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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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liegen, sondern die Vertheilung im Auftrage der Regierung von der Armenbehörde bewerkstelligt wird. Auf den Grund, daß eine Störung der öffentlichen Ruhe eintreten könnte, würde allerdings kein Gewicht zu legen sein, wohl aber darauf, daß eine Störung der Behörden, wenn 5 —600 Menschen drin gend die Fortgcwährung der Unterstützung nachsuchen, eintritt. Diese Befürchtung ist wohl nicht unbegründet. Präsident v. Gersdorf: Die Fragstellung würde sich zunächst auf das zu erstrecken haben, was hie Deputation im Berichte am Ende dieses Punktes ausgesprochen hat, nämlich wo die Deputation uns empfiehlt, 2344 Lhlr. 3 Gr. 9 Pf. iuel. 61 Lhlr. 16 Gr. transitorisch zu bewilligen, und ich frage: ob die Kammer zu genehmigen gemeint ist? — Einstimmig Za. — Präsident v. Gersdorf: Und nachdem dies geschehen ist: ob sie diese 2092 Lhlr. 42 Gr. für die laufende Finanzperiode unter dem gedachten Vorbehalt bewilligen will? — Einstim mig Za. — «) 2,000 Lhlr. -zu den antheiligen Kosten des Leip ¬ ziger Criminal- und Polizeiamtes. Die Staatskasse trägt zu diesen Kosten noch bei und das Postulat wird als Berech nungssumme zu bewilligen sein. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer die hier zur Bewilligung vorgeschlagenen 2000 Lhlr. bewilligen? — Einstimmig Za.— k) 1,300 Lhlr. zu Armen- und Waisenversorgung an verschiedenen Orten des Landes, ist der vorigen Bewilligung gleich; die Deputation hat keine Veranlassung finden kön nen, hierbei etwas zu erinnern und empfiehlt die Bewilligung. Präsident v. Gersdorf: Will die Kammer die hiervon der Deputation zu Bewilligung empfohlenen 1300 Lhlr. be willigen? — Einstimmig Ja. — ' §) (S. Nr. 78 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1517.) 2,341 Lhlr. 18 Gr. 8 Pf. an Communen, Localanstalten, Innungen und Schützengesellschaften; das Postulat übersteigt die vorige Bewilligung an 2,322 Lhlr. 21 Gr. 5 Pf. nominell um 18 Lhlr. 21 Gr. 3 Pf. Da jedoch das Agio zu denjenigen Kosten, welche in Cynbentiönsgeld zu bezahlen, in Betrag von 46 Lhlr. IO Gr. 3 Pf. zuzuschlagen, so ist effectiv eine Min derung von 27 Lhlr. 13 Gr. — eingetreten, und zwar durch Wegfall von 50 Lhlr. Zinsenzuschuß für die Commun Dippoldiswalde, und Wiederaufnahme von 22 Lhlr. 11 Gr. — für den Feuerwächter auf dem Kreuzthurm, zu deren Be zahlung der Staatsfiscus verurtheilt worden ist. Die Deputation empfiehlt die Bewilligung von 2,341 Lhlr. 18 Gr. 8 Pf. Die Deputation hat bei dieser Position noch einer an beide Kammern gelangten Petition des Stiftsarztes v. Röde rers in Camenz zu gedenken, worin derselbe unter Hinweisung auf die große Gemeinnützigkeit des Barmherzigkeitsstifts in Ca menz bittet, für selbiges eine jährliche Unterstützung von 850 Thlr. aus Staatsmitteln zu gewähren, indem der Au ¬ ll. 50. stakt soviel noch mangele, um ihren Zweck vollständig.zu erfül len; ein gleiches Gesuch um gleich hohe Unterstützung ging schon am vorigen Landtage ein, beide Kammern trugen aber Bedenken, die Erhöhung des damaligen Postulats an 258Lhlr. 3 Gr. —, welches auch jetzt wieder gestellt worden ist, zu be- vorworten. Diesmal hat die jenseitige Deputation auf die vom Herrn Minister des Innern erhaltene Mittheilung, daß, wenn an die Regierung das Gesuch um Erhöhung des Beitrags früher gelangt sei, sie das Postulat wohl auf 500Lhlr. erhöht haben würde, den Antrag gestellt, das hohe Ministerium zu er mächtigen, die Unterstützung bis auf 500 Lhlr. — — zu er höhen; die zweite Kammer selbst aber ist noch weiter gegangen, und hat diese Ermächtigung bis zur Verabreichung der gebete nen 850 Lhlr. ausgedehnt. Die Deputation in ihrer Gesammtheit erkennt auch diesmal die Gemeinnützigkeit des Barmherzigkeitsstifts zu Ca menz vollständig an, allein demohngeachtet kann sie in ihrer Majorität aus den am vorigen Landtage deshalb entwickelten Gründen nicht bevorworten, den fehlenden Bedarf zur Erhal tung völlig auf die Staatskasse zu nehmen; wollte man diesen Grundsatz einmal anerkennen, so würden alle ähnliche Anstal ten im Lande gleiches Recht zu gleichen Ansprüchen haben, und auch bei gesteigertem Bedürfniß noch würden erhöhete Beiträge unvermeidlich sein; die Majorität ist aus diesen Gründender Ansicht, daß bei der besondern Berücksichtigung, welche diese Anstalt verdient, die Regierung zwar ermächtigt werden möge: den Beitrag aus Staatsmitteln von 258 Lhlr. 3 Gr. — auf 500 Lhlr. zu erhöhen, daß jedoch dem Antrag der zweiten Kammer, diese Ermächtigung bis auf die Summe der petirten 850 Lhlr. auszudehnen, nicht beigetreten werde. Ein Mitglied der Deputation dagegen beantragt, der zweiten Kammer durchgängig beizutreren. Graf Hohenthal (Königsbrück): Da die Deputation in ihrer Gesammtheit die Gemeinnützigkeit des Barmherzigkeits stifts zu Camenz vollständig anerkannt hat, so hätte ich ge wünscht, daß sie auch einstimmig dem Beschlüsse der zweiten Kammer beigetreten wäre, diesem Barmherzigkeitsstifte eine Beihülfe von 850 Lhlr. aus der Staatskasse zu gewähren. Ich sehe aber aus dem Vortrage der Deputation, daß nur ein Mit glied der Deputation diesem Anträge beigetreten ist, die Majori tät aber nicht. Diese führt als Grund der Abweisung der gan zen Bewilligung an, daß es nicht gut sei, einem Wohlthätig- keitsstifte den fehlenden Bedarf zur Erhaltung aus der Staats kasse zu gewähren. Völlig, also vollständig, würde nur heißen nach meiner Ansicht, wenn alles das, was ein solches Barmher zigkeitsstift braucht, außer dem festen Einkommen, das würden die Zinsen des Fonds der Anstalt sein, von der Staatskasse er beten würde. Dem ist aber nicht so, es ist bei dem Camen- zer Barmherzigkeitsstift der Wohlthätigkeit ein sehr weites Feld gelassen worden. Ich brauche wohl blos auf die jährlich ab gelegten Rechnungen der Stiftsärzte hinzuweisen, woraus her vorgehen wird, wie bedeutende Summen das Stift von Frem den durch Bitten zu erwerben sucht. Ich kann mich nur auf das dringendste dafür verwenden, daß man dem Beschlüsse der zweiten Kammer heitritt, und ich werde daher mit der Minori tät der Deputation stimmen. . 3*
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