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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dienen. Kurz, verarmen sie, fo verlangen sie von dem Orte das Helmathsrecht. Meine Herren, das werden Sie zugeben, daß solche Professionisten mehr aus den Städten, als von den Dörfern abstammen. Also auch hierin liegt ein großer Nach theil, der mehr das Land als die Städte trifft. Ferner wurde noch eine Aeußerung von einem Abgeordneten über verschiedene Lasten gemacht, welche die Städte hätten und die Dörfer nicht, und es wurde unter andern der Communalgarde erwähnt. Allein diese ist wohl selbst von den Städten ausgegangen, und das Land hat dabei keinen Antheil gehabt. Es ist bemerkt worden, daß durch das Mandat von 1766, es soll aber wohl heißen 67, von dieser Zeit bis jetzt, den Dörfern sehr viele Freiheiten der Städte beigelegt worden seien. Ich weiß nicht, ob die Stufen dieser Treppe nicht sehr schwer zu ersteigen gewesen sind, und nur die letzte Zeit hat vielleicht einige Freiheiten den Dörfern ge wahrt. Ich kann daher nicht anders als die Aeußerung aus sprechen, daß ich nur für das Deputations - Gutachten stimmen werde, und zwar mit dem Wunsche, daß künftige nicht allein mit Worten, sondern auch mit der That, in den Städten wie auf dem Lande gleiche Rechte, Pflichten und gleiche Lasten exi- stiren mögen. Abg. v. Platz mann: Dieser Gegenstand ist bereits so vielfältig erörtert worden, daß ich mich werde kurz fassen kön nen, auch hat ein Redner bereits vieles ausgesprochen, was mir am Herzen lag. Vor allem aber muß ich mich vor dem Vorwürfe verwahren, als ob ich Parthei nehmen wollte für die Städte oder das Land; ich glaube, die Sache ist keineswegs zur Partheinahme geeignet, denn es kommt nicht darauf an, dem einen oder dem andern Lheile einen Vortheil zu entreißen, in dessen Besitz er sich befände. Es sei mir gestattet, die Sache von dem Gesichtspunkte der Landschaft aus zu betrachten, viel leicht wird dann die Ansicht und das Resultat, das ich ge winne, auch den Städten nicht unwillkommen sein. Ich be kenne , daß ich in der vorliegenden Bestimmung -mb 1. ael ß. 8. für manche Dorfschaften eine sehr umwölkte Zukunft erblicke, und zwar eine um so umwölktere, je ungünstiger die Localver hältnisse sich hier und da gestalten. Man will den fünfjährigen Zeitraum, welcher in den Städten das Heimathsrecht begründet, auch auf die Dörfer ausdehnen, und beabsichtigt nebenbei nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Erleichterung der Nieder lassung von Handwerkern auf dem Lande, ohne sie den städtischen deswegen gleichzustellen. Die Folgen einer solchen Maßregel wer den besonders die Dorfschaften und Gemeinden schmerzlich be rühren , welche in der Nähe und zum Lheil in der unmittel baren Nähe von Städten liegen. Diese sind öfters die ärmsten, und die mittellosesten. Dörfer, welche tiefer im Innern des Landes liegen, würden, wie mir scheint, von der Maßregel wenig, weder günstig noch ungünstig, berührt werden. Auch könnten diese immer auf dem Wege der Concesston nach ihren Bedürf nissen zufrieden gestellt werden. Nun glaube ich es kommen zu sehen, daß nur zu oft Handwerker, und zwar, wie schon mehrmals angedeutet worden ist, nicht die geschicktesten, son dern Anfänger, Stümper, oder solche, die schon halb im Ver fall der Nahrung gekommen sind, sich vorzugsweise auf dem Lande niederlassen und ihre Zuflucht daselbst suchen werden. Bei vorkommender Concurrenz in diesem Falle soll nach §. 9. des Gesetzentwurfs -er Städter sogar den Vorzug genießen. Meistens ist die Erlangung des Meisterrechts für das Land wo- niger kostspielig, als für die Stadt. Auf dem Dorfe ist meistens wohlfeileres Leben, wenn auch dieses vielleicht nur in der ge ringeren Versuchung zum Aufwande besteht. Der Blick in die Zukunft ist aber auch nicht trüber und düsterer, als in der Stadt, denn der sich Niederlassende weiß, daß er, wenn er sich nur 5 Jahre aufrecht hält, das heißt gerade die kurzen Jahre, in denen ihm seine eben entstehende Familie am wenigsten kosten wird, im Verhältniß zu seinem spätem Leben, daß er, sage ich, dort so gut wie hier seine Heimath begründet, und im Verarmungsfalle dort so gut wie hier beherbergt werden muff Alles Gründe zur vorzugsweisen Niederlassung auf dem Lande. Nun aber, meine Herren, was hat der Handwerker, der sich auf dem Dorfe niederläßt, erlangt oder gewonnen? An sich schon auf einen beschränkten, nur zu oft kümmerlichen Erwerbs kreis angewiesen, sollen ihm auch die Flügel zu jedem freien Aufschwünge sehr gestutzt werden. Nach §. 15. des zweiten Gesetzentwurfs ist ihm das freie Arbeiten in die Stadt, ohne ausdrückliche Bestellung, untersagt. Das ist nun eine Be« stimmung, welche hart ist, und wohl nebenbei zu einem de« moralisirenden Pascherwesen Anlaß geben könnte. Nach §. 17b. ist ihm in der Regeldas Beziehen der Messen, Jahr- und Wochen märkte gleichfalls verboten, hierin liegt eine drückende Ungleich« heit. Die Ausdehnung eines fünfjährigen Zeitraumes zur Begründung des Heimathsrechtes auf den Dörfern ist eine Last für diese. Legt man ihm diese Last auf, so gönne man ihnen wenigstens die Vortheile, die damit für andere verbunden sind, oder enrhebe sie dieser Last ganz. Man hat gesagt, daß der Handwerker auf dem Dorfe, wenn er innerhalb der fünf Jahre in Verfall der Nahrung zu gerathen fürchtet, sich länd lichen Beschäftigungen zuwenden könnte. Was soll das heißen? In den meisten Fällen wird er keinen Grundbesitz haben, höchstens eine kleine Hauslernahrung, die ihm keine hinreichende Beschäftigung, noch weniger hinreichende Nahrung gewährt. Zu ländlicher Beschäftigung mittelst Handarbeit und Tagelohn sich zu wenden, wird er kaum fähig sein. Ich frage die Herren, die hierin Erfahrungen gemacht haben, wie mancher dürftige Dorfhandwerker die Sense oder Holzart zu führen vermag. Ich könnte davon lächerliche Beispiele anführen. Fünf Jahre sind bei solchen Beschränkungen jedenfalls ein sehr kurzer Zeitraum, und die Erfahrungen in Betracht des Hei« mathsgesetzes vom Jahre 1834 sind noch jung, wie mich dünkt, wenigstens nicht alt zu nennen, die Begriffe Heimath, Hei mathsrecht, Heimathsangehörigkeit begreifen schon in sich die Beziehung auf einen längern Zeitraum. Ich muß daher wünschen, daß die Staatsregierung den fraglichen fünfjährigen Zeitraum in einen längern verwandeln möge, zum.Besten der Dörfer. Ich werde demnach, wenn ich im Laufe der Debatte nicht eines Bessern überzeugt werde, gegen die. stimmen,
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