Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
wie mir scheinen will, so dürfte es nöthig sein, eine besondere Anfrage deshalb an die zweite Kammer zu stellen. , Referent Bürgerin. Mittelstädte Ich muff nochmals auf die Fassung des Antrags der, zweiten Kammer zurückkom men. Im jenseitigen Deputütionsberichte heißt es: „Mit Bezug darauf empfiehlt die Deputation vielmehr der geehrten Kammer an die hohe Staalsregierung im,Verein mit der ersten Kammer das Gesuch zu richten: die Frage über die der Stän- deversammlung höchst nolhwendig erscheinende Verkürzung der extinctiven Verjährungsfristen bei einzelnen Forderungsrechten den sorgfältigsten Erörterungen zu unterwerfen, und die Resul tate derselben der nächsten Ständeversammlung vorzulegen." Darauf ist denn nun auch die Frage des Präsidenten der jensei tigen Kammer gerichtet worden; sie lautet so: „Ob die Kam mer dem Deputationsvorschlage gemäß im Verein mit der ersten Kammer an die hohe Staatsregierung das Gesuch richten wolle: die Frage über die vorzulegen." Diese Frage ist mit 56 gegen 2 Stimmen bejaht worden, und es geht daraus hervor, daß dorr nur von der Verkürzung der extinctiven Ver jährungsfristen bei einzelnen Forderungen die Rede ist, keincs- weges aber von der Abkürzung der ordentlichen Verjährungsfrist im Allgemeinen. Präsident v. Gersdorf: Es hat der geehrte erste Spre cher die Meinung aufgestellt- daß wohl anzunehmen sein möchte, daß die zweite Kammer der ersten beigestimmt habe, dabei aber bemerkt, daß er sich dessen ungeachtet dem Gut achten der Deputation anschlösse. Ich würde mir daher nun die Frage an die Kammer ertauben: ob sie nach dem Anträge der Deputation sich dahin aussprechen wolle, daß sie über den zweiten Gegenstand annoch eine nähere Erklärung von der zwei ten Kammer zu erwarten habe? — Einstimmig Ja. — Präsident v. G ersdorf: Wir würden nun zu dem zwei ten Gegenstände unserer Tagesordnung übergehen können. Ich ersuche den Hm. Bürgerm. Schill, uns denjenigen Theil des Gutachtens der zweiten Kammer, der das Departe ment des Innern umfaßt, vorzutragen. Referent Bürgerm. Schill trägt zuvörderst aus dem Berichte Folgendes vor: Für das Departement des Innern brtrug die jährlicheBe- wklliqung auf die Finanzperiode 1837— 1839 468,506 Thlr. 19 Gr, 6 Pf. iuol. 23,326 Thlr. 10 Gr. — transitorisch (ekr. Landt.-Act. 18-^1. 3. Seite 169); dermalen werden postulirt 499,116 Thlr. 21 Gr. 5 Pf. mel. 12,342 Thlr. 22 Gr. — transitorisch, hierzu treten folgende von der Staats regierung ausgegangene nachträgliche Postulats an 800 Thlr. Position 22. 2,333 Thlr. 8 Gr. — Position 28. ---- 502,250 Lblr. 5 Gr. 5 Pf, und es ergkebt sich sonach nominell (die Agiodiffe renz unbeachtet) ein Mehrerforderniß von 33,743 Thlr. 9 Gr. 11 Pf. wovon 11,590 Thlr. 2 Gr. 4 Pf. aufdie Unterabtheilung a) . 22,153 Thlr. 7 Gr. 7 Pf. aufdie Unterabtheilung b) kommen; bei den einzelnen Positionen wird der Mehrbedarf genauer angegeben und erläutert werden. Ehe die Deputation zu diesen einzelnen Positionen selbst übergeht, gestattet sie sich, zunächst auf den in der Bud- jetschrifc vom 25. November-1837 (rckr. Landt.-Act. 18^ l. Abthl. 3. Bd. S. 197) gestellten Antrag, der auf die Positio nen 19, 20, 21, die Etats des Ministeriums, der Kreisdi- rectionen und Amtshauptmannschaften umfassend, Bezug hat, zurückzukommen. Die nicht geringe Steigerung dieser Etats gab am vorigen Landtag dringend Veranlassung, in nähere Erwägung zu zie hen : wie wohl eine Verminderung dieses Aufwqndes erzielt oder doch wenigstens die Befürchtung einer fernerweiten Stei gerung beseitigt werden könne? — Man glaubte in der Verein fachung des Geschäftsganges oder gar in der Beseitigung der Kieisdirectionen oder Ämtshauptmannschaften ein Hülfsmittel zu erblicken, sprach den Wunsch.um Revision des Geschäftsre gulativs der Kreisdirectionen aus und stellte den Antrag: die Beseitigung der einen oder der andern dieser beiden Be hörden und die deshalb zu treffenden Einrichtungen in Er wägung zu ziehen und das Resultat der nächsten Standever- sammlung mitzutheilen. Das allerhöchste Decret vom 28. November 1837, das Budjet betreffend, («ckr. Landt.-Act. 18-Z4 I. 3. S. 259) sicherte zwar die nähere Erwägung des Antrags zu, deutete je- doch zugleich aufdie Unsicherheit des Resultats der Erörterungen nach einem so kurzen Bestehen der Kreisdirectionen, wo sich ihre Wirksamkeit noch nicht vollständig äußern können, hin, und in den Beilagen zum Budjer wird nun unter Hinweisung auf die nähere Darstellung der Geschäftsverhaltnisse, welche dem jenseitigen Berichte beigefügt worden ist, die Unthunlkchkeit der Einziehung einer der gedachten Behörden erklärt. Geht man aufdie am vorigen Landtage siattgefundenen weitläuftigen Verhandlungen über diese Frage zurück, und erin nert man sich dabei sowohl der verschiedenen Ansichten, die nicht nur darüber, welche von den gedachten beiden Behörden auf zuheben sein möchte, wenn ja eine derselben beseitigt werden sollte, sondern auch über dieLhunlichkeit der Einziehung einer von beiden überhaupt,' ausgesprochen worden sind, als der da maligen Erklärung der königl. Herren Commissare, so dürfte die jetzige Erwiederung der hohen Staatsregierung kaum über raschend sein. Die seit Organisirung der Mittelbehörden vorgeschrittene Gesetzgebung in Verwaltungsangelegenheiten hat auf das Be stehen der Kreisdnectionen wesentlich.- Rücksicht genommen, ihre Kräfte werden durch ihnen übertragene Einführung neuer ge setzlicher Einrichtungen und Institute sehr beansprucht, und eine Aufhebung dieser Behörden müßte jetzt unverkennbar eine Störung im ganzen Siaatsorganismus zur Folge haben; an- neben ist der Geschaftskreis der Amtshaupkleute ein so umfas sender, daß kaum eines Mannes Kraft ausreicht, um ihm allenthalben vollständig Gnüge zu leisten, es würde deshalb ebenso unmöglich sein, letztere einzuziehen, und ihre Geschäfte den Kreisdirectionen mit zu übertragen, ohne deren Geschäfts personale namhaft zu verstärken, als es unthunlich sein würde, bei Einziehung der Kreisdirectionen die Geschäfte der Amts hauptleute noch zu vermehren. Diese Gründe werden die Ansicht der Deputation, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder