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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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von Seiten der Civilarzte entgegenstehen dürften. Es ist nicht zu leugnen, daß der Arzt, der gerade an jenem Orte schon als Civilarzt sich etablirt hat, wo wahrscheinlich diese Militairärzte hin commandirt werden dürften, gerade ein solcher ist, der an und für sich eine wenig einträgliche Praxis hat, und so wird Jener in seinem Einkommen noch mehr beeinträchtigt durch An wesenheit der Militairärzte. Uebrigens Militairärzte an die Stellen, wo es von Seiten der Regierung gewünscht wird, hknzucommandiren, unterliegt von Seiten des Kriegsministerii keinem Bedenken. Referent v. Polenz: Die Deputation hat keineswegs den Antrag des Abg. v. Thiclau in der zweiten Kammer un berücksichtigt gelassen. Sie hat sich auch darüber mehre Gründe pro 6t contra aufgestellt. Es schien ihr aber derselbe um des willen, sowohl was der Herr Kriegsminister der Kammer schon gesagt hat, als auch hauptsächlich insofern von keinem großen Erfolg zu sein, als die commandirten Militairärzte oft wegge nommen werden müssen. Namentlich würden sie zu keiner ausgedehnten Ausübung ihrer Kunst gelangen können, da sehr selten sich Jemand von einer Hand in die andere bei einem Arzte begiebt; denn er muß erwarten, daß, wenn der Mann fortgeht, er sich von einem andern, der seine Natur und seine Krankheitsverhältnisse nicht kennt, behandeln lassen muß. Da her schien es der Deputation gerade nicht nothwendig. Da gegen glaube ich, sie wird dem jetzt erneuerten Antrag nicht entgegen sein, da er, wie ich überzeugt bin, zu unschuldig ist; aber sie glaubte, daß durch den Antrag in der zweiten Kammer, bei welchem der Herr Kriegsminister dort erklärte, di e Regierung würde gern die Hand dazu bieten , daß auch Versuche damit ge macht würden, diesem Wunsche schon genügt sei. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Ein Bedenken habe ich noch dabei zu erwähnen vergessen, daß einLheilder Militairärzte, die Compagniewundarzte, nicht zur inner» Praxis berechtigt sind, insofern sie nicht Doctoren wurden. Bürgermeister Schill: Nicht allein diese Bedenken wa ren es, welche uns abhiclten, diesen Antrag weiter zu verfolgen, sondern noch eins. Es würden nur gerade in Friedenszeiten dergleichen Commandirungen stattsinden können; und zu der Zeit, wo vielleicht ärztliche Hülfe am nöthigsten wäre, in Kriegs zeiten, weil die Kriege meist Krankheiten mit bringen, würden sie entfernt werden, und es an ärztlicher Hülfe fehlen. Der Herr Minister hat in der jenseitigen Kammer schon bemerkt, daß zu der Zeit, als die Cholera sich näherte, das ärztliche Per sonal an die Grenze commandirt, und zu dem Zwecke verwen det worden, der jetzt beantragt wird. Wir haben bei dem Mi nisterium des Innern eine Post für solche Aerzte, welche sich in armen Gegenden des Landes niederlassen, und als Armen ärzte fungiren. Diese würde erspart werden können; aber ich mache aufmerksam, daß gerade zu der Zeit, wo es nöthig ist, ärztliche Hülfe fehlen würde, und dieses außer den andern we sentlichen Bedenken, scheint die Maßregel kaum ausführbar zu machen. Vicepräsident v. Carlo witz: Daß es in manchen Gegen den des Landes an Aerzten fehlt, oder mindestens fehlte, das ist unbestritten; ist auch heute von keiner Seite gelaugnet worden. Zeigte sich nun ein solcher Mangel, so suchteihm die Regierung, so'viel ich weiß, bisher dadurch zu begegnen, daß sie Civilarzte in jene Gegenden absendete, ihnen jedoch zum Preis ihrer Nie derlassung daselbst, eine Zulage aus Staatsmitteln verwilligte. Sollte man dem Anträge Sr.königl.Hoh. beipflichten, so würde- diese Maßregel entbehrlich, somit der Staatskasse ein Aufwand erspart werden. Wenn' man vielleicht gegen den Antrag ein hält, daß die Praxis jener Aerzte verkümmert werden würde, wenn man an dieselben Orte jetzt auch noch Militairärzte ab ordnen wollte, so will ich dies gern zugeben. Allein, wie mich bedünkt, so liegt keineswegs in demAntrage Sr.königl.Hoh. die Absicht, an Orte, für die bereits durch Civilarzte gesorgt ist, noch Militairärzte abzusenden. Die Militairärzte würden nur in die Gegenden zu senden sein, wo dergleichen die Niederlassung von Civilärzten bezweckende Einrichtungen noch nicht getroffen sind, oder wo ein dortiger Civilarzt wieder abgegangen ward. Eine Concurrenz mehrer Aerzte und eine gegenseitige Verküm merung sihrer Nahrung wäre also durch Annahme dieses An trags nicht zu besorgen. Wenn man weiter gegen den Antrag Sr.königl. Hoh. eingewendet hat, daß es in Kriegszeiten jenen Orten doch immer an Aerzten fehlen würde, weil man dann die Militairärzte einziehen müßte, und daß doch in Kriegszeiten die Krankheiten in der Regel im Gefolge zu haben pflegen, der Arzt gerade am unentbehrlichsten sei, so muß ich bemerken, daß nicht jeder Krieg, an dem unser Militair Theil nimmt, noth wendig im Jnlande,geführt werden muß, daß also auch die Besorgniß nicht so nahe liegt, daß jeder Krieg auch Krankheiten im Lande Hervorrufe. Vorzüglich aber muß man im Auge be halten, daß, wenn man nicht das Beste erreichen kann, das Gute doch nichtzu verschmähen sei. Das sind die Gründe, die mich bestimmen, für den Antrag Sr. königl. Hoheit zu stimmen. v. Welck: Soll der von Sr. königl. Hoheit gestellte An trag für das Wudjet von Einfluß sein, und das ist es doch ei gentlich, warum es sich hier handelt, so würde wahrscheinlich die unmittelbare Folge die sein müssen, daß den Militairärzten für die Zeit, wo sie auf das Land oder in andere Städte comman dirt würden, ihr Gehalt entzogen würde. Das scheint mir al lerdings eine Härte zu sein. Sollte es aber nicht der Fall sein, so würde es auf das Buchet keinen Einfluß ausüben; es würde derselbe Aufwand bleiben. Ich bitte daher um Erläuterung. Prinz Johann: Die beiden Herren,'welche über meinen Antrag sprachen, haben ihn in doppelter Rücksicht verkannt. Mein Antrag ist gar nicht darum gestellt, um Ersparnisse zu bezwecken, oder das Buchet zu entlasten, sondern bloß um den Gegenden des Landes zu helfen, welche keinen derartigen Auf wand für Aerzte machen können. Es ging meine Absicht durch aus nicht dahin, den Männern den Gehalt zu verkürzen, son dern daß die Regierung erwägen möge, ob nicht durch geringen Kostenaufwand jenen Gegenden durch solche Aerzte könnte ge-
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