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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu Gute, und es können allerdings die vernommenen Äu ßerungen zu nichts Anderem, führen, als daß eine Art Zerwürf- niß daraus hcrvorgeht. Es mag nicht so genau auf die Gold waage gelegt werden, ob für die Bildungsanstalten des einen Standes einige tausend Thaler mehr als für die des andern zu bewilligen seien/ Ich wiederhole also, daß ich nur anneh men kann, die Rede des Abg. Schwabe sei durch ein Mißver ständnis! veranlaßt, und ich glaube, daß kaum Jemand in der Kammer sein werde, der nicht den Advocaten sehr gern gönne, daß sie für ihre Bemühungen' auch einen Lohn haben, und wie ich aus der Petition entnehme, so geht sie nur dahin, daß der Petent eine Sicherstellung für das dem Advocaten von Rechts wegen für seine Bemühung zukommende Honorar wünscht. Ist dies die Frage, so wird von keiner Seite darüber ein Vor- wurfgemacht werden können, daß man nicht Jedem andern ein gleiches Recht, oder eine Priorität möchte ich es nennen, ein räumt. Es ist schon bemerkt worden, daß Jeder für das, was er zu verlangen hat, Mittel finden wird, es sich zu verschaffen, es sei denn, daß der Schuldner nichts besitzt; nun, dann wird freilich auch dem Advocaten es so gehen wie Anderen. Aber, wenn der Advocat seine Maßregeln so treffen soll, wie gesagt worden ist, indem er voraus sehen soll, ob der Proceß gewon nen werde, oder nicht, so glaube ich, daß sogar ein Jrrthum da rin liegen möchte; denn soweit ich die Proteste und den Rechts gang kenne, dürfte es schwer sein, daß der Advocat im Voraus mit kategorischer Gewißheit bestimme, ob der Proceß gewonnen werde, oder nicht. Wenn ferner geäußert worden, er solle ei nen Proceß nicht annehmen, der verloren gehen könnte, so weiß ich nicht, was daraus werden soll. Wenn ich zu einem Ad vocaten komme, und er sagt mir, ich kann oder mag den Pro ceß nicht führen, er ist zweifelhaft, er wird vielleicht verloren ge hen, und ich wende mich an einen zweiten und dritten, diese sa gen mir dasselbe, da sie nicht mit Bestimmtheit im Voraus wis sen, ob der Proceß gewonnen wird oder nicht, was würde die Folge sein? ich könnte den Proceß gar nicht führen. Sonach würde es um die Clienten schlimmer stehen. Ein vernünftiger, gewissenhafter Advocat sagt ohnedies, wenn die Sache ungewiß ist, daß der Proceß zweifelhaft sei; thut er aber auch das, so ist noch nicht ausgemacht, daß derjenige, welcher den Advocaten um Rath gefragt hat, von dem Processe abgeht; er wird ihn viel leicht auffordern, das Möglichste zu versuchen. Soll er nun nichts bekommen, weil der Andere sagen kann: Du hast ge wußt, daß ich derssProceß nicht gewinne, und darum werde ich dir auch nichts bezahlen? Ich glaube, es ist nicht unrecht, wenn, man der Deputation beitritt, und ich sehe mich veranlaßt, dies zu thun. Abg. Schwabe: Nur in Folge des vom sehr ehrenwerthen Abg. Meisel Gesagten kann ich für nothwendig finden, auf mein Früheres zurückzugehen', worin es mir nicht beikam, die wahre, ehrenhafte Stellung des Advocatenstandes schmälern zu wol len. Ich glaube sogar, es erwähnt zu haben, suche aber deren Herbeiführung durch andere Mittel und Wege, als durch die in der Petition beantragten Vortheile und Bevorzugungen vor 1 andern Ständen, und dies hat mich genölhigt, mich so auszu sprechen, wie geschehen ist. Ich glaube auch, daß derAbg. Ei senstuck, an welchem ich einen so eifrigen Gegner gefunden habe, den andern Ständen weit mehr zu nahe getreten ist, als dies bn mir der Fall gewesen; und wenn er davon spricht, daß die Lehrburschen nur mit einem Bette auf die Lehre geschickt wer den, so ist das in vielen Fällen wahr, in vielen andern aber kostet deren Ausbildung sehr oft mehr, als die des Studirenden. Abg. v. v- Mayer: Ich habe nur einer einzigen Aeuße- rung des Herrn Iustizministers Etwas entgegen zu stellen; außerdem bin ich ganz mit den Ansichten einverstanden, welche derselbe zu erkennen gegeben hat. Der Herr Justizminister stellte nämlich den Stand der Advocaten als einen sehr achtba ren und ehrenvollen dar und fügte hinzu: wie dieser Stand von Seiten der Staatsregierung noch achtbarer und ehrenvoller her zustellen sei, das wisse er nicht, dazu habe die Regierung kein Mittel in der Hand. Ich behaupte aber, es hat die Staats regierung das Mittel dazu in der Hand, sie will es nur nicht anwenden. Das einzige, aber auch ausreichende Mittel dazu ist Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens im Civil - und Criminalproceß. Wird die hohe Staatsregierung sich dazu einmal bewegen lassen, so wird mit einem Male der Advocatenstand in Sachsen auf der Stufe stehen, welche ihm gebührt, und diejenige ehrenvolle Stellung einnehmen, welche er bereits in andern Ländern besitzt, wo dieses Verfahren einge- sührt ist. Staatsminister v. Könneritz: Hierauf'zu antworten würde allerdings zu weit führen. Ich kann daher nur bemer ken, daß der Advocat auch jetzt schon Gelegenheit hat, auch ohne Oeffentlichkeit'und Mündlichkeit dem Richter gegenüber seinen Clienten zu vertheidigen; Oeffentlichkeit und Mündlichkeit än dert daher nicht den Beruf der Advocaten, sondern würde ihnen höchstens ein äußeres Relief geben. Abg. Tödt: Auch meine Absicht war es nicht, über den vorliegenden Gegenstand das Wort zu ergreifen. Das Depu tationsgutachten erschien mir von der.Art, daß ich glaubte, demselben beipflichten zu können, ein Angriff von meiner Seite also nicht nöthig war. Eine Vertheidigung aber brauchte ich nicht zu übernehmen,.da dies Sache der Deputation war, und so vermeide ich, über den Gegenstand selbst und über die De batte darüber Hinwegkommen zu können. Ich glaubte dies um so eher thun zu können, als zumal Jeder, der Jurist ist und sich für das Deputationsgutachten ausspricht, in den Ver dacht kommt, als streite er für den eigenen Heerd. Indessen da verschiedene Aeußerungen in der Kammer von Nicht-Ju risten gefallen sind, die von einer Seite ausgingen, von welcher ich gerade mehr eine Vertheidigung des DeputatiensgMachtens, als einen Angriff desselben erwartet hatte, so scheint es mir nothwendig, daß ich wenigstens einige Worte über den Gegen stand sage. Es hat mich sehr schmerzlich berührt, daß die An griffe, welche auf den vorliegenden Depufationsberkcht und da-
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