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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Regulativ herzustellcn, und daß dazu Zeit und Erfahrung ge hörten, um ein solches zu entwerfen, und mein Wunsch ging nur dahin, daß dieses Regulativ nun bekannt und den Stan den vorgelegt werden möchte, weil nicht zu verkennen sein dürste, daß. das beregte Berhältniß sehr ins Leben eingreift, und manche Bemerkungen von Seiten der Stande gemacht werden dürsten, die Veranlassung geben könnten, dieses Re gulativ hier und da abzuändern. Das ist der einzige Grund gewesen, den ich bei meinem Anträge gehabt habe. Referent Bürgerm. Achill: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil ich nicht glaube, daß in einem solchen Regu lativ eine Vereinfachung des Geschäftsganges erzielt werden . könne. Die Anfragen , welche .von den Kreisdirectionen an das Ministerium des Innern ergehen, sind Folge, daß 4Kreis- directionen bestehen und es scheint diese Anfrage durchaus noth- wMdig zu sein, damit die eine Kr'eisdirection nicht. eine andere Entscheidung gebe, als die andere; es müssen von dem Mini- sterio aus die Grundsätze festgestellt werden, wornach jede Kreis- dircction zu entscheiden hat. Bei der Nothwendigkeit eines solchen Verfahrens wird man daher auch bei einem künftigen Regulative nicht davon absehen können. Ueberhaupt scheint mir-der Antrag auch deshalb nicht nothwendig, weil man, wie von dem Herrn Staatsminister angedeutet worden, zur Zeit noch beschäftigt ist, dieses Regulativ zu ordnen und zu vervollständigen. Die seitherige Erfahrung muß allerdings gelehrt haben, was nothwendig sei oder nicht. Prinz Johann: Ich muß mich auch gegen den Antrag erklären, obgleich ich mit seiner Tendenz vollkommen einverstan den bin. Ich wünsche nämlich ebenfalls, daß, so viel sich mit den von dem Herrn Referenten angedeuteten Rücksichteir ver trägt, die Möglichkeit gegeben werde, den Mittelbehörden freie Hand zu lassen; ich glaube aber nicht, daß es sachgemäß sein könne, die Vorlegung eines Regulativs an die Ständeversamm lung, in welchem die Verhältnisse der Behörden unter einander geordnet sind, zu fordern; jedenfalls dürfte die Regulirung des Geschäftsganges der Behörden unter einander der Staatsver waltung zu überlassen sein, welche die eigenthümlichen hierbei einschlagenden Verhältnisse genauer kennen zu lernen, mehr Ge legenheit haben möchte, als die Ständeversammlung. Graf Einsiedel: Ich wollte dasselbe, was so eben ange deutet worden ist, aussprechen, „daß nämlich die Abfassung des Regulativs administrativer Gattung, daher nicht vor die Stande gehörig ist." Bürgermeister Wehner: Zur Entgegnung nur noch ei nige Worte. Daß die Entwerfung eines Regulativs nicht nur möglich, sondern auch nothwendig sei, ist von dem Herrn Staats minister schon anerkannt worden, mithin kann darüber, ob ein solches herzustellen sei, nicht die Rede sein. In meinem An träge habe ich nur blos auf ein Regulativ hingedeutet, was all gemeine Grundsätze enthalte und nicht ins Apecielle übergehe und woraus Manches entnommen werden könne, worüber man jetzt im Dunkeln ist. Ueberhaupt aber bemerke ich, daß wir be reits einen Vorgang haben; es giebt ein Regulativ über die Ressortverhältnisse zwischen dem Ministerio des Cultus und den in LvkmgeUcis beauftragten Rächen. In diesem sind allge meine Grundsätze enthalten, die in gleicher Maße auch hier aus gestellt werden könnten, nur in anderem Verhältnisse. Die Erfahrung — das habe ich zugegeben — hat erst müssen abge wartet werden; die Kreisdirectionen bestehen aber schon eine ziemlich lange Zeit und ich sollte glauben, daß die Möglichkeit gegeben wäre, die nothwendigen Grundsätze des Verhältnisses der Kreisdirectionen zu dem Ministerio des Innern festzustellen. Staatsministcr Nostitz und Janckendorf: Der Herr Bürgermeister-ist im Jrrthume, wenn er glaubt, daß ein solches Regulativ no'ch nicht bestehe. Wie schon vorhin erwähnt, ist dasselbe schon bei Errichtung der Kreisdirectionen entworfen wor den und in Kraft getreten. Im Verlaufe der Zeit und nach dem mehrseitige Erfahrungen in dieser Beziehung gemacht wor den waren, ist man nun zu der Ueberzeugung gelangt, daß hier und da einige Modisicationen nothwendig seien. Namentlich sind manche Berichtserstattungen, welche im frühcrn Regulative angeordnet wareü, in neuerer Zeit weggefallen. Man wird dieses Regulativ überarbeiten und die einzelnen nachträglich er gangenen Bestimmungen in dasselbe aufnehmen. Nochmals habe ich zu versichern, daß eine weitere Abkürzung des Geschäfts ganges, als bereits besteht, nicht wohl ausführbar erscheint. ' Vicepräsident v. Carlo witz: Dem Panegyrikus, mit dem der Herr Antragsteller ftine Rede begann, kann ich nicht widersprechen: ich glaube, daß die Kreisdirectionen ihren Zweck vollkommen erfüllen/ Aber diesem Panegyrikus möchte ich auch einen ähnlichen in Bezug auf die Amtshauptleute entgegenstel len. Sie verdienen gleich jenen in Betracht ihrer gemeinnützi gen Wirksamkeit das Anerkenntniß der Ständeversammlung. Zur Sache selbst werde ich dem Anträge der Deputation bei stimmen, obschon ich nicht leugnen will, daß, wenn heute erst die Frage zur Sprache käme, ob jene Behörden so zu organisi- ren seien, wie sie es sind, ich mich schwerlich für vier Kreisdi- rectionen und Amtshauptleute zugleich entschieden haben würde. Es ist nun aber jetzt einmal so und die Gründe, die in dem Deputationsbericht niedergelegt sind, bestimmen mich, dem An träge der Deputation beizutreten. Was aber den Wehnerschen Antrag betrifft, so werde ich demselben nicht beitreten, einmal aus dem Grunde, weil, wie bereits bemerkt worden ist, eben das nöthige Ueberwachen von 4 Kreisdirectionen'einer so unab hängigen Stellung derselben dem Ministerio gegenüber hinderlich ist, dann aber aus dem Grunde, auf den ebenfalls schon hkngedeu- tet worden ist, weil ein dergleichen Regulativ sich zur Bera-' thung der Ständeversammlung nicht füglich eignet. Es ist ein großer Unterschied zwischen diesem Regulativ und jenem über die Ressortverhältniffe der In LvanKeliois beauftragten.Staats- minister dem Cultusministerio gegenüber festgestellten, das wir allerdingscherathen haben. Der Unterschied dürfte wohl so einleuchtend sein, daß ich nicht nöthkg habe, denselben weiter
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