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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sich bis auf den Agiozuschlag mit der letzten zu dkesemZweck zu gestandenen völlig gleichgeblieben, Seiten jenseitiger Depu tat i o n und Kammer ein Jrrthum insofern eingeschlichen, als das erforderliche Agio von 250 Thlr. aus der Bewilligung weggelassen worden ist. Es möchte dies wohl daraus hervorgehen, daß weder im Berichte, noch in der Discussion ein Antrag auf Kürzung von 250 Thlr.- gestellt werden ist, ja dieDeputation in der Tabelle S. 536 und 537, wo die Postulats und die Be willigungen zusammengestellt sich finden, die volle Bewil ligung von 9,380 Thlr. aufgeführt hat. anstatt sein soll; es hat daher auch stets den Titel geführt: „Soldatenknaben - Erziehungsinstitüt." Das Kriegsministe- rium hat bereits bemerkt, daß das, was die Deputation vorge schlagen Hat, von der Regierung genehmigt worden ist. Er wähnen muß das Kriegsministerium noch hierbei, daß ein Drittheil der Kosten für die Anstalt in Struppen künftig dem Militairfonds nicht eigentlich zur Last fallen sollte. Präsident v. Gersdorf: DieDeputation räth uns an, nicht 9130 Thlr., wie die jenseitige Kammer, sondern 9380 Thlr. zu bewilligen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Wird einstimmig bejaht. — Daher muß die Deputation anrathen, nicht 9,130 Thlr. , wie jenseitige Kammer, sondern 9,380 Thlr.— — unter der von jenseitiger Kammer gestellten Bedingung zu bewilligen. Bürgermeister Schill: Nur eine Anfrage an den Herrn Staatsminister will ich mir erlauben: ob nämlich diejenigen Kinder von Militairpersonen, welche in die Anstalt ausgenom men werden können, während des Militairstandes des Vaters geboren fein müssen? Staatsminister, v. Nostiz-Wallwitz: Nach den Be- Position 55. (Vergl. Nr. 60derVerhandlungen der zweiten Kammer, Seite 1090). 2,336 Thlr. 5 Gr. 5 Pf. Mifitair-Strafanstalt. Die Forderung ist um das Agio gefallen, welches nicht auf die Gehalte zu verwenden ist, und die Bewilligung der 2,336 Thlr. 5 Gr. 5 Pf. wird beantragt. ° Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, für diese Position 2336 Thlr. 5 Gr. 5Pf. zu bewilligen? — Ein stimmig Za. — stimmungen, die das frühere Regulativ darüber enthielt, und nach den Bestimmungen, die vom Kriegsmknksterio erneuert worden sind, müssen sie geboren sein, während der Vater die sem Stande angehürte. Indessen haben früher Ausnahmen stattgefunden, und würden auch dann noch stattsinden, wenn wider Vermuthen nicht so viel Väter von solchen Kindern im Dienste sich befänden, als in die Anstalt ausgenommen werden können. Indessen ist das nach den jetzt bestehenden Verhält nissen nicht zu vermuthen. Secretair Bürgermeister Ritterstädt: Es ist allerdings wünschenswerth, daß man so viel als möglich von der Natur dieser Anstatt unterrichtet werde, weil öftere Fälle vorkommen, daß dafür zu sorgen ist, Kinder in derselben unterzubringen. In dieser Beziehung scheint es wenn man nach den Mit theilungen urtheilen soll, als ob man bei der zweiten Kammer in einem Irrthnm gewesen sei, denn es ist davon gesprochen worden, daß man nicht eine besondere Waisenanstatt für die Kinder von Militairs haben wolle. Soviel ich weiß, werden nicht blos Waisen, sondern auch Kinder lebender Militairs, und sogarKinder von Ofsicieren darin ausgenommen. Also ist diese Anstatt nicht gerade für Waisen bestimmt, obschon ich mich damit einige, daß man dasjenige Drittheil, was aus dem Civilstande ausgenommen werden soll, auf Waisen be schränke, während man gegen die übrigen zwei Drittheile nichts haben kann, wenn dabei auf andere Kinder Rücksicht genom men wird, da hier der Grund vorwaktet, daß der ursprüng liche Fonds unbestritten Eigenthum des Militairs gewe sen ist. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Die Regierung hat nie die Ansicht gehabt, daß das Institut.eine bloße Waisen Position 56. (Vergl. Nr. 60 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 1090). 13,851 Thlr. 19 Gr. — Fonds zu verschiedenen Neben bedürfnissen. Nach Versetzung verschiedener Posten aus und in diese Position, hat sich die Forderung gegen das abgelaufene Budjet nicht allein um das Agio, sondern auch noch um 29 Thlr. 14 Gr. 8 Pf. gemindert, und wird also unbedenklich mit 13,851 Thlr. 19 Gr. — zu bewilligen sein. Präsident v. Gersdorf: Erscheint die Bewilligung die ser 13,851 Thlr. 19 Gr. der Kammer unbedenklich? — Ein- helligIa. — Position 57. (Vergl. Nr. 60 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 1091). 32,500 Thlr. Fonds zum Aufwand für frühere Militairleistungen. ' Ist das Residuum dessen, was im letzten Budjet unter Position 60 aufgeführt war, und bei der diesmaligen Auf stellung anderwärts keinen schicklichen Platz gefunden hat, ist auch als Berechnungsquantum anzusehen, da der Betrag der an die Unterthanen zu vergütenden Leistungen sich nach den Umständen richtet; um so mehr kann sich die Deputation für die Werwilligung der 32,500 Thlr. aussprechen. ? Präsident v. Gersdorf: Will sich die Kammer für diese Position von 32,500 Thlr. bejahend aussprechen? — All gemein Za. — Position 58. (Vergl. Nr. 60 der Verhandlungen der zweiten Kammer, Seite 1091). , 20,000 Thlr.— zu extraordinanen und zufälltgen Ausgaben. Die Entschädigungen fürExercierplätze bei den Cantonne- 1.48. 3*
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