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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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, Bürgermeister Schill: Es ist von dem ständischen Aus, schuß zu Verwaltung der Staatsschuldenkasse die Rechnung auf die Jahre 1837 und 1838 verfassungsmäßig an die Ständeversämmlung abgegeben worden, um sich über die Justi- sication zu erklären. In der jenseitigen Kammer ist in der Bei lage zur dritten Abtheilung Bericht erstattet worden und nach dem jenseits man sich für den Antrag der Deputation, den Ju- stificationsschein zu ertheilen, ausgesprochen hat, ist das Proto koll hierüber der zweiten Deputation zugewiesen worden. Am vorigen Landtage war dieser Gegenstand von der zweiten De putation ebenfalls durch mich pur mündlich vorgetragen wor den, und bei Einfachheit der Sache, da überdies die Deputation kaum etwas weiter beifügen kann, als was bereits in dem jen seitigen Berichte aufgestellt worden ist, wollte ich mir die Bitte erlauben, daß der Hr. Präsident die Güte habe, die Kammer zu fragen, ob es ihr gefällig wäre, mündlichen Vortrag zu ge statten, und im Fall dies beifällig beantwortet würde, wäre es dem Hrn. Präsident überlassen, ob heute oder in einer der näch sten Tagesordnungen der Vortrag erfolgen soll. Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen: ob die Kam mer gemeint ist, den Gegenstand sich mündlich yortragen zu lassen? — und da dies einstimmig bejaht ist, wünsche ich von dem Hrn. Referenten die Aeußerung zu vernehmen, ob es ihm angemessener erscheint, heute oder später? Bürgermeister Schill: Es dürfte angemessener sein, den Gegenstand auf die nächste Tagesordnung zu bringen, da dann der Bericht der zweiten Kammer von Jedem, den es in- teressi'rt, könnte eingesehen werden. Präsident v. Gersdorf: Es würde dies also der zweite Gegenstand der nächsten Tagesordnung sein. —Wenn sonst kein Mitglied etwas zu referiren hat, würden wir zur Tages ordnung übergehen. Der erste Gegenstand auf derselben ist fernelweitcr Bericht der ersten Deputation: die Einführung einer Todtenschau und Anlegung von Leichenkammern betref fend. Ich bitte den Hrn. Referenten, uns den Vortrag zu geben. (Königl. Commissar Kohlschütter tritt ein.) Referent Bürgerm. Wehner: Die erste Deputation hat sich bewogen gefunden, in Bezug auf den Gesetzentwurf, die Einführung einer Todtenschau und Anlegung von Leichenkam mern betreffend, einen feinerweiten Bericht zu erstatten, wel- ,cher folgendermaßen lautet: Bei anderweiter Berathung der zweiten Kammer überden Gesetzentwurf, die Einführung einer Todtenschau und die An legung von Leichenkammcrn betreffend, hatte solche, bei Durch-, gehung des speciellen Theils des gedachten Gesetzentwurfs, unter gewissen Modifikationen die einzelnen Paragraphen zwar angenommen, demohngeachtet haben aber auf die von dem Präsidio gestellte Frage: ob die Kammer den Gesetzentwurf, die Einführung einer Todtenschau und die Anlegung von Leichenkammern betref fend, mit den dabei beschlossenen Modifikationen und An trägen annehme? auf Namensaufruf, nur 29 Mitglieder mit Ja.' und 3V mit Nein! geantwortet, und es ist demnach der Gesetzentwurf von der zweiten Kammer, abgelehnt und der Gegenstand in dieser Gestalt wieder an die erste Kammer abgegeben worden,— wel che hierauf von der Deputation fernerweites Gutachten er fordert hat. Von dieser ist diese Angelegenheit einer nochmaligen Prü fung unterworfen, auch eine Vereinigung mit der jenseitigen Deputation versucht worden, deren Crgebniß, theils aus dem vorliegenden Bericht, theils aus der angefügten Zusam menstellung der abweichenden Beschlüsse beider Kammern, her vorgeht. Die Deputation überläßt nun der ersten Kammer die weitere Beschlußnahme, findet sich aber bewogen, folgende Bemerkung annoch hinzuzufügen. Da die zweite Kammer das Gesetz zurückgcwiesen hat, so dürfte auch die erste Kammer nunmehro darüber: ob sie hierin der zweiten Kammer beitreten wolle? sich anderweit zu erklären haben, und indem dieDeputation ihrer Kammer aus denen in den früheren Berichten bereits nä her auseinandergesetzten Gründen: „ bei ihrem früheren, die Annahme des Gesetzes in sich fassen den Beschlüsse zu beharren," anzmathen sich verpflichtet erachtet-, trägt sie darauf an: daß nach beendigter Verhandlung über die in der beigelegten Zusammenstellung enthaltenen Differmzpunkte, annoch durch Namensaufruf über Annahme des fraglichen Gesetzes nochmals abgestimmt werden möge. Referent Bürgern:. Wehner: Ich weiß nicht, ob Je mand dabei noch etwas zu bemerken hat.. Die verschiedenen abweichenden Beschlüsse der ersten und zweiten Kammer sind nun folgende: Beschluß der ersten Kammer beitz. 1: Die §. ist unverändert angenommen worden, zugleich aber auch der Antrag in der Schrift beschlossen wo'rden: „daß die bisherige Frist von 72 Stunden zwischen dem Tode und der Beerdigung in der Instruction für Lodtenbeschauer als Regel festgestellc werde." (s. II. Abth. der Landt.-Act. S. 59.) Beschluß der zweiten Kammer: Die zweite Kammer hat beschlossen, den Antrag der ersten Kämmer in die tz. mit aufzunehmen und letzterer folgende Fas sung ertheilt: „Keine Leiche darf beerdigt werden, bevor nicht die wirk liche Fäulniß derselben eintritt, und, mit Ausnahme dringen der Falle, 72 Stunden nach dem Ableben des Verstorbenen verflossen find. Zu diesem Entzweck muß die Leiche der Be sichtigung durch einen verpflichteten Todtenbeschauer unter legen haben, und von diesem dir Erlaubniß zur Beerdigung ertheilt worden sein. Deputationsgutachten: Aus den in dem jenseitigen Deputationsberichte vom 26. Februar 1840 aufgestellten Gründen beizutreten. Prinz Johann: Ich wollte mir hier eine Anfrage an j den Hrn. Commissar erlauben. Es ist in der jenseitigen Kam-
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