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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ner Mehrung oder Minderung unterworfen werden können, ich finde auch bei andern Positionen Ansätze, über die sich wohl sprechen läßt, wie z.B. die Posteinkünfte, die Zeitungsnutzungen, Salznutzungen und dergleichen. Alle diese Ansätze könnten vielleicht ebenfalls einer Minderung unterworfen werden, wenn man dasAusgabebudjet zuerst vvrnähme. Es ist mir auch übrigens keine^Ständeversammlung bekannt, bei welcher in der Ordnung verfahren würde, die wir jetzt hier gewählt haben. Bei dem ersten konstitutionellen Landtage ist, wie es immer sein sollte, das Ausgabebudjet dem Einnahmebudjet vorausgegangen,.und nur bei dem letzten Landtage ist man von dieser Regel abge- gewichen. Abg. v.d.Planitz: Der geehrte Abg. hat, soviel ich weiß, noch keinen Antrag gestellt; es möchte solches zuvorgeschehen, und erwartet werden, ob die Kammer denselben unterstützt. Präsident V. Haase: Vor der Hand ist allerdings noch kein Antrag über eine spccielle Position der Einnahme zu stel len, sondern nur über diesen Theil des Budjets im Allgemeinen zu sprechen. Abg. Todt: Ich glaube, daß, wenn auch kein förmlicher Antrag gestellt ist, dennoch über den Gegenstand verhandelt werden kann, weil er zur allgemeinen Debatte gehört. Selbst für den Fall, daß der geehrte Abg. Georgi einen Antrag nicht noch zu stellen beabsichtigte, muß es jedem Mitglieds frei stehen, sich darüber auszusprechen. Ich thue das in derselben Weise, wie es von dem ersten Sprecher geschehen ist. Ungeachtet nun der Vorstand unserer zweiten Deputation das Verfahren der letzteren in Schutz genommen hat, so kann ich doch nicht umhin, mich gegen dasselbe auszusprechen; ich hätte es lieber gesehen, daß die Deputation nicht das Beispiel des letzten, sondern das des ersten konstitutionellen Landtags befolgt hatte, namentlich deswegen auch, weil dieses Verfahren des ersten Landtags von der Kammer, ja von der ganzen Ständeversammlung nicht gemißbilli'gt,' sondern gut geheißen worden ist, wogegen das^ Verfahren, wie es bei dem vorigen Landtage statt hatte, Wi derspruch gefunden hat. Zu dem kommt noch, daß die Staats regierung, so viel ich mich erinnere, am vorigen Landtage selbst sich dafür ausgesprochen hat, daß die Berathung über das Ausgabebudjet wohl zweckmäßiger der über das Einnahmebud jet vorangehen müsse. Wenn es richtig ist, was der erste Spre cher bemerkte, und was auch in der Deputation als richtig an erkannt worden sein soll, daß zwischen dem Staate und einem Privatmanne hier ein großer Unterschied obwaltet, und daß der Privatmann erst fragen muß, was er ein zu nehmen hat, ehe er feine Ausgaben feststellen kann, so kann ich dem nur bei treten. Bei dem Staatshaushalte besteht allerdings ein ganz andres Verhältniß; da muß ich wissen, was ist der Bedarf, ehe ich zu bestimmen mir getrauen kann, durch welche Mittel dieser Bedarf gedeckt werden soll. Wenn ich nicht weiß, was der Staat auszugeben hat, so wird es mir schwer, mich zu ent schließen auf die einzelnen Positionen bei der Einnahme, auf die einzelnen Bewilligungen, die von den Steuerpflichtigen ver langt werden. Es ist bemerkt worden, daß sich eine Aenderung in dieser Beziehung nicht wohl einführen lasse, weil man dann ebenso nothwendig auch den Rechenschaftsbericht vorausschicken müsse. Ich gebe zu, daß dies sehr zweckmäßig sein möchte; allein in so genauem Zusammenhänge steht der Rechenschafts bericht für die vergangene Finanzperiode, mit dem Budjet für die künftige nicht, daß nicht die Berathung "des Budjets der Berathung über den Rechenschaftsbericht vorausgehen könnte. Es hat ferner der Vorstand der Deputation bemerkt, es würde genügen, wenn man denselben Vorbehalt stelle, der am vori gen Landtage gestellt worden ist. In Bezug auf die erste Po sition wird allerdings nichts Anderes übrig bleiben, weil ein an derer Berathungsgegenstand dermalen nicht vorliegt; allein hin sichtlich der nächsten Positionen würde es doch, wie zweckmäßig, so auch möglich sein, wenn auf den Wunsch des Hrn. Abg. Georgi oder, wenn derselbe in die bestimmtere Form eines An trags eingekleidet werden sollte, auf diesen Antrag eingegangen würde. Auch möchte vielleicht für diesen Landtag das einmal eingeschlagene Verfahren noch hingehen; für die > künftigen müßte ich aber den Wunsch ernstlich aussprechen, daß der Be richt über das Ausgabebudjet dem des Einnahmebudjets vor-, ausgeschickt werde. Abg. v. Thielau: Ich kann mich nicht gaüz von den Gründen überzeugen, welche die geehrten Redner, die gegen die Berathung des Einnahmebudjets gesprochen, ausgestellt ha ben. Ich erkenne nicht einmal das Princip, welches aufgestellt worden ist, - als richtig an. Ich weiß wohl, daß der Staat nicht ganz verfahren könne, wie ein Familienvater, der seine Ausgaben nach der Einnahme normiren muß, weil dem Staate Mittel zu Gebote stehen, auf irgend eine Wesse die Unterthanen zu belasten und zu überlasten; daß aber derStaatnvie ein guter Familienvater erstwissen müsse, was er einzunehmen hat, ehe er die Ausgaben decretiren kann, scheint nicht unrichtig zu sein. Es können von der Staatsregierung Unternehmungen vorge schlagen werden, welche voraussetzen, daß eine gewisse Quan tität von Einnahmen genommen werde; hat sie, die Kammer, die Uebersicht der Einnahme nicht vorliegen, so wird sie sich nicht entschließen können, eine solche Ausgabe zu bewilligen, die vielleicht sehr nützlich und wohlthatig, doch aber nicht so unbedingt nothwendig sei, daß die Unterthanen mit einer neuen Abgabe belastet würden. Gesetzt, die Staatsregierung schlüge nun eine höhere Abgabe vor, als früher statt fand, um solche Ausgaben zu bewirken, so werden Sie doch gestehen müssen, daß sie unbedingt eben die Einnahme erst kennen müsse, ehe sie die Ausgabe bewirken könne. Allein ganz abgesehen davon, scheinen die Gründe nicht von großem Gewicht zu sein, welche aufgestellt wurden. Es liegt das Ausgabebudjet vor, es sind die Ausgaben zur Kenntniß der Ständeversammlung gekommen, und sie hat die Uebersicht dessen, was die hohe Staarsregierung verlangt; Sie sind, meine Herren, also jetzt nicht unvorbe reitet.aus das,, was die Ausgaben betrifft; Ihre Deputation kann' ihrer Stellung nach überhaupt eine Vermehrung der
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