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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß dieselbe im Verein mit der zweiten Kammer bei der hohen Staatsregierung sich dafür verwenden wolle, daß ihre Dienst bezüge in festen Jahresgehalt verwandelt werden und der in Erkrankungsfällen fungirende Biceschaffner künftig aus der Postkasse ohne Mitleidenheit des erkrankten Schaffners sein Salar empfange. Zur Begründung dieser Bitte nehmen sie in der vorliegen den Petition, so wie in einer dieser beigefügten abschriftlichen Vorstellung vom 18 Februar 1836, welche sie früher an das hohe Finanzministerium gelangen lassen und auf welche sie aus drücklich Bezug nehmen, theils Gründe der Billigkeit, theils die Rechtsgleichheit anderen Staatsdienern gegenüber für sich in Anspruch. . . In ersterer Beziehung schildern sie die Mühseligkeiten und Gefahren für Leben und Gesundheit, die mit Ausübung der Function eines Postschaffners verknüpft seien. Denn zu jeder Jahreszeit, von Lag zu Lag, von Woche zu Woche nur mit kurzen Unterbrechungen auf der Reise, sei der Postschaffner auf jeder Station durch das Ab- und Aufpacken dem Wechsel der Witterung Preis gegeben, an eigene Schonung könne er nicht denken, wenn der Postwagen, in tiefen Schnee eingesunken, mit mehrstündiger Anstrengung ausgeschaufelt werden müsse; auf keiner Reise genieße er Ruhe; die Sorge bleibe seine bestän dige Gefährtin; denn daß er richtig abliefere, was er überkom men , beschäftige seine Gedanken von Station zu Station. Durch diese Sorgen und Strapazen werde die Gesundheit des Schaffners sehr leicht angegriffen, das Alter zeitige sich und eine reagirende Schwäche, die früher als sonst gewöhn lich eintrete, sei unausbleibliche Folge des beschwerlichen Dienstes. Bezüglich der Rechtsgleichheit anderer Staatsdiener ge genüber, führen sie in der Hauptsache Folgendes an: Nach dem Ausspruch des hohen Finanzministerii seien sie zwar im Sinne des Gesetzes vom 7. Marz 1835 Staats diener. Sie würden aber zur Zeit nur rücksichilich ihrer Dienstobliegenheiten, nicht aber rücksichtlich ihrer Rechte dar nach beurtheilt. Denn was die letzteren betrifft, so bestehe rücksichtlich ihrer in zweifacher Hinsicht ein abnormes Ver hältnis -Einmal, indem die Gewährung ihres Dienstge nusses die Wirkung habe, daß die Postschaffner beim heran nahenden Alter niedriger dienten als in der Zeit voller Man neskraft, und zweitens, daß sie in Krankheitsfällen ihren Dienstgenuß zum größten Lheile entbehren müßten. Die erstere Jnconvenienz werde dadurch herbeigeführt, daß sie im Alter auf einen kurzen Cours versetzt, dadurch aber ihre Be gleitgebühren reducirt würden, während die Pensionsabzüge dieselben blieben, wie solche früher nach den Normalsummcn entrichtet worden- Die zweite aber dadurch, daß sie in Krankheitsfällen, früher nach vier Wochen, in Folge neuerer Anordnung aber schon nach 14 Tagen, von der ihnen bewil ligten Meilengebühr die Hälfte an den Stellvertreter abzu geben hatten, während andere Staatsdiener erst nach Ablauf eines Jahres bei fortdauernder Krankheit nach Z. 20 des Staatsdiencrgesetzes in rin Wartegeld vyn Sieben Zehntyei- len ihres Diensteinkommens gesetzt werden könnten. Uebrigens invvlvire die Bestimmung einer Normalsumme in der beliebten Höhe zu Bemessung des künftigen Ruhege haltes eine wahre