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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die Einwendungen, welche die Deputation gegen den Antrag macht, nicht begründet seien. Sie sagt fürs Erste, daß sie für jetzt noch keine Klagen über die überhandnehmende Vernachläs sigung dieses Unterrichtszweigs gehört, noch auch Tadel über die eingeführten Schulvorschriften vernommen habe. Ich glaube mich- nur im Allgemeinen auf das beziehen zu dürfen, was in der zweiten Kammer dasjenige Mitglied, von welchem der An trag zuerst ausgegangen ist, in dieser Hinsicht angeführt hat. Es hat dort jenes Mitglied die Vorzüge des sogenannten säch sischen Ductus auseinandergesetzt, und gezeigt, in welchem Rufe dieser Ductus namentlich auch im Auslande steht. Der An tragsteller hat auch darauf aufmerksam gemacht, daß in gewis sen Gegenden des Landes ausdrücklich darauf hingewirkt werde, diesen Ductus in den Schulen zu verdrängen. Wenn nun auch die Deputation bemerkt hat, sie könne es nicht räthlich finden, einen Normalmaßstab für das Schreiben in allen Schu len des Landes vorzugsweise einzuführen, so glaube ich, es ist eben so wenig zu billigen, wenn man eine andere Art zu schrei ben verordnungsmäßig einzuführen sucht. Ich muß daher wünschen, daß doch in der Beziehung dem Anträge der zweiten Kammer beigetreten werde, und stütze mich dabei noch vorzüg lich auch auf die Versicherung, die ich von einem sehr geachte ten Schulmanne gehört habe, daß die Art des Schreibens kei neswegs gleichgültig sei in pädagogischer Hinsicht, und dieser Mann sprach gegen mich das Urtheil aus, daß er den sogenann ten sächsischen Ductus in dieser Beziehung jedem andern vor ziehen müsse. Daß es also die Sache verdient, der hohen Staats regierung empfohlen zu werden, von dieser Ueberzeugung kann ich mich nicht trennen, und ich muß bitten, darauf hinzuwirken, daß nicht die Flügel der Zeit, von welchen die Deputation am Schlüsse ihres Gutachtens spricht, auch hier alles Alte, Gedie gene und Erprobte hinwegwehen mögen. Ich beantrage da her, dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag des Secr. Ritter- städt geht dahin, dem Anträge der 2 Kammer beizutreten .... Prinz Johann: Ich glaube, der Antrag bedarf keiner Un terstützung, er ist auf Ablehnung des Deputationsgutachtens ge- richter. v. Großmann: Ich gestehe, daß ich nur der Deputa tion beipflichten kann, und daß ich ihren sehr richtigen Tact in der Würdigung des jenseitigen Kammerantrags erkenne und ehre. Der Gegenstand schlägt ein in das Gebier der Aesthetik und ich glaube nicht, daß es Sache der Ständeversammlung sein kann, über ästhetische Gegenstände Gesetze oder auch nur gesetzliche Anträge zur Sprache zu bringen. Dazu kommt, daß dergleichen Anträge unstreitig zu spät kommen würden, wenigstens für Leipzig. Dort ist der Roßberg'sche Ductus in allen Schulen antiquirt, man hat eine freiere, mehr der kauf männischen Hand sich nähernde Schreibmethode eingeführt, und namentlich hat in dem letztem Jahre der sogenannte ame rikanische und französische Ductus nach der Audoyer'schen Me thode Beifall erlangt. In allen Schulen Leipzigs wird nach die ser Methode der Schreibunterricht crtheilt, und es sind alle Confirmanden seit mehren Jahren mit der Fertigkeit in diesem Ductus abgegangen. Diese werden nun ihre Kinder künftig in keiner andern Weise unterrichten lassen, am wenigsten sich selbst reformiren. Und es ist eine wahre Lust, zu sehen, mit welcher Freude die Kleinen nach der Anweisung schreiben, die ihnen gegeben wird. Namentlich ist ein Autodidact in einer Schule Schreiblehrer, der die ganze Methode militairisch organisirt hat, sodaß die Kinder die Bewegungen tactmäßig mit der Hand ler nen, dann mit dem Stift und endlich mit der Feder die Anwen dung machen und systematisch sicher und schnell fortschreiten. Referent ü. Crusius: Nur ein paar Worte noch zur Ver- theidigung der Deputation, deren Rechtfertigung eben aus be redtem Munde erfolgt ist. Der Antrag, wie er vom Referenten in der zweiten Kammer gestellt worden ist, ging unfehlbar aus der Wahrnehmung hexvor, daß jetzt, namentlich in Expeditio nen, bei weitem weniger auf eine sorgfältig ausgebildete Hand schrift gesehen wird, als sonst, und es ist allerdings als Uebel- stand zu betrachten, daß nicht in einer geregelten Schriftform jetzt die Kopien gemacht werden, und daß Vernachlässigung in dieser Beziehung jetzt vorkommt, ist keineswegs zu verkennen. Allein geht man zurück auf den Grund, so liegt es nach Ansicht der Deputation weniger im Schulunterrichte als gerade eben darin, daß man jetzt auf möglichst viele Arbeit in der kürzesten Zeit Anspruch macht. Der sogenannte Roßberg'sche Ductus mit seinen steifen Grundstrichen entspricht dem Charakter der Zeit nicht mehr, und es dürfte kaum angemessen sein, nach die ser Methode den Schreibunterricht aufs Neue einzuführen. Will man beide Methoden vereinigen, so entsteht eine Zwitter gestalt daraus, die nachher zur Rüge Veranlassung geben würde. Wird aber eine den Anforderungen der Zeit entsprechende Schriftform gebräuchlich, die sich zum Schnellschreiben eignet, wird sie in den Schulen erlernt, so wird die unzweckmäßige Schreibmethode verdrängt werden. Dazu kommt, daß der De putation Klagen über die Vernachlässigung des Schreibunter richts nicht vorgekommen sind, daß man vielmehr in der neuern Zeit mehr Sorgfalt auf die Ausbildung der Handschrift verwen det, als es früher der Fall gewesen ist. Kurz, sie fand keine Veranlassung, einen Antrag zu unterstützen, der nur dann wirk lich gerechtfertigt werden könnte, wenn eine Vernachlässigung von Seiten der Schullehrer vorhanden wäre. Bürgermeister Ritterstädt: Wenn hier blos von einer Geschmackssache die Rede wäre, so würde ich sofort schweigen; aber das kann ich nicht annehmen. So wie sich in der Hand schrift der Charakter eines'Menschen ausspricht, so kann die Handschrift selbst auf den Charakter des Menschen wieder zu rückwirken. Mir scheint, als ob in den alten Schriftzügen der sächsische Volkscharakter sich ausspräche, das Kräftige, Feste, Besonnene, was in unserm Volkscharakter liegt. Hat man in Leipzig einen andern Ductus sich angewöhnen zu müssen geglaubt, so kann es dabei verbleiben; daß man aber diese Methode für das ganze Land einführen" will halte ich nicht
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