1084 Vieser Kammer Einsicht von dem Berichte der jenseitigen Kam mer nehmen, damit sie bei dem Vortrag des diesseitigen Berichts in den Stand gesetzt sind, auf die Berathung sofort übergehen zu können. Dieser Bericht ist enthalten unter 2. in der Bei lage zur 3. Abth., 2. Sammlung. Die Deputation hat sich erlaubt, am Schluffe ihres kurzen Berichts der Kammer anheim zu stellen, sofort auf die Berathung einzugehen, oderden Bericht auf eine andere Tagesordnung zu bringen. Nehmen die Mit glieder Einsicht von dem Bericht der zweiten Kammer, so würde gleich den Montag auf die Berathung übergegangen werden können. Schluß A4 Uhr. — -Berichtigung. In Nr. 50, S.1040, Sp.2, Zeile 6 von oben muß es statt „Ausgebung" heißen; „Ausgrabung". Druck und Papier von B. G, Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt r v. Gretschel.