte vollständige Normalgesetz für die Innungen sein sollen. Das ist gar nicht ihr Zweck; sie enthalten blos die Grundzüge derselben. Die nähere Ausführung ist die Sache der Special innungsartikel. Deren Ertheilung ist lediglich der Staats regierung überlassen; sie hat also das Recht, und wenn sie es für nothwcndig erachtet, auch die Pflicht, in den Special innungsartikeln die Prüfungen vorzuschreiben, welche nvth- wendig sind, um einen wichtigen Zweck der Generalinnungs artikel zu erfüllen; nämlich um dem Publicum die Garantie zu gewähren, daß diejenigen, welchen das Gesetz ausnahms weise Privilegien gewährt, auch befähigt seien, dem Zwecke dieser Privilegien zu entsprechen. Um etwas anderes handelt es sich nicht; die natürliche Freiheit ist gar nicht in Frage, son dern blos, ob das, was jetzt besteht, zweckmäßig ist, und ob das, was als unzweckmäßig erkannt worden ist, verlassen wer den soll. Abg. Reiche-Eiscnstuck: Ich habe die Vorlage der Regierung, von welcher jetzt die Rede ist, im Allgemeinen mit Freude begrüßt. Ob der Gegenstand selbst zum Gesetz- oder zum Vcrordnungsreffort gehöre? habe ich aber nicht näher in strenge Prüfung gezogen. Uebrigens habe ich mich in meinem parlamentarischen Leben so oft zu überzeugen Gelegenheit ge habt, daß eine ganz schlagende Definition zu finden: was 2 *
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