Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
lösungs- und Landrentenbankgesetze nicht. Wenn man also ihnen eine Zusicherung bricht, die im Gesetze gegeben worden ist, so haben sie unbezweifelt das Recht, die Kapitalszahlung zu verweigern. Die andern>Mitglieder wünschten,, wenn auch aus andern Gründen, hie Sache, wie sie vorgeschlägen, zur Aus führung gebracht zu sehen. Ich glaube also, nimmt Wan zu der Motive, ein Zerwürfniß mit der zweiten Kammer zu ver meiden, den Zweifel, ob die Rentenpflichtigen wirklich zur Ka pitalszahlung angehalten werden können, auf der andern Seite aber den großen Wortheil, den es für die Verwaltung hat, so dann noch den Vortheil für eine Zahl von nahe 20,000 Men schen, welche, um ihr Geld in die Kaste zu bringen/ eine Menge Unkosten haben werden, da glaube ich, daß die Berwilligung der 2500 Thlr. aufs Beste angewendet sei. Was den letzten Einwurf des Hrn. Bicepräsidenten anlangt, so hat er ihn wohl nur nebenbei einlaufen lassen, nämlich daß den Berechtigten da durch eine neue Last aufgebürdet werde; denn schwerlich würde er im Stande sein, obwohl er ein guter Rechner ist, den Bruch- theil anzugeben, welcher von dieser Summe einem Berechtigten zur Last fallt. Bürgermeister Wehner: Ich kann wohl bekennen, daß, ehe ich in die Kammer trat, ich ganz die Ansicht theilte, die vom Hrn. Bicepräsidenten mit beredterm Munde, als ich im Stande gewesen wäre, auseinander gesetzt wurde. Für die Rentenpflich tigen ist in der That schon sehr viel geschehen, namentlich auch aus der Staatskasse, wenn man bedenkt, Mas das Jnstitüt nur jährlich für Regiekosten verursacht, und unbillig wäre es gerade nicht, wenn man den Zahlungspflichtigen zumuthete, das ab zulösen, was jetzt die Staatskasse ablösen soll. Es ist zwar ge sagt worden, es wäre nicht zu ihren Gunsten, aber es gereicht ihnen doch zum Nutzen, denn sie werden eines Theils ihrer Ver bindlichkeit entledigt. Inzwischen ist auf der andern Seite nicht zu verkennen, daß der Nechtspunkt auf der Seite der Renten pflichtigen zu stehen scheint; denn es ist ihnen so viel zugesichert worden, daß diele Renten nicht abgelöst werden sollen; insofern könnten sie gegen eine Ablösung von ihrer Seite wohl begrün dete Einwendungen machen und erklären, daß sie das Gesetz für sich hätten. Blos aus diesem Grunde werde ich nunmehr für das Deputationsgutachten stimmen, weil ich überzeugt bin, daß nicht blos in diesem Falle, sondern auch in andern, die erste Kammer immer den Rechtspunkt im Auge behalten wird, den sie in solchen zweifelhaften Sachen immer festgehalten hat. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: 'Ich wünschte nur, um klar in der Sache zu sein, eine Auskunft darüber zu erhalten, wie sich die Angelegenheit gestalten wird, wenn es noch zur Einführung des neuen Münzsystems kommen sollte, wonach derl Thaler aus 300 Pf. besteht. Ich gestehe, daß ich nicht genug in die Sache eingeweiht bin, um übersehen zu können, ob es dann noch bei den niedrigsten Betrage der Rente von 4 Pf. würde bleiben können, oder ob sich dieser Betrag entweder erhöhen oder erniedrigen müßte. Dieser Gesichtspunkt I scheint mir hier vorzüglich ins Auge zu fassen zu sein, um sich über den Gegenstand entschließen zu können. Ich bin übrigens auch der Ansicht des Hrn. Bürgermeister Wehner, daß man eigentlich wohl davon absehen müsse, diesen Betrag auf die Staatskasse zu übernehmen, und wenn auch hier ein RechtS- punkt einschlägt, so mache ich doch darauf aufmerksam, daß man bisweilen bei Maßregeln, die der Staat zu nehmen gedrungen ist, davon absehen muß; ich führe hier nur ein früheres Beispiel an, nämlich das interimistische Gesetz wegen Brandvergütung. Allein wenn der Betrag, der jetzt zwar kein sehr hoher ist, durch die neue Münzeinrichtung noch erhöht werden sollte, so daß die Kosten, welche durch die verursachte kleine Mehrarbeit herbei geführt werden', gegen ihn vielleicht nicht in Betracht kommen könnten, 'so würde ich doch am Ende mich dazu entschließen müssen, gegen das Deputationsgutachten zu stimmen. Referent Graf Vitzthum: Diese Frage, die soeben von dem Hrn. Secretair angeregt wurde, ist auch schon in der zweiten Kammer aufgestellt und von dem Hrn. Staatsminister dahin beantwortet worden, daß im Gegentheil bei der An nahme der Eintheilung des Thalers in 30 Gr. und resp. 10 Pf. sich das ganze Ablösungskapital noch um etwas niedriger Her ausstellen werde, als hier angegeben ist. Domherr v. Schilling: Die Gründe, welche von mehren Seiten her für das Deputationsgutachten angeführt worden, und auch schon in der zweiten Kammer bei der dies- fallsigen Discussion zur Sprache gekommen sind, scheinen mir so überwiegend zu sein, daß sie auch mich bestimmen, für das Deputationsgutachten zu stimmen. Der Hauptgrund ist aller dings der Rechtspunkt. Auch ich bin überzeugt, daß den Ren tenpflichtigen wider ihren Willen nicht angesonnen werden kann, eine fortlaufende Rente durch Kapitalzahlung abzulösen, was im vorliegenden Falle, wollte man dem Deputationsgutachten nicht beistimmen, geschehen würde. Zwar würde diese Kapi talzahlung nur sehr unbedeutend sein, da sie für den einzelnen Rentepflichtigen höchstens nur —6 Gr. 3 Pf. betragen könnte; allein eine Kapitalzahlung zur Ablösung eines Theils der Rente bleibt sie darum doch immer. Daneben kommt aber auch noch die große Mühwaltung in Betracht, welche den Unterbe hörden bei Einsammlung der sehr bedeutenden Menge kleiner Beträge aufgebürdet werden würde, und ebenso auch der daraus erwachsende Kostenaufwand. Aber nicht nur die, mit den Mühwaltungen der Behörden verbundenen Kosten — denn man würde ihnen doch schwerlich ansinnen können, diese Ar beiten umsonst zu übernehmen, wenn es nicht königliche Be hörden sind-— kommen hierbei in Frage, sondern auch die durch etwaige Executionen herbeigeführten Kosten, wenn näm lich einzelne Rentenpflichtige sich weigern, diese Kapitalzah lung zu leisten. Es würde hierdurch ein ungleich größerer Kostenaufwand verursacht werden, als die ganze zu leistende Kapitalzahlung beträgt. (Beschluß folgt.) Druck uird Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder