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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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unzarte Gleichstellung des Sonntags mit den übrigen Werkel tagen zu unterdrücken. — Auch läßt sich gar nicht absehen, wozu endlich eine Ein gehung auf derartige Anträge führen würde. Wird dem Han delsmann und Verkäufer gewerblicher Products das unbe schränkte öffentliche Feilbieten seiner Maaren an Sonn- und Festtagen gestattet, so wird der Producent derselben, wie je der Fabrikunternehmer und Tagelöhner eine gleiche Begünsti gung, und dieser sie oft noch mit triftigeren Gründen der Bil ligkeit , für sich in Anspruch nehmen, denn wenn es sich bei dem Handelsmanne nur um Nichtentziehung eines mäßigen Gewinnes, den er von dem Verkauf seiner Maaren an Sonn- und Festtagen haben kann, handelt, so entzieht der Sonn- und Festtag dem Tagelöhner nicht selten einen Ver dienst, dessen er zur Erhaltung der Seinigen oft dringend bedarf. — Wird ferner Handel und Gewerbe an Sonn- und Festtagen durchaus frei gegeben, so sind Dienende und Ler nende der Nothwendigkeit Preiß gegeben, auch den Sonntag ihren Lehr- und Fabrikherrn, ihrer Herrschaft oder dem eigenen Geschäft zu opfern, und es könnte eine solche dauernde Rich tung des Geistes auf bloße Werkeltagsthätigkeit nicht anders als allmählig einen Stumpfsinn und eine Gleichgültigkeit ge gen alles Hohe erzeugen, welche eben so die Kirche leeren, als nach und nach das Band lockern würde, welches die Staats bewohner gesellig an einander kettet. — Geht man endlich auf die Gründe speciell ein, welche zu Unterstützung des Antrags aufgestellt worden, so findet die D e- putation sie ebenfalls nicht so wichtig, um ihnen die ge wünschte Beachtung zu schenken, denn theils sind 1) die namhaft gemachten Waaren der Strumpfwirker, Seiler, Conditors und Papierhandler nicht Gegenstände, die so ganz absolut an jedem Sonn- und Festtage gebraucht wür den , um ihre öffentliche Feilbietung an diesen Tagen für er fordert zu halten, theils sind sie zum großen Theil auch auf Dörfern an Wochentagen zu beziehen, theils können sie in ein zelnen dringenden Fällen, ohne daß das Gesetz Seiten der Ver käufer überschritten würde, auch Sonntags in Städten erkauft werden. — Wenn hiernachst 2) die hohe Staatsregierung sich bewogen gefunden, durch das höchste Nescript vom 13. Januar 1831 eine Be schränkung der Feiertage anzuordnen und dieser Beschränkung wirklich nur die Erlangung mehrer Arbeitstage zum Grunde gelegen haben sollte, so folgt daraus noch nicht die Nothwen- digkeit, alle Sonn- und Festtage in Arbeitstage umzuwandeln; noch kann zugegeben werden, daß jener Verordnung diese Ten denz allein unterliege, abgesehen, daß sie ohnedem nur das kirchliche Verhaltniß der Protestanten berührt; 3) durch das jetzt bestehende Verbot wird kein Conflict für die inspicirenden Verwaltungs- und Polizeibehörden veranlaßt. Sie haben in der allgemeinen Bestimmung der 4. §. des Ge nerale, eine ausreichende Autorisation, um das Ansehen des Gesetzes zu erhalten, ohne durch eine widrige und unwürdige Aufspürung einer etwanigen Contravention, das nothwendige Verbot lästig und gehässig zu machen. Die Deputation fühlt sich daher bewogen, der hohen Ständeversammlung die Zurückweisung des ungeeigneten An trags anzuempfehlen; doch wird derselbe annoch vorerst der zweiten Kammer zur Erwägung zu überlassen sein. (Wahrend der Zeit ist der Staatsminister Nostitzund Jänckendorf und der König!. Commissar v.Wietersheim in den Saal getreten. Spater erscheint auch der Staatsmi nister v. Ze sch au.) Bürgermeister Gottschald: Der Herr Präsident bezeich nete in der letzten Sitzung den Gang der Berathung über diese Berichte und bemerkt, daß sie zuerst abgelesen werden und dann die Kammer sich entschließen möge, ob man den Druck verlan genwolle oder nicht; daher glaube ich, würde erst die Frage zu stellen sein, ob dieser Bericht noch zum Druck befördert werden und man alsdann erst zur Berathung vorschreiten wolle. v. Welck: Ich muß der Ansicht des geehrten Sprechers vor mir um so mehr beipflichten, weil es mein individueller Wunsch ist, daß der Bericht gedruckt werde. Ich glaube die Deputation hat sich über dm Gegenstand so würdig ausgespro chen, daß es nur von allgemeinem Interesse sein kann, die Gründe vor Augen zu haben, welche sie zur Zurückweisung die ses Antrags veranlaßten. Bürgermeister Go ttsch ald: Das geehrte Mitglied scheint mich mißverstanden zu haben. Ich habe keinen Antrag ge stellt, daß der Bericht zum Druck befördert werden sollte, ich habe vielmehr blos auf die Bemerkung aufmerksam gemacht, welche der Herr Präsident bei voriger Sitzung äußerte, daß nämlich der Kammer vorbehalten bleibe, sich noch weiter aus zusprechen, ob der Bericht gedruckt werden sollte oder nicht; es war blos eine Hinweisung, damit nicht der angedeutete Gang der Verhandlung über diesen Gegenstand gestört werde. Graf Hohenthal (Püchau): Ich würde ganz dem Herrn v. Welck darin beistimmen, daß der Bericht gedruckt werde, weil er so viel Gutes und Wahres enthält, daß eine allgemeine Be kanntmachung desselben und der Darlegung der Gründe, wes halb das Gesuch der Petenten nicht berücksichtigt wurde, sehr wünschenswerth erscheint. Aber dann scheint es mir doch auch in der Billigkeit zu liegen, daß die Petition der Petenten eben falls gedruckt werde, obgleich ich weit entfernt bin, dieselbe im geringsten zu bevorworten. v. Metzsch: Wenn ich nicht irre, werden die Berichte, wenn sie nicht schon gedruckt sind, in den Mittheilungen ver öffentlicht, es dürfte sonach meines Erachtens der Druck des vorliegenden Berichts nicht nöthig sein. v. Po fern: In der Regel werden blos nur diejenigen Berichte gedruckt, über welche man glaubt, daß eine weitläu fige Diskussion entstehn werde. Ich glaube, über diese Peti tion wird wohl schwerlich in der Kammer eine Meinungsver schiedenheit obwalten, denn das Gutachten der Deputation entspricht wohl der Ansicht der Kammer so vollkommen, daß Niemand ein Wort darüber sagen wird. Auf der andern Seite ist der Bericht so vortrefflich, daß es von vielen Seiten ge wünscht wird, daß er auf irgend eine Weise zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde Wenn nun derBericht nicht gedruckt wird, kommt er nicht ins Publicum; es würde vielleicht pas sender erscheinen, wenn dieser Bericht im Auszuge den Mit- theilungen einverleibt würde, und ich richte daher meinen An trag darauf: daß dies geschehe. v. Metzsch: Dies ist allemal der Fall, wenn der Be richt nicht gedruckt wird. Bürgermeister Gottschald: Ich glaube wohl annehmen
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