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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rner abzugeben, das ist den gedruckten Mittheilungen zufolge darum geschehen, weil die Petenten, ob sie schon ihre Eingabe nur an die. zweite Kammer gerichtet, doch im Context bemerkt haben: „wie sie der Befürwortung ihrer Eingabe Seiten der Standev ersammlung entgegensahen." Daraus nun, daß man den allgemeinen Ausdruck Stände oder Ständever- sümmlung im Contexte wahrgenommen hat, entlehnt die zweite Kammer, obschon, wie mich bedünkt, irriger-Weise, einen Grund, die Sache, ihrer abfälligen Bescheidung ungeachtet, annoch an uns gelangen zu lassen. Ich nun glaube aber, jener Ausdruck rechtfertige diese Ansicht nicht. Es ist nämlich ganz natürlich, daß, wenn die Petenten eine Berücksichtigung ihres Wunsches erbitten und erwarten, sie im Plural d. h. von beiden Kammern oder von der Ständeversammlung im Allgemeinen zu sprechen haben ; denn eine Berücksichtigung von nur einer Kammer hätte ihnen nichts helfen können, weil ein Antrag an die hohe Staatsregierung in diesem Falle nicht statthaft gewesen wäre. Aus diesem nebenher gebrauchten Ausdruck ist also noch keines wegs zu folgern, daß es die Absicht der Petenten gewesen sei, daß ihr Gesuch nachträglich an die erste Kammer gelange. Ich glaube, man muß Petenten das den Vertrauen, was sie vielleicht in die eine Kammer nicht setzen, nicht aufdringett. Wenn dem nach die zweite Kammer diese Sache auf sich beruhen ließ, so sollte ich meinen, bedürfe es von unserer Seite keiner Abgabe an eine Deputation, weder an die vierte noch an die dritte. Eine Folge davon würde aber auch sein, daß die erste Petition, die nur des Zusammenhanges wegen mit herüber gegeben worden ist, gleichfalls beigelegt werde. Das scheint mir der Landtags ordnung entsprechend zu sein. Präsident v. G ersdorf: Nach dem, was von dem Hm. Vicepräsidenten bemerkt worden ist, würde es in Bezug auf die Petition der Gemeinde Zuckelhausen und Holzhausen zweck mäßig erscheinen, eine Frage an die Kammer zu richten, ob sie diesen Gegenstand auf sich beruhen zu lassen gemeint sei. Vicepräsident v. Carlowitz: Allerdings würde ich der Meinung sein, daß wir uns gar nicht auf die Sache einzulassen hätten, denn da diese Eingabe nur an die zweite Kammer ge richtet, von der zweiten Kammer aber zurückgewiesen worden ist, so würde sie hier kurzweg zu den Acten zu nehmen sein. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, die sen Gegenstand zu den Acten nehmen zu lassen? — Einstim mig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Von dem Hrn. geh. Justizrath v. Einert ist Uns sein Werk: „das Wechselrecht nach dem Be- dürfniß des Wechselgeschafts im 19. Jahrhundert" zugeschickt worden, um dasselbe in unsere Bibliothek aufzunehmen. Ich werde ihm dafür unfern Dank zu erkennen geben, und auf je den Fall werden wir das Werk zu unserer Bibliothek nehmen. Vor unserer- Session hat wegen dringender Geschäfte sich Hr. .Graf Hohenthal (Püchau) für heute entschuldigen lassen; Hr. Bürgermeister Schill hat wegen eines Ereignisses, das ihn in I. üi. Anspruch genommen hat, für heute und morgen um Urlaub bei mir gebeten. Nächstdem hat Hr. v. Crusius um Urlaub guf die Zeit vom 24. Mai bis 8. Juni angesucht. Will die Kummer diesen Urlaub bewilligen? — Allgemein Ja. — Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bitte, der Kammer als Vorstand der 4. Deputation noch einige Mittheilungen ma chen zu dürfen. Es ist abermals ein Petent oder ein Be schwerdeführer, denn was er von beiden ist, war nicht genau auszumitteln, von der 4. Deputation zurückgewiesen worden. Es ist nämlich Johann Christoph Hübler, Webermeister in Schellenberg. Die Entscheidung der 4. Deputation lautet: „Bonder 4. Deputation ist zurückgewiesen worden: Johann Christoph Hübler, Webermeister zu Schellenberg, mit seiner die Errichtung einer Leichenkasse zu Schellenberg betreffenden Eingabe (Nr. 259 der Haupt- und 73 der Deputationsregi- strande), weil, abgesehen davon, daß eine derartige Angelegen heit zuvörderst bei der kompetenten Behörde anzubringen ge wesen wäre, der §. 118 der Landtagsordnung sub l,it. s., wornach eine Beschwerde zusammenhängend und klar dargestellt sein muß, nicht genügt worden war. - Es hat jedoch die Ein gabe als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, annoch an die zweite Kammer zu gelangen." — Von der Kammer wird das Vorstehende einstimmig genehmigt. Vicepräsident v. Carlowitz: Nun habe ich noch im Na men und Auftrag der ersten Deputation der Kammer einen Vortrag zu halten. Es ist nämlich bis auf einen- einzigen Punkt ein vollkommenes Einverständniß der beiden Kammern über den Gesetzentwurf: „die Erläuterung einiger Bestimmun gen des Heimathsgesetzes" vorhanden. Dieser einzige Punkt betrifft die Erläuterung 5 zu tztz. 25 und 26 des Heimathsge- fetzes. Es heißt in dem Gesetzentwurf: „die Vorschrift der tz. 25 wegen unentgelticher Besorgung der Heimathsangele- genheiten erstreckt sich nicht auf baare'Verläge außer dem Stem pelpapiere, welche durch die der Ausstellung des Heimaths- oder Verhaltscheins vorausgehenden Erörterungen nöthig werden, namentlich nicht auf Postporto und Briefträgerlöhne. Wenn jedoch der Empfänger des Heimaths- oder Verhaltscheins zur Bezahlung solcher Verläge nicht vermögend ist, so sind letztere von der Heimathsbehörde selbst zu übertragen, und auch aus Verlangen, andern Behörden, deren Mitwirkung bei den Erörte rungen über dieHeimathsangehörigkeit in Anspruch zu nehmen gewesen ist, zu vergüten". Bei der Berathung in der ersten Kam mer ist nun von Seiten des Secret, v. Biedermann folgender An trag gestellt worden, der auch nach einiger Discussion die Ge nehmigung der Kammer gefunden hat. Es soll nämlich statt des Wortes: „Heimathsbehörde" gesetzt werden: „Commun des Heimathsortes." Motivirt wurde dieser Antrag damit, daß der Entwurf zwischcn Stadt und Land eine Disparität begründe. Es wurde nämlich bemerkt, in der Stadt, wo der Stadtrath die Heimathsbehörde sei, trage nicht dieser die Kosten, sondern sie würden aus irgend einer Communkasse übertragen, fielen also der Commun zur Last. Anders gestalte sich aber das Ver- 1*
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