Prägravation, da jene Normalsummevon 200 Lhlr. unter dem wahren Betrage des jährlichen Diensteinkommens stehe. Und wenn auch das hohe Finanz ministerium, wie sie dankbar anerkennen, für die zehn älte ¬ sten Schaffner diese Normalsumme auf 274 Lhlr. erhöht habe, so ergebe sich doch daraus mancherlei Jnconve nienz. Denn des mitunterzeichneten Postschaffner Zimmern Diensteinkommen bestehe in 260 Lhlr. — —, und gleich wohl müsse derselbe nach der Höhe von 275 Lhlr.. zu dem Pensionsfonds beitragen, wahrend jüngere College» bei gleicher Einnahme nur nach 200 Lhlr. jenen Bei trag zahlen müßten. , Zu Beseitigung dieses in Vergleich zu andern Staatsdie nern abnormen Verhältnisses glauben sie einen sichern Ausweg in der Ausführung ihres proponirten Vorschlages zu finden, „daß der Gesammtbetrag aller den Postschaffnern Jahr aus, Jahr ein zu gewährenden Begleitgebühren summirt und nach gewissen, Altersklassen unter dieselben als fester Jahrgehalt ausgezahlt werden möchte." Durch diese Maßregel würde nach ihrer Ueberzeugung, ohne der Staatskasse eine neue und erhöhte Last aufzubürden, nicht allein für die Pensionsansprüche das mit dem Gesetz über einstimmende Normalverhaltniß gefunden, sondern auch der zweite Uebelstand in Erkrankungsfällen, nämlich die zur Zeit anbefohlene Schadloshaltung des Stellvertreters beseitigt. Dabei erkennen sie zwar an, daß bei Durchführung dieser Maßregel der Fall eintreten könne, daß ein jüngerer Schaff ner bei größerem Aufwande von Zeit und Kräften, eine gerin gere Besoldung empfinge, als sein bejahrterer College bei ge ringerer Lhätigkeit; allein durch das Aufrücken in einträgliche re Stellen würde sich jedes scheinbare Mißverhältniß aus gleichen. Zudem müsse es ganz unbezweifelt als naturgemäß und den bestehenden Einrichtungen auch als entsprechend angesehen werden, wenn das höhere Aller mehr geschont und dem in sei nem Dienste ehrcnwerth ergrauten Diener ein sorgenfreies Alter bereitet werde. Die Deputation hat gleich anfänglich nicht verkennen können, daß inchem, was die Petenten zur Unterstützung ihreH Gesuchs vorgestellt, Manches wahr und begründet sich dar stelle. Sie hat daher vor Abgabe ihres Gutachtens mit einem königl. Commifsar sich deshalb vernommen. Zufolge dessen Mit theilungen trägtaberdas hphe Finanzministerium Bedenken, sich für Gewährung des Gesuchs der Petenten zu entscheiden, und zwar, soviel die Deputation aus den diesfallsigen Aeuße- rungen zu entnehmen gehabt hat, hauptsächlich aus den beiden Gründen: 1) weil bei dem Vorhandensein noch anderer ähnlicherer Ka tegorien von Staatsdienern für die Staatskasse mit nicht unbeträchtlichen Opfern verbundene Consequenzen dar aus hervorgehen würden und 2) weil dann der Anreiz zur Aemulation verschwinden und Abnahme des Pflichteifers auch Mißbrauch bei nur ge ringen Unpäßlichkeiten zu befürchten stehe. Jndeß die Deputation kann diesen Gründen kein sol ches Gewicht beilegen, daß sie darnach die Wünsche der Peten- t-n als ganz unbegründet und unbillig zu erklären sich bewogen finden könnte. Denn zu 1 hat sie sich vergebens bemüht, Kategorien von Staatsdienern zu ermitteln, die, während ihre Eigenschaft als Staatsdiener anerkannt ist, doch eben nur, so wie die Petenten rücksichtlich ihrer Dienstemolumente und rücksichllich ihrer Pen-
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