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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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such gemacht werden soll, ob man nicht mit kürzerer Zeit, als es zeither der Fall gewesen ist, auskommen könne. Aber auch für nächsten Landtag ist noch nicht zu bestimmen, ob es zweck mäßig sein möchte; denn wir können jetzt nicht übersehn, was für dringende oder minder dringende Gegenstände vorliegen wer den, und ich glaube daher, es würde am besten sein, dies der Staatsrcgierung anheim zu stellen. Kurz, auch für den näch sten Landtag würde ich diesen Gegenstand noch nicht als so nothwendig zur Vorlage finden, da nämlich dringende Gründe die Vorlage wichtigerer Sachen gebieten können. Hier finde ich um so weniger einen dringenden Grund, da man wohl nicht sagen kann, daß der Zustand der Straßen im Allgemeinen es so nothwendig erfordere und dann, weil die Staatsregierung diesen Gegenstand ohnehin im Auge behalten wird. Ich werde also gegen den Antrag der Deputation stimmen, muß aber der Kammer überlassen, wie sie sich darüber aussprechen will. Secretair v. Biedermann: Ungeachtet ich unbedenklich finde, den Antrag in seiner unverfänglichen Beschaffenheit an die Staatsregierung gelangen zu lassen, weil ich nicht glaube, daß dies an und für sich einen Nachtheil bringen würde; so werde ich mich doch der Ansicht anschließen, die Se. König!. Hoheit so eben ausgesprochen hat. In Hinsicht auf die gutacht lichen Bemerkungen, womit die Deputation ihren Antrag moti- virt hat, wollte ich mir nur eine Bemerkung in Hinsicht dessen, wüs die Deputation ausspricht, erlauben. Sie sagt nämlich: „das Straßenbaumandat ertheilt nämlich nicht allein ausrei chende und ausführliche Anweisungen über die technische und zweckmäßige Anlegung und Erhaltung der Wege, sondern ent halt auch ganz specielle Bestimmungen darüber, wer diese Straßen zu bauen habe? und wer zur Aufsichtsführung auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften verbunden sei ?" Dem muß ich in Bezug auf den Antrag des Petenten wider sprechen; denn dieser handelt von den Communicationswegen zwischen einzelnen Orten und da sagt das Straßenbaumandat ausdrücklich, daß es darüber bestimmte Vorschriften nicht ge ben wolle, sondern nur Bestimmungen festgesetzt werden soll ten, daß sie immer im fahrbaren Stande zu erhalten seien. Daß aber bei Vorlegung eines Gesetzes auf diesen Punkt Rück sicht genommen werde, ist allerdings wünschenswerth. Die Behörden sind oft in Verlegenheit und wissen nicht, wie sie ihre Anordnungen einrichten sollen. Der zweite Uebelstand ist der, daß man nicht weiß, wie die Observanzen bewiesen wer den sollen, nach welchen die Adjacentcn verbunden sein sollen, die Straßen zu bauen. Wenn man fragt, wie diese Observanz entstanden sei, so kommt man oft auf das Resultat, die Com- munen haben nichts gcthan und die Adjacenten auch nicht; die Adjacenten haben aber vielleicht bisweilen ihre überflüssigen Feldsteine auf den Weg werfen lassen, nun sagt die Commun: sie haben den Weg gebessert; daher scheint es nöthig, daß ge setzliche Bestimmungen darüber gegeben werden, wie solche Observanzen bewiesen werden sollen. Sie werden, meiner Ansicht nach, nur anzuerkennen sein, wenn entweder die Ad- jacenten aufAnordnung der Behörde wirkliche Wegebesserungen vorgenommen haben, oder wenn die Commun, denen solche angesonnen worden, dieselbe verweigert und die Behörde sich dabei beruhigt hat. Bürgerin. Schill: Die Deputation selbst hat ausdrück lich erklärt, daß eine absolute Dringlichkeit zur Vorlegung eines Gesetzes nicht da sei. Ich trete dem um so mehr bei, da, wie mir aus dem Erzgebirge bekannt ist, in neuerer Zeit für die Communications- und Vicinalwege sehr viel gethan wor den ist, außerdem stimme ich aber auch Sr. König!. Hoheit bei, daß mit dem ständischen Petitionsrecht so sparsam als möglich umgegangen werden möge. Es ist dies um so mehr bei gegenwärtigem Landtage zu berücksichtigen, als die Absicht ist, denselben so bald als möglich zu beendigen, damit wir künftig hoffen dürfen, von der Berathung über ein Proviso rium frei zu werden und nicht bei jedem Landtage die Discus- sion über diesen Gegenständ erneuert wird. Wenn ich mich daher auch dem anschließe, was gegen das Deputationsgut achten erinnert worden ist, so geschieht es deshalb, weil durch dergleichen Gesuche die Staatsregierung nur in die Lage ge bracht wird, neue Vorlagen zu machen, wodurch der Landtag verlängert wird, und wir dadurch in die Verlegenheit kommen, länger hier zu bleiben als wir wünschen, und wodurch der An fang des nächsten Landtags ebenfalls wieder verzögert werden muß. Wir haben das vorige Mal wiederholt den Wunsch ausgesprochen, daß dieser Landtag ein kürzerer sein möge; um dies zu erreichen, ist es nothwendig, die Berathungen nur auf dringende Gegenstände zu beschränken, und das zu umgehen, was nicht unabweisbares Bedürfniß ist. v. Po fern: Ich bin gewiß für die Abkürzung des Land tags, und auch dafür, daß das Petitionsrecht nur mit mög lichster Sparsamkeit ausgeübt werde; dessenungeachtet kann ich nicht gegen das Deputationsgutachten stimmen; denn es würde scheinen, als hätte ich die Ueberzeugung, es sei ein Gesetz über den Straßenbau nicht nothwendig. Ich glaube gerade, ein Straßenbaugesetz vorzulegen, ist sehr nothwendig; denn die jetzige Gesetzgebung darüber hat bedeutende Mangel. Ich will nur einen derselben anführen. Wenn über die Bauver bindlichkeit ein Streit entsteht, so bleibt wahrend der Dauer desselben der Weg unterdessen ungebessert, ungebaut liegen, kein Mensch baut ihn, und es ist auch den streitenden Parteien nicht zu verdenken, denn jeder der streitenden Kheile glaubt durch Handanlegung sein gutes oder vermeintliches Recht zu verlieren. Auf das Publikum wird dabei keine Rücksicht ge nommen, ob es auf dem Wege fortkommen kann oder nicht, der Weg bleibt liegen, ob auch der Unglücksfälle viele sich darauf ereignen, bis der Rechtsstreit beendigt ist. Ich könnte zwei dergleichen Fälle namhaft machen, wo seit längerer Zeit, und zwar noch vor dem Jahre 1830, Streit darüber entstanden ist, wer diese Wege zu bauen und im Stande zu erhalten habe, erst in diesem Jahre ist wegen des einen dieser Wege eine defi nitive Entscheidung erfolgt, während der Rechtsstreit über den andern noch obschwebt. Diese Wege sind natürlich unterdessen immer mehr in einen fürchterlichen Zustand gerathen. Ich
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