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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wort am gedachten Otte mit aufnehmen will ? — Es wird von 65 gegen 2 Stimmen ausgenommen. — Präsident v. H a a s e: Endlich ist von Seiten der hohen Staatsregierung noch der Antrag gestellt worden, daß nach dem Worte „Schaden" noch möge hineingesetzt werden: „inso fern vom Fuhrmann richtig declarirt worden ist," und ich frage: ob die Kammer diesen Zusatz ausgenommen wissen will? — Wird von 64 gegen 3 Stimmen angenommen. — Präsident v. Haase: Nun ist die natürliche Folge, daß das Wort „Letzteres" in „dieses" zu verwandeln ist, und ich frage: ob die Kammer nun tz. 6 so, wie sie sich nach den ge genwärtigen Beschlüssen gestaltet hat, annimmt? — Sie wird einstimmig angenommen.— Präsident v. Haase: Es ist noch ein Antrag vom Abg. Klinger zur Unterstützung zu bringen: „Es möge in der Schrift ausgesprochen werden, daß die Beamten mit Ordnungsstrafen belegt werden, bei welchen sich ergiebt, daß sie öfters grundlos die Abwägung veranlaßt haben." Ich frage die Kammer: ob sie diesem Anträge beitrete? — Bon 67 Kammermitgliedern erheben sich 32 zu dessen Unterstützung. — Präsident v. Haase: Es ergiebt sich also, daß dieser An trag nicht hinlänglich unterstützt ist, da er erst in der Mitte der Debatte gestellt worden ist. ß. 7. (Fortsetzung. Ermittelung des Gesammtgewichts der Ladung und des Fuhrwerks.) An denjenigen Orten, wo Ver anstaltungen getroffen sind, um das Tesammtgewichr des Wa gens und der Ladung zu ermitteln, hat sich jeder Frachtwagen- sührer dieser Ermittelung auf Erfordern der dazu befugten Be amten zu unterwerfen. Dabei wird auf das Gewicht des Wa gens, einschließlich allen Zubehörs an Leinwand, Stroh, Ketten, Winden u. s. w. a) für vierrädriges Fuhrwerk bei einer Felgenbeschlagbreite unter b^Zollsächsisch (5 Zoll rheinisch) 40 Zollcentner, von 5,^4 Zoll sächsisch (5 Zoll rheinisch) und darüber, jedoch unter 6,^ Zoll sächsisch (6 Zoll rheinisch) 45 Zollcentner, von 6,gz Zoll sächsisch (6 Zoll rheinisch) und darüber 50 Zollcentner, d) für zweirädriges Fuhrwerk allenthalben die H älfte dieser Sätze berechnet, dergestalt, daß das Gesammtgewicht des Wagens und der Ladung den Betrag der in dieser §. angenommenen Sätze und der nach §§. 3 und 4 für die Ladung zulässigen Gewichts sätze zusammengerechnet, beziehendlich nicht übersteigen darf. Die Erläuterung zu Z. 7 lautet: Zu Z. 7. Da die Ermittelung des Gesammtgewicktes der Ladung und des Fuhrwerkes durch Verwiegung auf Brü ckenwaagen keinen erheblichen Aufenthalt verursacht und schrift liche Ausweise über die Schwere der -Wagen selten zu erlangen sein werden, so ist diese Bestimmung nicht eben beschwerlich für das Frachtfuhrwerk und als das einzige Mittel, um jenes Ge sammtgewicht in Erfahrung zu bringen, unentbehrlich. Uebrigens wird die Anwendung dieser Vorschrift praktisch schon dadurch sehr beschrankt, daß die Kostbarkeit der fraglichen Waageanstalten die Einrichtung derselben nur an einigen weni gen Haupt- und Mittelpunkten des Frachtverkehres gestattet und das Fuhrwerk nicht etwa genöthigt werden soll, der Ver wiegung halber diese Punkte zu berühren. Die für die Fahr zeuge angenommenen Gewichtssätze beruhen auf versuchsweisen Ermittelungen und sind zudem zum Vortheile des Verkehrs noch etwas höher gestellt, als sie in der Wirklichkeit zu sein Pflegen. DieDeputatio n hat dabei nichts zu erinnern gehabt. Präsident v. Haase: Wenn Niemand bei dieser tz. etwas zu erinnern hat, so frage ich: ob die Kammer §. 7, wie sie vorliegt, ann-Lmmt?-- Sie wird einstimmig angenom men. — Präsident v. Haase: Ich schließe die heutige Sitzung, und ersuche die Kammer, nächsten Donnerstag früh um 10 Uhr sich wieder einzusinden, um in der Berathung über den vorliegenden Gesetzentwurf fortzufahren. Zugleich bemerke ich, daß noch auf die Tagesordnung kommen wird der Bericht der vierten Deputation über das Gesuch des Oeconomen Naumann zu Langenstriegis, den Ersatz einer Anzahl ihm durch Brand -verloren gegangenen Cassenbillets. betreffend. Schluß gegen ^2 Uhr. D r uckfe h l e r. In Nr. 31 muß es auf Seite 455 in der Ueberschrift heißen: „Vier und zwanzigste Sitzung", und S. 462, Sp. I, Z. 7 „Innun gen" statt „seinigen". Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: I). Gretschel.
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