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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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hoffen werden. Wenn der Herr Staatsminister erklärt hat, die Sache in Erwägung zu ziehen, so könnte der Antrag überflüssig sein; er wurde auch von dem Referenten als unschuldig bezeich net. Ich bin kein Freund von unschuldigen Anträgen, Gleich wohl scheint es, als wenn man sich hier nicht- daran zu stoßen brauchte, vielleicht tritt die zweite Kammer bei und findet den Antrag angemessen und es wird sich zeigen, was bei dieser Maß regel herauskommt. Ich will nicht behaupten, daß es ausführ bar ist, ist es aber ausführbar, so wird es nur nützlich sein. Secretair v. Biedermann: Noch ein Bedenken gegen den Antrag ist nämlich das, daß diejenigen Orte, wo ein Militairarzt nun vielleicht auf längere Zeit hin commandirt, beurlaubt wird, so wird vielleicht derselbe plötzlich abgerufen und die Gelegenheit ist versäumt, wo ein anderer Arzt sich dort etablirt Härte und jene Gegend würde vielleicht längere Zeit ohne ärztliche Hülfe sein, denn es wird während der Zeit sich keiner entschließen, dort seinen Wohnort zu nehmen- Vicepräsident v. Carlowitz: Dem letzten Bedenken muß ich dasjenige noch entgegen stellen, was ich mir schon einmal zu bemerken erlaubte, daß nämlich, wenn man nicht das Bessere erlangen kann, man doch das Gute nicht verschmähen dürfe. Und so viel ist doch gewiß, daß für Gegenden, wo es an einem Arzte fehlt, es immer eine Wohlthat ist, wenn sie einen Arzt, sei es auch nur in Friedenszeiten, bekommen. Was etwa zu thun sei von Seiten der Regierung, wenn schnell ein Krieg ausbricht, und der Arzt, der dahin commandirt wird, abberufen wird, das ist dann Sache weiterer Erwägung. Präsident v. G ersdorf: Zuvörderst würde es mir oblie gen, auf das Gutachten der Deputation zurückzukommen; späterhin auf den vorhin unterstützten Antrag. Es ist zu Ende des ersten Satzes von der Deputation uns angerathm worden: „dem Beschlüsse der zweiten KammerauffernerweiteReduction" nicht beizutreten, und ich frage die Kammer, ob sie hierin unse rer Deputation beistimmt? — Gegen I Stimme (v. Groß mann) wird beigetreten. — Präsidentv. Gersdorf: Nun komme ich auf den Antrag Sr. königl. Hoheit (f. oben). Ich frage die Kammer, ob sie den Antrag annimmt? — -Wird gegen 7 Stimmen ange nommen.— (Staatsminister v. Könneritz tritt ein.) Im Berich te heißt es weiter: Bei Prüfung der einzelnen Positionen erlaubt sich die De putation, rücksichtlich dessen, was auf Gehaltserhöhungen und Veränderungen, mit welchen sie einverstanden ist, Bezug hat, auf den an die zweite Kammer erstatteten Bericht zu ver weisen, und folgt demnach der dort getroffenen Einteilung in allen Punkten. Position 39. (Vergl. Nr. 58 dep Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1055.) 40,520 Thlr. Kriegsministerium nebst Kanzlei und Kriegs-Zahlamt, zerfällt in folgende Abtheilungen: 13,200 Thlr. für das Ministerium, 22,050 für die Kanzlei, . 5,270 für das Kriegszahlamt. Das Postulat ist um 300 Thlr. gefallen und könnte noch um 70 Thlr. nach dem augenblicklichen Bedürfniß herabgesetzt werden, wenn der Kriegsminister nicht für nöthig erachtete, solche so lange zu afferviren, bis der Normaletat wird ' vorgelegt werden können. Die Deputation empfiehlt dem Beschluß der zweiten Kammer beizutreten, welche 40,450 Thlr. etatmäßig und 70 transitorisch bewilligt hat. Präsident v. Gersd orf: Wenn Niemand über den Ge genstand spricht, würde ich fragen: ob die Kammer nach dem Beirath Ihrer Deputation bei Position 39 40,450 Thlr. etat mäßig und 70 Thlr. transitorisch bewilligt? — Wird einstim mig bewilligt.— Position 40. (Vergl. Nr.58 der Verhandlungen der zweiten Kammer S. 1055.) 43,038 Thlr. 12 Gr. — Militair-Oberbehörden, Adju- tanturen, das Gouvernement zu Dresden und Commandantschaft zu Königstein. a) 9,656 Thlr. das Generalcommando. Hier ist eine Verminderung von 18 Thlr. 18 Gr. — ein getreten. b) 15,172 Thlr. die Brigadestäbe, wo eine Erhöhung von 97 Thlr. 21 Gr. — eingetreten ist, in Folge des dem Brigadier der leichten Infanterie und seinen Ad jutanten zu verabreichenden Quartiergeldes, nach Aufhebung der Natural-Einquartierung, c) 5,908 Thlr. für die königl. General- und Flügel ¬ adjutanten, auch Adjutantur Sr. königl. Hoheit des Prinzen Johann, welches ganz der frühem Forderung gleich ist, ä) 2,258 Thlr. das Gouvernement zu Dresden, wovon 1,860 Thlr. in Gehalten und 398 in besondern Ausgaben bestehen. e) 10,044 Thlr. 12 Gr. — die Commandantschaft zu Kö nigstein, wovon 5,094 Thlr. 12 Gr. — auf Gehalte und 4,950 - — - —aufBestreitung desAufwan- des bei der Festung gerechnet werden. In der letzten Summe sind 350 Thlr. als Ersatz für die sonst in Natur auf die Festung geleisteten, von dem Fi nanzministerium abgelösten Dienste enthalten. Die jenseitige Deputation und Kammer glauben indeß diese 350 Thlr. abmindern zu können, indem der durch eine bessere Einrichtung schon fallende Bedarf von den ander- weit bewilligten Ansätzen mit zu übertragen sein dürfte. Der königl. Herr Commissar hat hier bemerkt, wie es erst später nur beim Rechenschaftsbericht zu übersehen iseinj würde, ob auf diese Weise auszukommen wäre, oder nicht. Um über einen so unbedeutenden Gegenstand, welcher sich , vor der Hand weder von der einen, noch der andern Seite be weisen läßt, mit der zweiten Kammer nicht in Differenz zu ge-
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