Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
transitorisch zu bewilligen, dagegen 900 Lhlr. — — snb kt'. und gg. aufgeführt, abzulchnen. Genehmigt die verehrte Kammer dieses Gutachten, so wird aus den oben angegebenen Gründen die Bewilligung 25 Lhlr. 14 Gr. — weniger betragen, als die der zweiten Kammer. Prinz Johann: Ich wünschte Auskunft über einen Punkt zu haben, er betrifft die von der Deputation in Wegfall gebrachten 400Lhlr., welche als Entschädigung für die Bezirks ärzte verwendet werden sollen. Ich gestehe, daß mir das Ver- hältniß noch nicht ganz klar ist, ob es thunlich sein dürste, diese Entschädigung gänzlich zu beseitigen. Die Wezirksärzte haben meines Wissens einen fixen Gehalt und außerdem beziehen sie für die gerichtsärztlichen Functionen die Gebührens die ihnen in einzelnen Fällen zukommen. Es fragt sich nun, ist diesen Aerzten bei ihrer Anstellung eine Zusicherung gegeben worden, daß ihnen diese gerichtsärztlichen Functionen nebenbei zugetheilt werden sollen. Im letzteren Falle scheint mir eine Entschädi gung kaum abzuweisen zu sein. Die Aerzte, welche eine solche Stelle angenommen haben, haben es in der Erwartung ge- than, daß ihnen auch diese gerichtsärztlichen Functionen zuge- theili werden würden und um ein sicheres Einkommen zu haben. Sie haben Lei ihrer Anstellung doch jedenfalls diesen Gesichts-, punkt mit im Auge gehabt, sonst hätten sie vielleicht nicht um solche Stellen angehalten. Ich könnte mich, daher nicht ent schließen, gegen die 400 Lhlr. zu stimmen. Vielleicht kann mir von Seiten des Herrn Referenten, oder des königl. Com- miffars darüber Auskunft ertheilt werden, ob irgend eine Zu sicherung den Bezirksärzten ertheilt worden ist. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube, es wird am besten Auskunft darüber gegeben werden können, wenn ich mich auf das beziehe, was von Seiten des Hrn. Ministers in der jenseitigen Kammer gesagt worden ist: daß eine solche Entschä digung zwar billig, aber nicht mit Recht gefordert werden könne und man hat daher aus diesem Grunde von einer Ent schädigung in der zweiten Kammer abgesehen. Ich muß den noch hinzufügen, daß überhaupt die Remuneration, welche die Wezirksärzte erhalten, an sich sehr unbedeutend ist, so daß sie ihre Praxis nicht vernachlässigen können. Jetzt würde es sich kaum übersehen lassen, in welcher Beziehung eine Entschädi gung gegeben werden soll, Weil die Fälle, wo gerichtsärztliche Functionen vorkommen, sich nur selten ereignen und ich glaube, es kann ein Bezirksarzt nur gewinnen, wenn er der gerichts ärztlichen Function überhoben wird. Denn unbestritten über tragen die Geschäfte, für die M Bezahlung erhält, nicht den Aufwand, welchen er hier machen muß, weil er nur in den Fäl len Entschädigung erhält, wo der Betheiligte im Stande ist, diese Kosten zu tragen. Wenn sie der gerichtsärztlichen Ge schäfte überhoben worden, bin ich überzeugt, daß für sie hier noch ein Gewinn entspringen muß. , . . Staatsminister NostitzundJänckendorftJch wollte dem noch hinzufügen, daß das Gegenstand der Beurtheilung in jedem einzelnen Falle sein möchte, ob Entschädigung zu gewäh ren oder nicht. Es sind bereits Fälle vorgekommen, wo Ent schädigung gewährt worden ist, aus Rücksichten der Billigkeit, weil es geschienen, daß die betreffenden Aerzte an ihrem Einkommen verlieren würden. Daher ward dieses Disposi- tlonsquantum von 409 Lhlr. allerdings für nothwendkg erach tet, um so mehr, als dieses Postulat sonst gänzlich absorbirt wird. Allerdings sind noch 100 Lhlr. übrig, was aber für den fraglichen Zweck schwerlich ausreichen wird. Ich muß im All gemeinen darauf aufmerksam machen, daß die Stellung der Be zirksärzte pccuniair keine vortheilhafte ist, und bemerken, daß dieses Postulat sich wesentlich erhöhen wird. Es ist gegründet, daß diese Position-bedeutend gestiegen ist. Das liegt aber nicht daran, daß die Gehalte der Bezirksärzte zu hoch gestellt wären, sondern einzig und allein darin, daß man den frühem Voran schlag viel zu niedrig berechnet und gestellt hat. Prinz Johann: Nach der letzten Aeußerung des Herrn Ministers, würde ich mich dafür verwenden, daß das Postulat bei der Abstimmung getheilt würde, da es nur ein Dispositions quantum ist, und ein solches für den künftigen Rechenschafts bericht sich rechtfertigen muß, während doch in einzelnen Fällen es die Billigkeit erheischt, daß eine Entschädigung gegeben wird, wenn ich auch zugebe, daß in vielen andern Fällen aus den von dem Referenten angeführten Gründen eine Entschädigung als überflüssig sich darstellen dürfte. Referent Bürgermeister Schill: Ich will mir nur zum Schluffe noch ein paar Worte erlauben und mpß das Deputa tionsgutachten nochmals in Schutz nehmen. Ich bin fest über zeugt, daß ein rechtlicher Anspruch auf eine solche Entschädigung nicht gemacht werden kann, und muß darauf aufmerksam ma chen, wie nothwendig es ist, die Postulats nicht zu hoch zu stellen. Eine neue Entschädigung kann nicht vorfallen, sie könnte blos verfallen! wenn künftig neue Gerichtsärzte angestellt werden; dies hängt aber von der Bildung neuer Bezirke ab, in dem Falle, wo Patrimonialgenchte abgetreten und deshalb neue Be zirke gebildet werden müssen. Werden diese gebildet/ so würde beim nächsten Landtage wieder ein Postulat auf die Besoldung der Gerichtsärzte gestellt werden, und es würde zur Sprache kommen müssen, in wiefern Bezirksärzten eine Entschädigung zu Theil werden soll- Mir scheinen diese beiden Positionen im Zusammenhänge zu stehen, nämlichfür künftig anzustellende Gcrichtsärzte und für eine denselben im Voraus zu.bewilligende Entschädigung. Präsident v. Gersdorf: .DerAntrag, den Se. königl Hoheit vorhin gestellt haben, ging dahin, daß die von der Depu tation im Berichte abgelehnten 900 Lhlr., die die Postulate L W. umfassen, nicht in'Wegfall gebracht, sondern bewilligt werden möchten. Referent Bürgermeister Schill: Se. königl. Hoheit wür den für den Wegfall der 500 Lhlr. stimmen, aber nicht für den Wegfall der 400 Lhlr. unter '
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder