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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sionsverhättniffe behandelt würden. Und gäbe es auch derglei chen Kategorien, so möchte doch wohl zu bezweifeln sein, daß bei ihnen alle und jede Umstände und Verhältnisse sich gerade so vereinigen, wie sie bei den Postschaffnern eintreten. Jede Abweichung davon würde daher auch einen Anspruch auf Gleichstellung mit diesen entgegen gehalten und so der Be fürchtung hinsichtlich der aus den Consequenzen für die Staats kasse hervorgehenden Opfer begegnet werden können. Etwas ganz anderes wäre es, wenn die Frage zweifelhaft wäre und es um deren Lösung sich handelte: ob die Postschaff ner unter die Zahl der Staatsdiener aufzunehmen seien? Denn würde die Befürchtung Raum gewinnen, daß an dere Kategorien, wie es bereits beim vorigen Landtage hinsicht lich der Chaussee- und Oberchausseewärter der Fall gewesen, sich versucht fühlen könnten, gleiche Ansprüche geltend zu machen. Ob aber mit Erfolg ? ist nach dem Resultate der bei der ange deuteten Gelegenheit gepflogenem Berathung zu bezweifeln. Allein jene Frage ist entschieden; sie ist von dem hohen Ministerio laut einer an das Oberpostamt vom 10. November 1835 erlassenen Verordnung dahin entschieden, „daß, da die Dienstleistung der Schaffner für den Postdienst nicht ohne Wich tigkeit sei und derselbe besonders die Sicherheit des Transports zum Theil berühre, auch solche von der Beschaffenheit sei, daß dadurch jedes Nebengewerbe ausgeschlossen werde, die Postschaff ner allerdings als Staatsdiener nach dem Begriffe des Staats dienergesetzes zu betrachten seien." Kann die Deputation daher die Befürchtung nicht thei- len, daß mit Gewährung der Wünsche der Petenten Consequen zen rücksichtlich anderer Staatsdiener und hieraus erhöhtere Ovkerfür die Staatskasse hervorgerufen werden würden;'so kann auch rücksichtlich der Postschaffner eine solche Befürchtung nicht angezogen werden. Denn außer dem Umstande, daß ihre Eigenschaft als Staatsdiener anerkannt worden, ist auch in derselben Verord nung des hohen Finanzministerii deren Anspruch auf Ruhege halt bereits außer allen Zweiftl gesetzt worden. Eine Erhöhung des Pensionsetats bei Gewährung der Wünsche der Petenten steht daher nicht erst in Aussicht. Sie ist vielmehr bereits vor handen. Wenn nun auch zu 2 nicht verkannt werden kann, daß in der dermaligen Einrichtung hinsichtlich der Dienstbezüge der Postschaffner die bezeichneten Vortheile für den Staat dargebo- ten werden mögen; so beweist doch auf der andern Seite das Beispiel anderer Staaten, daß solche auch bei Herstellung einer Einrichtung, wie sie von den Petenten vorgeschlagen worden, zu erreichen sind. Denn, so viel die Deputation in Erfah rung gebracht, so beziehen die Schaffner in Oesterreich, Baiern und bei den Thum- und Toxischen Postoerwaliungen nach Maß gabe ihres Dienstalters, mäßige fixe Gehalte und für die Zeit, wahrend welcher sie im Dienste von ihrer'Heimath abwesend sind, eine Auslösung. Ja im Königreiche Preußen sind die Schaffner gänzlich sixirt. Daß nun aber die Postschaffner dieser Postverwaltungen weniger thätig, weniger, pflichttreu und eifriger seien als die sächsischen, daß sie bei nur geringen Unpäßlichkeiten ihre Pflicht verabsäumten und Mißbrauch damit trieben, wird wohl schon durch den Umstand widerlegt, daß jene Postverwaltungen trotz der vermeintlichen bessern Einrichtung in Sachsen diese noch nicht adoptirt und ihrige zur Zeit noch nicht verlassen haben. Und was den Anreiz zur Aemulatkon betrifft, so würde diesem durch eine entsprechende Modalität der Ausführung des Vorschlages der Petenten wohl sich sichern lassen können und namentlich in der Classification und einer damit verbundenen Gradation der Besoldungssummen, so wie in gewissen neben den letztem, die dann nur mäßige Fixquanta zu sein brauchten, geordneten Diäten für die Zeit, wo die Schaffner im Dienste von ihrer Heimath abwesend sind, Nahrung genug finden. Einem etwaigen Mißbraüche bei nur geringen Unpäßlich keiten endlich würde auf dieselbe Weise; wie es bei den übrigen Staatsdienern geschieht, durch Anwendung der einschlagenden Vorschriften des Staatsdienergesetzes begegnet werden können. Denn ist die Befürchtung eines derartigen Mißbrauchs bei allen übrigen Staatsdienern nicht ausgeschlossen und für solchen ein wirksames Mittel gefunden, so wird sich dieses gewiß auch bei den Postschaffnern- die ebenfalls als Staatsdiener anerkannt sind, bewähren. Dürften hierdurch allenthalben die Bedenken der hohen Staatsregierung ihre Erledigung finden und wird die Depu tation dadurch sowohl, als durch die Gründe, die von den Petenten für ihr Gesuch angeführt und oben'kürzlich referirt worden, gerechtfertigt erscheinen, hinsichtlich ihrer für dasselbe gewonnenen Ansicht, so glaubt sie doch nicht unberührt lassen zu dürfen, daß sie damit nicht zugleich ausgesprochen haben wolle, daß sie dem Vorschlag der Petenten: den Gesammtbetrag aller den Postschaffnern zu gewähren den Bcgleitegebühren zu summiren und nach gewissen Al tersklassen unter dieselben als festen Jahrgehalt auszuzahlen, ihre ungetheilte Zustimmung ertheile. Sie würde vielmehr die Ausführung dieses Vorschlags in der gestellten Maße kaum ver einbar halten mit den Vorschriften Z. 6 des Staatsdienerge setzes, da in den Begleitcgebühren der Dienstaufwand mit be griffen ist, der nach jener Vorschrift vom wirklichen Dienstge- nuffe gesondert und in Abzug gebracht werden müßte. Nicht weniger würde auch bei Verfolgung jenes Vorschlags der Vorbehalt, daß bei Feststellung von Klassen mit mäßigen, nach diesen zu steigernden fixen Besoldungssummen nicht schon das bloße Dienstalter einen Anspruch auf das Aufrücken in eine höhere Klaffe begründe, sondern daß hierbei ausgezeichnete Dienstleistung ein nothwendiges Requisit sei, zu machen sein. Diese Andeutungen werden genügen, um darzuthun, wie die Deputation der Ansicht sei, daß der Vorschlag der Peten ten wohl einiger Modisicativnen bedü fe, und daß die Modali tät, unter welcher die, Wünsche der Petenten Gewährung wür den finden können, dem weitern Ermessen der Staarsregierung anheim zu geben sei. Jemehr die Deputation aber überzeugt ist, daß sich eine solche wohl werde aussinden lassen, wodurch auf der einen Seite das Interesse des Staats in dienstlicher Beziehung be wahrt, aus der andern Seite das anomale Verhältniß dieser Kategorie Staatsdiener andern dergleichen gegenüber beseitigt und in bissiger Weise eincUebereinstimmung bezüglich derRechte herbeigesührt wird, desto weniger kann sie Anstand nehmen, ihrer verehrten Kammer den Antrag zur Annahme zu em pfehlen : im Vereine mit der zweiten Kammer der hohen Staatsregie rung das vorliegende Gesuch zur nochmaligen Erwägung und thunlichsten Berücksichtigung zu empfehlen. Referent Bürgermeister Gottschald: Zuvörderst würde
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