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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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«) 600 Thlr. für den 1. Registrator, mithin 100 Thlr. mehr, b) 500 Thlr. für den 2. Registrator, mithin 50 Thlr. mehr, v) 1,230 Thlr. 14 Gr. — für den an der Stelle des früher» Kassirers angeftellten Zahlmeister, welcher über dies 69 Thlr. 10 Gr. — aus Stiftungskassen erhält, mithin 108 Thlr. 13 Gr. — mehr, ' ä) 1,000 Thlr. für den jetzigen, statt eines Contro- leurs angestellten Kassirer, mithin 300 Thlr. mehr, e) 600 Thlr. für den Calculator, mithin 200 Thlr. mehr, k) 300 Thlr. — — für einen neu angestellten Kanzlisten, mithin 300 Thlr. mehr, x) 300 Thlr. für einen dergleichen Kassenaufwärter, mithin 300 Thlr.'— — mehr, Die hauptsächlich auf zweckmäßigerer Organisation der Kaffenverwaltung und angemessener Gleichstellung der Gehalte in den verschiedenen Ministerien beruhenden Gründe dieser Er höhung sind ausführlich im Deputationsberichte der zweiten Kammer enthalten, dieselben haben in der zweiten Kammer Anerkennung erhalten und erscheinen auch derDeputation ausreichend zu Rechtfertigung des ganzen Postulates, welches daher mit 22,918 Thlr. 22 Gr. — inel. 23 Thlr. 8 Gr. — tränsitorisch zur Bewilligung empfohlen wird. Präsident v. Gers dorf: Wenn Niemand das Wort nimmt, würde ich an die Kammer die Frage richten: ob sie diese Position 62 mit 22,918 Thlr. 22 Gr. invl. 23 Thlr. 8 Gr. transitorisch, bewilligen will?— Einstimmig Za. — Position 63. Für das Landesconskstorium werden wie bisher 2,600 Thlr. postulirt und dürften unbedenklich zu bewilligen sein. Die im vorigen Budjet sub 63 b. transitorisch in Ansatz gebrachten 2,170 Thlr. , sind deßbalb jetzt hier wegge fallen, weil die darunter begriffenen 1,820 Thlr. War ¬ tegelder für den Consiflorialprasidenten auf den Pensionsetat gewiesen und 350 Thlr. dergleichen für den zweiten geistlichen Beisitzer des Consistorium zu Leipzig auf das Bud jet des Ministerium des Innern gestellt worden sind, da der selbe dermalen als Beisitzer bei der Kreisdirection in Leipzig fungirt. Die Deputation ist zwar mit der letztem, aber nicht mit der erstem Anordnung einverstanden, da sie bei der schon am vorigen Landtage in ihrem Berichte ausgesprochenen An sicht beharren zu müssen glaubt, daß die erstere Post eigentlich nicht Wartegelder, sondern eine transitorische Gehaltserhöhung des Consistorialpräsidenten begreift, daher beantragt sie, daß diese 1,820 Thlr. künftig vom Pensionsetat wieder ent ¬ fernt und transitorisch bei dem Etat des Landesconsistorium in, Ansatz gebracht werden. Königl. Commissar 0. Hübel: Der Staatsregierung kann es im Wesentlichen gleich sein, ob das Wartegeld des ehe maligen Ober-Consistorialprasidenten auf den Etat des Cul- tusministerii, oder auf den Pensionsetat hin bewilligt wird. Rich tiger würde aber die Ueberweisung dieser Post auf den Pen sionsetat sein. Sie ist nicht, wie die Deputation annimmt, eine transitorische.Gehaltserhöhung für den Präsidenten des Landesconsistorii. Der Präsident bezieht diese Summe nicht in Rücksicht auf seine dermalige Dienstleistung, sonderst wegen seiner frühern Anstellung. Als Gehaltserhöhung würde sie in kei nem Verhältniß zu der Besoldung von 500 Thlr. stehen, die mit der Stelle des Präsidenten im Landesconsistvriv verbunden ist. Die Staatsregierung muß daher wünschen, daß es bei der Ueberweisung dieser Post auf den Pensionsetat bewende. Es sind alle Bezüge der Staatsdiener, welche durch Veränderun gen in der Organisation der Behörden auf, Wartegeld gesetzt worden, auf den Pensionsetat gewiesen, und es kann daher nicht angemessen erscheinen, daß mit dieser Post eine Ausnahme gemacht werde. Prinz Johann: Zchglaube, daß esrathsamist, daß wir auch hier der zweiten Kammer beitreten, und zwar weil ich der Ansicht bin, daß diese 500 Thlr. ein so niedriger Gehalt sind, daß wohl Niemand diesen Betrag als Gehalt der Func tion angemessen finden würde. Ich glaube/ als transitorisch ist diese Post nicht zu betrachten und es wird dabei auf die frü hern Leistungen, nicht auf die jetzige Stellung Rücksicht ge nommen. Ich halte daher für zweckmäßig, es bei dem zu las sen, was die hohe Staatsrcgierung beantragt hat, und dies um so mehr, weil wir außerdem in eine Differenz mit der zweiten Kammer gerathen. Referent v. Crusius: Zur Rechtfertigung der Deputa tion muß ich bemerken, daß die Ansicht der Deputation sich auf die bei andern Ministerien beliebte Einrichtung gründet. Es sind Staatsdiencr in andere Stellungen gekommen, aufPosten, deren Betrag ihr früheres Einkommen nicht erreicht haben, wse daS mehrfaltig bei dem Appellationsgericht und andern Stellen der Fall ist, und die Erhöhung ihrer dermaligen Gehalte ist blotz in Berücksichtigung der in ihrer frühem Function genossenen höhern Besoldung beliebt worden. Man hat aber diese Erhö hung über den Etat keineswegs als Wartegeld betrachtet oder auf den Pensionsfonds gebracht, sondern immer als transito rische Gehaltserhöhung angesehen und mit auf den betreffenden Etat gebracht. Es scheint daher consequent zu sein, wenn auch bei dem Etat des Landesconsistoriums dasselbe Verfahren beobachtet wird. Indessen kommt darauf nichts an, da, wie gedacht, der Vorschlag blos aus Rücksicht für die Consequenz geschehen, und ich habe der hohen Kammer zu überlassen, ob sie die Ansicht der Deputation zu der ihrigen machen oder der Ansicht des Hrn. königl. Commissars beitreten will. Staatsminister v. Lindenau: Zch habe die Angabe des Referenten zu bestätigen, daß mehre Diener, die früher in andern Verhältnissen höhere Besoldungen genossen, dann aber in andere Stellen übertraten, eine passende Zulage transito risch erhielten, ohne darum in Wartegeld, oder Pension ver setzt zu werden. Andererseits ist aber auch in meinem eigenen
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