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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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richten erster Instanz erschienen, da der Staat die Verbindlich keit auf sich hat, für den Rechtsschutz des Armen eben so wohl, wie für den des Reichen Sorge zu tragen, und im ersteren Falle hierzu die erforderlichen Mittel zu bieten. Indessen fällt dieser Gegenstand ebenfalls in das Gebiet einer neuen Organisation der Untergerichte, der Gerichtsverfassung und des Advvcaten- standes selbst, daher die Depu tation auf selbigen hier ein zugehen Bedenken tragt. Die im übrigen in dieser Hinsicht von dem. Herrn Bitt steller ausgesprochene Besorgniß mancherlei Jnconvenienzen kann die Deputa tion um deswillen nicht theilen, weil doch nicht immer gerade der Advocat der beste und geschickteste ist, welchen der Arme zufällig kennt, und lediglich um deswillen sein Vertrauen schenkt, wohl aber schon die Präsumtion, daß der Staat zu einem solchen Amte nur tüchtige und rechtliche Männer wählen werde, bei dem Armen die Ueberzeugung be gründen muß, daß seine Angelegenheit in guten Händen sei. Endlich hat die Deputation bei diesem Punkte noch des Hrn. Petenten irrthümliche Ansicht, als ob Reinschrifts- und Copial- gebühren in Armensachen zur Restitution nicht geeignet seien, dahin zu berichtigen, daß solche unbestritten zu den in dem an gezogenen 17t. I. 12 der Erl. Proceßordnung erwähnten haaren Verlagen gehören und mithin eben so unbestritten zur Restitution geeignet sind. Die D e p u t a t i o n ist daher der Ansicht, „daß dieser Antrag des Herrn Petenten nicht zu be- vorworten sei." Abg. Klinger: Die Deputation hat in ihrem Schluß sätze gesagt: „ es sei eine irrthümliche Ansicht des Herrn Peten ten, als ob Reinschrifts - und Copialgebühren in Armensachen zur Restitution nicht geeignet seien, es sei vielmehr unbestrit ten, daß Reinschriften und Copialien zur Restitution geeignet seien." Ich bin zwar für meine Person überzeugt davon, daß die Reinschrifts - und Copialgebühren zu den Verlägen gehören, welche dem Sachwalter in ArmensacheN von dem Gericht resti- tuirt werden müssen; aber so ganz unbestritten möchte.ich das nicht nennen, was die Deputation hier gegen den Petenten ausgesprochen. Es spricht eine Autorität dagegen, nämlich es sagt Griebner in seinem Diseurs: „Da kann derAdvocatnicht einmal pro munüo etwas fordern." Ich wollte dies nur be merken, daß es nicht scheine, als ob die Ansicht der Deputa tion durchgängig getheilt werde. Es würde zweckmäßig sein, daß, wenn wir einmal eine Gesetzesvorlage erhalten, diese Er läuterung mit hinzugefügt würde, damit nicht der Richter in Zweifel kommt, und nicht durch Griebners Diseurs in Jrr- thum geführt werde. Nächstdem hätte ich gewünscht, daß der Schlußantrag der Deputation so gefaßt worden wäre, daß der Antrag des Petenten „zur Zeit" nicht zu-bevorworten sei. Sie hat darauf im Bericht hingedeutet, daß eine große Unbil- ligkeir und Ungleichheit darin liege, daß gerade ein Sachwalter für Andere ganz umsonst arbeiten, ja oft 10 bis 20 Rechtssa chen übernehmen, und seine übrigen Geschäfte, die ihm seinen Unterhalt schafften, vernachlässigen müßte, was bei Organisa tion der Untergerichte und des Advocatenstandes im Interesse des Letztem zu berücksichtigen sein werde. Glaube ich nun auch, daß für Arme der Rechtsschutz oft viel dringender sei, als für II. 44. Reiche; glaube ich, daß es wohl nirgends Sachwalter geben werde, die nicht ebenso bereitwillig dem Armen dienen, als dem Reichen, so hat es mir doch wünschenswerth geschienen, daß bei der Organisation der Untergerichte darauf Rücksicht genom men werden möchte, daß dem Advocaten auch in Armensachen, sei es Nun vom Staate oder den Gemeinden, Entschädigung gegeben werde. Hierdurch rechtfertigt sich obiger Zusatz, daß der Antrag des Petenten nur zurssZeit nicht zu bevorwor- ten sei. Präsident 0. Haase: Die Deputation hat die Sache i-<r- kus sie stkwiidus genommen. Von künftighin eintrerenden Veränderungen in der Organisation der Untergerichte mußte sie vor jetzt absehen. Abg. Erchenbrecher: Ich habe diese Petition zu der meinigen gemacht,, und muß sie auch aufrecht zu erhalten su chen und vertheidigen, wo sie zu vertheidigen ist. Mit dem Anträge zu III. hat sich die Deputation nicht einverstehen wollen, da demselben in seiner Ausführung die Praxis entgegentreten und derselbe zu drückend auf den Gerichtsinhaber lasten würde, auch zu besorgen sei, daß mancher Proceß -bei nur einigem Schein von Recht auf Seiten des Armen eingeleittt werden, welcher jetzt bei der Ungewißheit über den Ausgang desselben un terbleiben werde. Das Deputationsgutachten scheint hier die Patrimonialgerichte besonders in Schutz genommen zu haben. Drückend und belastend kann es aber für die Gerichtsinhaber weiter nicht sein, wenigstens meiner Ueberzeugung nach nicht, in Betracht dieselben die Nutznießung der Gerichtsbarkeit haben, folglich auch die onors tragen müssen; hier gilt der Rechts grundsatz penes lpiom 8unt «ommosta, P6N68 6unä6m otism 6886 Ü6b6nt inoommoäa. Auch wird deshalb wohl, wenn die Armen wissen, daß die Advocaten bezahlt werden, nicht ei n Proceß mehr geführt und eingeleitet werden. Ferner hat die geehrte Deputation eine irrthümliche Ansicht des Petenten, als ob Reinschrifts - und Copialgebühren in Armensachen zur Re stitution nicht geeignet seien, dahin berichtigen wollen, daß solche unbestritten zu den im angezogenen Tit. 1 §. 12 der er läuterten Proceßordnung erwähnten haaren Verlägen gehörten, und mithin ebenso unbestritten zur Restitution geeignet wären. Daß es eine irrthümliche Ansicht des Petenten sei, und daß die gedachten Gebühren unbestritten zur Restitution geeignet wä ren , möchte ich nicht behaupten. Schon hat der Abg. Klin ger sich auf eine Autorität bezogen, auf die ich natürlicher Weise auch Beziehung nehmen muß. Es ist Griebners Diseurs L<1tit.I.tz.12 8nb vo66 „Sportuln" Seite 39 der Kästnerschen Ausgabe, wo es heißt: da kann der Advocat nicht einmal et was pro munllo fordern, der Bote kriegt kein Botenlohn, der Actuarius keine Gebühren, der zuäex trägt die gerichtlichen Unkosten. Deutlicher kann es wohl nicht gesagt werden, rmd es trifft daher den Petenten ebenso wenig der Vorwurf einer irrtümlichen Ansicht, als es unbestritten ist, wie im Berichte behauptet wird, daß die Copialien zur Restitution kommen müßten, wenigstens ist die Autorität Griebners, die er für sich
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