Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
taire und Fouriere glaubt das Kricgsministerium nicht erfüllen zu können, sowohl rücksichtlich des complicirten, jedoch für die Truppen als wohlthätig anerkannten Wirthschaftssystems, als in Folge des durch Aufgabe der Naturalverpflegung und Ein quartierung vermehrten Schreib- und Rechnungswesens. Ersatz durch die Unterosficiere zu erlangen, sei aber deshalb unmöglich, weil die Vorhandenen zu Ausarbeitung der wegen kurzer Dienstzeit fortwährend einzuziehenden neuen Leute volle Beschäftigung fanden, sie auch nur als seltene Ausnahmen ge hörige Fertigkeit im Schreiben und Rechnen besäßen. Die zweite Kammer hat diese Gründe anerkannt und den frühem Antrag fallen lassen. Die Deputation empfiehlt ihrer geehrten Kammer um so mehr ein Gleiches zu thun, als der Herr Kriegsminister er klärt hat, daß man sich thätig mit Entwerfung eines Wirth- schastsreglements beschäftige, welches zu Vereinfachung und demnach auch zu Verminderung des Geschäftsganges führen könne. Präsident v. Gersdor f: Ich frage, ob Jemand zu spre chen wünscht ? Es hat die Deputation im Berichte der Kam mer vorgeschlagen, daß, da die frühem Anträge der zweiten Kammer fallen gelassen worden seien, sie uns anrathe, ein Gleiches zu thun. Ich frage die Kammer, ob sie dem De putationsgutachten beitritt? — EinstimmigJa- — Referent v. Polenz: Im Berichte heißt es weiter: Dagegen hat, was den vierten Punkt anbetrifft, die zweite Kammer sich durch die Erklärung der Regierung Seite 183 der Beilage-zum Budjet, „traurige Erfahrungen früherer Feldzüge hatten gelehrt, wel chen nachtheiligen Einfluß es auf das Leben und die Gesund heit der Truppen ausübte, wenn nicht tüchtige und praktische Aerzte in hinlänglicher Anzahl vorhanden wären. Jetzt reiche der Effectivbestand nicht einmal aus, um die Zahl derjenigen Aerzte zu decken, welche nach den Bundesbestimmungen für das gesammte Contingent wahrend des Friedens in Bereit schaft gehalten werden sollten, nächstdem wären aber auch die Aerzte noch zu ersetzen, welche sich dermalen bei mehren Militairbranchen commandirt befänden" nicht bewogen gefunden, den Antrag als erledigt zu betrachten, sondern solchen in der Art erneuert, daß die Zahl der Bataillonsärzte auf 9, die der Compagnie ärzte auf 62 zu vermindern wären, indem man der Meinung war, es genüge diese Zahl für das Bundescontingent, welches beim ersten Aufgebot marschiren müsse. Auf den Fall eines jetzt nicht zu befürchtenden Krieges werde sich aber allemal Gelegenheit finden, die fehlenden Aerzte auf einmal zu ersetzen. Uebrigens würden nach einer Schlacht oder angreifenden Campagne auch die von der Regierung ver langten Aerzte nicht ausreichen und dann die Zuflucht ebenfalls zu weniger geprüften Aerzten zu nehmen sein. Das letzte Argument dürfte, weil es zu viel beweist, von keinem Gewicht sein, denn waren im Fall derNoth so viel tüch tige Leute zu finden, als das Bedürfniß erheischt, so würde.auch die zugestandene Zahl von circa 80 Aerzten kaum nöthig sein. Es ist jedoch mit ziemlicher Gewißheit vorauszusetzen, daß bei Eintritt der Mobilmachung der Truppen der Mangel von 121 Individuen dieser Art entweder gar nicht, oder nur inso weit zu ersetzen fein würde, wenn man Leute annähme, die weder Kenntniß noch Erfahrung besäßen: da selten ein Arzt oder Chirurg, welcher sein nothdürftiges Auskommen hat, Heerd und Familie verlassen wird, um sich militairischem Zwang, Ge- ahr und Strapazen unter der Möglichkeit auszusetzen, nach Wiedereintritt des Friedens entlassen zu werden. Wenn nun schon im Bericht am letztverflossenen Landtag der diesseitige Deputationsvorschlag auf eine Reduction der Militairärzte weiter nicht einzugehen, „als es die Regierung unter Berücksichtigung der Vorsorge für das Militair für zweck mäßig erkennen würde", noch vielfachen Widerspruch fand; und die Negierung hierauf durch Abgabe zweier Bataillonsärzte an Anstalten, wo besondere Aerzte auf dem Etat befindlich wa ren, und durch Offenhaltung von 12 Stellen der Compagnie chirurgen dem Verlangen Folge gab, so mag dieDeputation heute so wenig wie damals gegen den Ausspruch Sachverstän diger es wagen, das Leben und die Gesundheit der Truppen einer gefährlichen Möglichkeit preiszugeben und sieht sich genö- thigt, ihrer Kammer anzurathen, dem Beschluß der zweiten Kammer auf fernerweite Reduction n icht beizutreten. Prinz Johann: Ich bin weit entfernt mich gegen den Antrag der Deputation erheben zu wollen, im Gegentheil sehr erfreut, daß die Deputation der Stimme der Regierung Gehör gegeben hat, und bei diesem, für die Menschheit so wichtigen Postulate nicht hinter den Anforderungen zurückblieb. Gleich wohl ist mir vorgekommen, als ob man eine Idee nicht fallen las sen möge, die von einem Abg. in der jenseitigen Kammer angege ben worden ist, und ich wollte mir erlauben, den Antrag zu stellen, der dahin geht: „den Gegenstand der Regierung zur Erwägung zu geben." Es ist von allen Seiten anerkannt worden, daß ein Theil der Militairärzte in Friedenszeit, na mentlich in Garnisonen, wo viele Truppen stehen, wegen Be urlaubung der Soldaten, ausreichend beschäftigt in der That nicht ist. Man darf sic nicht entlassen, weil sie in Nothfällen da sein müssen. Es fragt sich daher, ob es nicht möglich wäre, manche Gegenden des Landes, wo es an ärztlichem Personale gebricht, dadurch zu versorgen, daß man einen Theil der Aerzte dahin commandirt. Ob dies mit ihrem Dienst vereinbar? ob es den Leuten anzumuthen sei? bin ich in der That nicht im Stande zu beurlheilcn: man müßte dann genauer darauf ein gehen. Deshalb habe ich geglaubt, den Antrag nur folgenderma ßen zu stellen: „Der Regierung zur Erwägung zu geben, ob nicht ein Theil der in Friedenszeifen nicht ausreichend beschäf tigten Militairärzte in einzelne Theile des Landes, wo es an Aerzten mangelt, commandirt werden können." Vielleicht würde es dahin führen", um so mehr eine Vereinigung mit der zweiten Kammer herbeizuführen. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Antrag vernommen, und ich frage zuvörderst, ob sie ihn unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. — Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Ich glaube eine Erläuterung geben zu dürfen. Das Kriegsministerium hat bereits der jenseitigen Kammer seine Bereitwilligkeit hierzu er klärt; es hat aber auch die zweite Kammer bereits auf die Be denken aufmerksam gemacht, die bei dieser Angelegenheit wohl
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder