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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Grunde, weil man in andern Deputationen Gegenstände be riech, die connex waren. Graf Hohenthal (Püchau): Ich muß mich für die Ansicht des Herrn v. Carlowitz aussprechen. Ich glaube, daß man in dieser Petition das Formelle von dem Materiellen tren nen muß, und das Materielle scheint mir viel wichtiger zu sein, als das Formelle; und dem Materiellen nach muß die Petition unbedingt an die 1. Deputation verwiesen werden, die schon diesen Gegenstand begutachtet hat. Prinz Johänn: Ich würde auch der Meinung sein, daß die Frage gestellt würde über die Deputation, an welche die Pe tition verwiesen werden soll. Ich erkläre mich fortwährend dafür, daß sie an die 3. Deputation gelange. Einmal ist es Regel, und dann finde ich gar keine Connexität. Dieser vorliegende Gegenstand ist nicht bei der Deputation berathen worden. Der Gegenstand selbst wurde bei dem vorigen Landtage in einer ex traordinären Deputation berathen, die mit der 1. Deputation gar nichts zu thun hat. Nun geschieht es aber sehr oft, daß Gegenstände, die erst bei der 3. Deputation vorkommen, an die I. gegeben werden» Das sehe ich doch nicht ein, warum wir hier es nicht umkehren wollten. v. Posern: Ich muß der Ansicht des Herrn v. Carlowitz beitreten, und bemerke noch, es hat damals, als das hohe Prä sidium uns mittheilte, wie es die Fragen stellen würde, und uns befragte, ob die Kammer damit einverstanden sei,'dem Nie mand widersprochen. Jetzt mitten in der Fragstellung kann unmöglich eine andere Meinung darüber ausgestellt wer den, weil ein ganz anderes Resultat daraus erfolgen würde. Präsident v. Gersdorf: Ich muß nur noch bemerken, daß, wenn bei der Fragstellung der Gegenstand an die dritte Deputation verwiesen würde, es der dritten Deputation frei stehe, ja in ihrer Pflicht liegen würde, mit der ersten Deputa tion zusammenzutreten, um über diesen Gegenstand mit ihr zu berathen. Welches Gutachten dann an die Kammer gelangt, wird die Zukunft lehren. Würde über die Frage jetzt votirt, und der Gegenstand nicht an die dritte Deputation verwiesen, so würde dann vielleicht noch eine weitere Fragstellung eintreten. Diese Frage zu bezeichnen, will ich bei Verschiedenheit der Mei nungen jedoch jetzt mir nicht erlauben, um nicht eine neue De batte hervorzurufen. Ich frage daher nun: Ist die Kammer gemeint, vorliegende Petition an die dritte Deputation zu ver weisen? — Wird mit 30 gegen 7 Stimmen bejaht. — Noch steht aufder Registrande: 4) Der Rath und die Stadtverordneten der Stadt Chemnitz verwenden sich für Ausführung mehrer sächsischer Eisenbahnen. Bürgermeister Wehner: Diese Petition gleichen Inhalts ist an zwei Mitglieder, an mich und an noch ein Mitglied in der zweiten Kammer gelangt. Sie ist also bei der zweiten Kammer. Ich würde daher Vorschlägen, daß sie hier asservirt würde, bis die Verhandlungen über diesen Gegenstand von der zweiten Kammer an die erste Kammer gelangt sind. , Präsident v. Gersdorf: Ich danke dem geehrten Spre ¬ cher sehr. Es ist wörtlich dasselbe, was ich vorzuschlagen mir erlauben wollte. Die Sache steht so, daß es wohl angemessen erscheint, die Resolution zu fassen, dieselbe beizulegen, bis der Gegenstand von der zweiten Kammer herübergekommen ist. Bürgerm. Gottschald: Es möchte doch wohl zuvörderst die Frage zu beantworten sein, ob diese Angelegenheit in der zweiten Kammer zuerst in Berathung gezogen wird? denn wenn in der zweiten Kammer dasselbe Verfahren beliebt werden sollte, so würden dann beide Kammern auf einander warten. Bürgerm. Wehner: Es ist bereits deshalb bei voriger Sitzung resolvirt und die Sache an eine Deputation verwiesen worden. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß der Zweifel des geehrten Sprechers wohl beseitigt sein könnte. — Wegen überkommener Kränklichkeit hat Herr w. Hartitzsch um Ent schuldigung gebeten, und wir würden nun zur Tagesord nung übergehen können. — Der erste Gegenstand ist der Be richt der vierten Deputation: die Petition desStadtraths zu Meißen,die Gestattung des Handels an Sonn- und Festtagen betreffend. Der Herr Bürgerm. Starke aus Budissin istReferent m dieserSache. Ich ersuche den selben, die Rednerbühne zu besteigen. Bürgerm. Sta rke: In dem Bericht, den ich vorzutragen die Ehre habe, ist die Petition des Stadtraths zu Meißen, die Gestattung des Handels rc. betreffend, wesentlich und wörtlich ausgenommen worden. Ich glaube daher, der Obliegenheit die Petition zuerst speciell vorzutragen, mich überheben zu köü- nen, und werde daher unmittelbar zum Vortrage des Berichts übergehen. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver standen?— Allgemein Ja.— Der Bericht lautet: Von dem Stadtrathe zu Meißen ist unter dem 9. u. 18. Noveniber d. I. der hohen Ständeversammlung das Gesuch vorgetragen worden, sich für eine Modifikation der Vorschrif ten des höchsten Generale vom 24. Juli 1811 in der Maße zu verwenden, daß die Einstellung des öffentlichen Handels und Gewerbes an Sonn-, Fest- und Bußtagen lediglich auf die Zeit des öffentlichen Gottesdienstes beschränkt bleibe. In der Petition selbst ist indeß nur die vermeintliche Noth- wendigkeit der Freigebung des öffentlichen Handels an gedach ten Tagen motivirt und diese vornämlich von der Ansicht ent lehnt worden, daß die im 4. §. des Generale gegen das allge meine Verbot des Handels gebilligten Ausnahmen nicht hin reichten, um das Drückende der gesetzlichen Vorschriften für die Gewerbtreibenden der Städte zu beseitigen. Sei nämlich von dem Verbote des öffentlichen Handels und Gewerbes ») die Zubereitung und der Verkauf der Arzneimittel in den Apotheken auch während des Gottesdienstes, und d) der Verkauf aller Eß- und Materialwaaren und des Geleuchtes, in den Städten vor und nach beendigtem Gottes dienste ausgenommen worden, so liege kein triftiger Grund vor, um nicht auch das Bedürfniß nach den Waaren der Strumpf wirker, Seiler, Conditors, Papierhändlers und anderer Ge werbtreibenden auf gleiche Weise befriedigen zu lassen. Das jetzt bestehende Verbot sei nicht nur für die Bewohner der
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