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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der Richter übergehen auf eine höhere Strafart. Es kann stattfinden, daß Einer vielleicht wegen Diebstahl 5 mal im Ar- beitslMse oder im Zuchthause gewesen ist; er hat auch wegen des Rückfalls einen Zuschlag zur Strafe gehabt. Es war aber zufällig die Strafe nicht verdoppelt gewesen, und er begeht wieder einen Diebstahl, welcher kleiner ist, so würde er nach der Auslegung des Oberappellationsgerichts und der Deputation nur mit Gefängniß, wegen des kleinen Diebstahls, belegt wer den können. Endlich ist es bei der Relativität der Strafen sehr schwer zu bestimmen: was eine Verdoppelung derStrafe, da auch die einfache Strafe keine absolute ist. Der Referent legt vorzüglich auf das Wort: „statt" viel Werth, es heißt aber auch „oder neben." Referent v. v. Ma per: Das würde nichts ändern. Ge setzt, es stände im ersteren Artikel, daß der, welcher 3 mal gestohlen hatte,'ausgepeitscht werden, — und in einem spätem Artikel, daß auch neben der Auspeitschung Latten liegen ekntreten könnte, so würde daraus immer noch folgen, daß er 3 mal gestohlen ha ben müßte, und man könnte nicht annehmen, daß auf Latten liegen erkannt werden könnte, wenn er nur zweimal gestohlen hatte. Ob die Gründe, welche die Staatsregierung angeführt hat, die Nothwendigkeit oder Nützlichkeit einer Aenderung recht- fertige, stelle ich anheim. Die bisherigen Strafbestimmungen sind so, daß ich glaube, daß jeder nach seinen Verbrechen richtig bestraft werden kann. Es ist schon schlimm genug, daß der rückfällige Dieb für die frühem Verbrechen wieder mit bestraft wird, eigentlich könnte er nur für das neue Verbrechen bestraft werden, denn die früheren hat er bereits durch die erlittenen Stra fen gesühnt. Daß man dennoch den Rückfall harter bestraft, ist eine Abweichung von der Theorie aus praktischen Gründen, wie bereits vorhin bemerkt worden ist; aber in dieser Abwei chung immer weiter gehen und noch weiter gehen — das hat der Deputation doch bedenklich geschienen. Staatsminister v. Könneritz: Wenn der Artikel auf Artikel 58 zurückweist, so ist das im ersten Satze geschehen, wel cher nur vom ersten Rückfalle handelt und im zweiten Satze nur insofern als die Arten der Schärfung nicht wiederholt wer den sollten. Allein daß Artikel 240 eine Ausnahme bilden soll von Artikel 58, das liegt selbst im Artikel 58, wenn es heißt: „Wenn Jemand wegen eines begangenen Verbrechens bereits in Strafe verurtheilt worden ist, diese Strafe wenigstens theil- weise oder durch erfolgte Begnadigung eine geringere Strafe ver büßt hat, und sich desselben oder eines gleichartigen Verbrechens wiederholt schuldig macht; so ist in so fern nicht die Strafe des wiederholten Verbrechens gesetzlich bestimmt." Artikel 58 enthält also nur eine allgemeine Regel für den Rückfall, Artikel 240dagegen die Ausnahme für den mehrfachen Rückfall bei dem Diebstahl. Präsident v. Haase: Wenn Niemand mehr das Wort begehrt, so werde ich zur Fragstellung übergehen. Die Depu tation hat der Kammer angerathen, die beantragte Erläuterung abzulehnen und ich frage: ob die Kammer unserer Deputation beitritt? — Es wird mit 57 gegen 7 Stimmen das Deputa tionsgutachten abgel'ehnt. — Präsident v. Haase: Ich werde nun die Kammer zu fragen haben: „ob dieselbe die von der Regierung unter 9 vor geschlagene Erläuterung^unverändert annimmt? — Sie wird von 62 gegen 2 Stimmen angenommen. — (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: I>. Gretsch et.
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