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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vielleicht vereinigen sich beide Abgeordnete in einem oder dem andern derselben. Secretair U. Schröder: Um die Unterstützungsfrage müßte ich allerdings bitten. Von meinem Anträge aber kann ich nicht abgehen, weil ich glaube, daß er, ob er gleich im Mate riellen dasselbe bezweckt, doch der Form nach besser ausgedrückt ist, als der Reiche-Eisenstucksche, indem er an die Stelle der abgelehnten Paragraphe etwas Anderes setzt, was bei dem An träge des Abg. Reiche-Eisenstuck nicht der Fall ist. Präsident v. Haase: Ich würde demnach dem Wunsche des Abg. Reiche-Eisenstuck gemäß den Antrag desselben zur Un terstützung jetzt bringen. Ehe ich die Frage selbst stelle, will ich die Paragraphe des Gesetzes selbst im Zusammenhang geben: „Jeder sächsische Staatsangehörige ist an demjenigen Orte hei- mathsa«gehörig, an welchem a) er zuletzt die Hcimathsan- gehörigkeit 1) durch ausdrückliche Ertheilung, oder 2) durch Ansässigkeit mit einem Wohngebäude, oder durch Gewinnung des Bürgerrechts erlangt hat, außerdem aber I>) an dem Orte, wo er geboren ist." Es verlangt also der Antragsteller, daß die Worte: „oder durch Gewinnung des Bürgerrechts" in Weg fall gebracht werden, und ich frage die Kammer: ob sie die sen Antrag unterstützt?— Geschieht a usrerchen d.— Präsident 0. Haase: Weil der Schröderfche Antrag das selbe bezweckt, so würde dieser nun gleichfalls zur Unterstützung zu bringen sein. Der Antrag des Secretair I). Schröder schließt sich nicht wie jener an die Worte der tz. 8. selbst an, bezweckt aber im Materiellen dasselbe. Sie lautet: „die Gewinnung des Bürgerrechts begründet für sich allein niemals die Heimathsan- gehörigkeit" und ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Antrag zu unterstützen gemeint sei ? - Er erhalt ebenfalls ausrei chend Unterstützung. Referent Abg. Schäffer: Was das Materielle des vom Abg. Reiche-Eisenstuck gestellten Antrags anlangt, welcher da hin geht, die Worte: „oder durch Erlangung des Bürgerrechts" hinweg zu lassen, so will ich mich nicht darüber verbreiten; allein in formeller Beziehung scheint dieser Antrag nicht hier her zu passen, wenigstens nicht auf die Art, wie es geschehen ist, vorgebracht werden zu können, sondern Sache einer stän dischen Petition zu sein. Es fragt sich gegenwärtig nicht, ob das Bürgerrecht die Heimath begründen, sondern nur, ob der schon bestehende Grundsatz auch auf das platte Land ausge dehnt werden solle. Ich glaube, in dieser Beziehung würde, wenn der Abg. seine Absicht noch fernerhin verfolgen will, diese Angelegenheit mehr in einer ständischen Petition vorzubringen, und eine Abänderung dieses Gesetzes zu beantragen, als bei dieser Gelegenheit ein Antrag zu stellen sein, weil er mit dem vorliegenden Gegenstände nicht in näherer Berührung steht, auch der Bericht sich nicht darüber verbreitet. Deshalb scheint mir der Antrag bei dieser Discussion unpassend. Abg. Reiche - Ersenstuck: Ich muß mir doch einige Worte geM -die Äußerung des Referenten erlauben. Er hat H. 7. behauptet, mein Antrag stände mit dem vorliegenden Gegen stände in keiner nähern Berührung. Nun muß ich doch ge stehn , wenn die Regierung in ihren Motiven sich darauf bezo gen hat, wenn sie selbst implioite sich dahin äußert, daß man durch diese unangemessene Bestimmung der §. 8. des Heimaths- gesetzes eine neue erste §. des Gesetzentwurfes der Standever- sammlung vorzulegen sich bewogen gefunden habe, so harte sich wohl auch die Deputation über den Vorschlag, den ich gethan habe, verbreiten können. Wenn die Deputation sagt, sie harte sich nicht daraufemgelasfen, so würde es mir nun freistehn, einen Antrag darauf zu richten, daß von der Deputation über diesen Gegenstand besonders Bericht erstattet, und mit der Beschluß- nähme über den Gesetzentwurf so lange Anstand genommen werden möge. Allein dazu liegt zur Zeit kein Grund vor. Referent 0. Schaffer: Die Frage, ob das Bürgerrecht die Heimath begründe oder nicht, ist nicht vorgelegt worden, weil sie schon fest steht. Es soll dieser Grundsatz nun auch auf das Land ausgedehnt werden. Abg. Scholze: Ueber diesen Gegenstand will ich mir ge genwärtig nur wenige Bemerkungen erlauben. Ich habe den Antrag nicht unterstützt, und kann ihn auch nicht unterstützen, um der Städte selbst willen. Wenn er angenommen werden sollte, brauchen wir das Gesetz gar nicht; denn wir werden Handwerker genug auf das Land bekommen. Eine wahre Wohlthat wäre dieses für die Dörfer, dann würde nicht jeder vom Dorfe in die Stadt ziehen und ein Handwerk lernen wol len, wir würden dann auf dem Lande weit mehr brauchbare Tagelöhner und Handwerker haben. Deshalb habe ich den Antrag zum Vortheil der Städte nicht unterstützt. Abg. v. Thielau: Ich weiß nicht, über welchen Gegen stand discutirt werden soll, ob über den Antrag im Materiellen oder bloß im Formellen, oder auch über die Gesetzvorlage? Präsident v. Haa se: Ueber die Zulässigkeit der sofortigen Berathung über die Anträge des v. Schröder und Abg. Reiche- Eisenstuck. Abg. v. Thielau: Blos über das Formelle, oder auch im Materiellen? Präsident I). Haase: Vor der Hand hat die Discussion nur auf das Formelle, nämlich auf die Frage: ob jener Antrag der sofortigen Berathung unterliegen möge, sich zu beschränken, indem der Referent die Ansicht aufgestellt hat, es sei der An trag des Abg. Reiche-Eisenstuck wie eine besondere Petition zu behandeln. Abg. v. Thielau: "Also erst blos über das Formelle. Dann würde ich über die Sache selbst mir das Wort Vorbehalten. Abg. Reiche-Eisenstu ck: DaS ist doch etwas Neues, daß, wenn ein Antrag unterstützt ist, über die Form hinterher gesprochen werden kann. Die Form ist erfüllt. Eine andere Form finde ich in der Landtagsordnung nicht. Präsident v. Haase: Es scheint immer noch zunächst die Frage vorzuliegen, ob die Kammer die Ansicht des Referenten theile, daß dieser Antrag wie eine Petition zu behandeln sei oder 2
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