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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Das jenseitige Deputationsgutachtcn bemerkt hierbei: Es falle sofort in die Augen, daß Brücken über Bäche und Flüsse das Ansteigen der Zugangswege an sich weder ver ursachen noch vermehren, und daher in Absicht auf die Be stimmung der Fuhrenlast von gar keinem Einfluß sein könn ten. Die Geschäftsanweisung berücksichtige weder den Auf wand für Unterhaltung der hier in Frage befangenen Brücken, noch den Aufwand für Unterhaltung der Zugangswege. Denn wollte man solche und ähnliche Dinge berücksichtigen, so würde die Zahl der Berücksichtigungsgegenstände kein Auf- , Horen haben, sie würden ins Unendliche anwachsen. Die D e p u t a t i o n, welche dem von ihrer geehrten Kam mer zu Lheil gewordenen Auftrage gemäß die Vorlage nun ebenfalls zu prüfen gehabt hat, kann den von der vierten De putation der jenseitigen Kammer so eben mitgetheilten für eine abfällige Begutachtung .der Petition der Gemeinde zu Kertzsch sprechenden Gründen nur allenthalben beitreten, und zwar um so mehr, als sie es keinesweges für rqthlich erachtet gegenwärtig, wo nach der bei der jenseitigen Berathung gesche henen Aeußerung des königlichen Regierungscommissars.be- reits 1200 Kataster- und Flurbücher vollendet seien, annoch solche Veränderungen an Grundsätzen der Geschäftsanweisung vorzunehmen, wodurch die Einheit des Geschäftsverfahrens in den Punkten gänzlich gestört werden würde, in welchen die Pe tenten diese Abänderungen verlangen, nach der von dem könig lichen Regierungscommissar in der jenseitigen Kammer ausge sprochenem Ansicht aber die in der vorliegenden Petition ange führten Ueberschwemmungen, wenn sie mit bleibenden Folgen verbunden sind, bei dem Bonitirungsgeschäft berücksichtigt wer den müssen, dagegen aber bei vorübergehender Art sie sich zu Steuererlaßgesuchen eignen. . Die Deputation kann daher ihrer geehrten Kammer nur anrathen:' dem einstimmigenBeschlusse der zweiten Kammer, welcher da hin geht, die Petition auf sich beruhen zu lassen, beizutreten. (Die Herren Staatsminister v. Könneritz und Nostiz- Wallwitz treten in den Sitzungssaal.) Präsident v. Gersdorf: Wenn der Gegenstand nicht discutirt wird, so erlaube ich mir die Frage zu stellen: db die Kammer dem Deputationsgutachten beitritt? — Einstim - migZa.— Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrü Bürgermeister Starke ersuchen, uns noch zwei Petitionen . vorzutragen. Die erste enthalt eine Beschwerde Karl Gott fried Gärtners und Consorten, die Rückgabe von Spielkarten betreffend. Referent Bürgermeister Starke: Der Bericht der vier ten Deputation der ersten Kammer auf die Beschwerde K. G. Gärtners und Consorten, die Rückgabe von Spielkarten be treffend, lautet: Unter der Signatur Karl Gottfried Gärtner und Cons. ist von mehren Schänkwirthen der unmittelbaren Ortschaften des Amtes Radeberg ein Gesuch erneuert worden, welches bereits bei vorigem Landtage der, Cognition unterlag und den Antrag zum Gegenstände hat, daß.sich die Ständeversammlung für sie beider hohen Staatsregierung dafür verwenden möge, daß'ib- nen zur Rückgabe der ihnen im Jahre 1834 entnommenen Spielkarten, so wie zur Restitution der ihnen in dieser Angele genheit erwachsenen Kosten verholfen werden möge. — Die zweite Kammer, an welche diese Petition nach dem Wunsche der Petenten zuerst abgegebeü worden, hat nach dem Gutachten ihrer vierten Deputation, dem Gesuche zu entspre chen Bedenken getragen und die Deputation, welche die, der Reklamation in. formeller Hinsicht entgegen zu stellenden Bemerkungen als einflußlos übergeht, schließt sich diesem Gut achten durchgehends an und hat zu Rechtfertigung ihrer Ansicht Folgendes zu erwähnen. Den Bittstellern sind, wie bereits gedacht, im Jahre 1834 durch einen hierzu beauftragten Gendarmen sämmtliche vorrä- thige Spielkarten, welche sie aus.den concessionirten Fabriken Böhmens, Badens, Timmermanns und Fischers zu Dresden erkauft hatten, zum Gebrauche in der wider die genannten Kar- tenfabrikanren wegen falscher Stempelung vor dem Stadtge richte zu Dresden anhängigen Untersuchung und unter der von dem Gendarm ertheilten Versicherung'ihrer Zurückstellung weg genommen, jedoch nicht wieder zurückgegeben worde'n;- sie ha ben vielmehr, und zwar erst auf wiederholte Erinnerung, An fangs des Jahres 1837 eine Bescheidung des hohen Finanzmi- nisterii zugefertigt erhalten, nach welcher die Karten, weil sie durchgehends als falsch ge stempeltbefunden worden wären, nicht remittirt werden könn ten, vielmehr alle mit' dem falschen Stempel bedruckten Coeur-As und Schellen-Skeben zurückbehalten und'vernichtet und ihnen nur die übrigen Blätter, wenn sie zuvörderst an dere Coeur-As und Schellen-Sieben unter Erlegung der Stcmpelabgabe eingereicht haben würden, nebst diesen mit dem ächten Werthstempel zu bedruckenden Blättern zurück gegeben werden sollten. Gleichzeitig ist ihnen,bemerkbar gemacht worden, daß die zur Zeit noch verwahrten Karten durch die Länge der Zett mehr und weniger unscheinbar geworden seien. Dieses Verfahren erkennen nun die Antragsteller als ein ungerechtes theils, weil unter den ihnen entnommenen Karten sich mehre Spiele befunden, welche sie aus Böhmens Fabrik erkauft hätten, der der beschuldigten Stempelung nicht über führt werden können, theils weil namentlich er, der mitunter zeichnete Gärtner, am 17. Februar 1834 persönlich aus Böh mens Fabrik gegen drei Dutzend Karten erholt und selbst gese hen habe, wie Böhme eine Frau zum Stempelnlaffen der Kar ten beauftragt habe, und der hierauf gebrachte Stempel ganz mit dem Probestempel conform gewesen wäre, mithin ihnen we nigstens diese Karten hätten zurückgegeben werden müssen. Nicht minder aber beschweren sie sich über den fangen Verzug, wodurch die Karten ohne ihre Schuld unscheinbar worden seien und machen auf die Unmöglichkeit aufmerksam, andere, den üb rigen Blättern ganz conforme Schellen-Sieben rc. anschaffen und einfenden zu können, weil sie nicht mehr, die Beschaffenheit der auf der Rückseite der Karten befindlichen Farbe und Muster zu wissen vermöchten, auch die Fabrikanten solche einzelne Blät ter zu fertigen nicht im. Stande seien. Endlich vermeinen sie, daß nicht ihnen, sondern nur daß den Fabrikanten die Erlegung der anderweiten Stempelabgabe habe angesonnen werden dür fen, weil nur diese die Betrüger seien, sie aber ihren Bedarf aus concessionirten Fabriken entnommen hätten und ihnen daraus, daß sie bona lläo gekauft, um so weniger ein Nachtheil entsprin gen könne, weil sie präsumiren dürfen, daß der auf den, aus einer concessionirten Fabrik erkauften Karten befindliche Stem pel ein ächterssei. Allein diesen Gründen kann aber das gewünschte Gewicht nicht beigelegt werden, denn wenn es 1) auch in Richtigkeit beruhen sollte, daß Böhme von dem Verdachte einer 'sich zu Schulden gebrachten Stempelung frei gesprochen worden und wie angegeben worden, die drei Dutzend Spielkarten, welche Gärtner am 17-' Februar 1834 dort er-
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