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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nehmen dürste. Ich glaube, es ist nicht begründet, aber dem würde vorgebeugt durch das Gesetz, und da auch einige andere gesetzliche Bestimmungen in dieser Z. sich finden, sodürste es nicht unzweckmäßig sein, dies mit ins Gesetz aufzunehmen. Präsident v. Gersdorf: Wenn nicht weiter über den Gegenstand gesprochen wird, so erlaube ich mir die Frage an die Kammer zu richten, ob sie die von der Deputation neu vor« geschlagene §. 10 annehmen wolle? — Wird gegen 7 Stim men angenommen. ZuZ. 13, welche die erste Kammer unverändert' angenommen hat, beschloß die zweite Kammer folgende un veränderte Fassung: „Das Ministerium des Innern ist mit der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. Der Zeitpunkt, von welchem an gerechnet dasselbe für die einzelnen Landestheile in Wirksamkeit tritt, wird von den Kreisdirectionen bestimmt und bekannt gemacht werden." Die Deputation empfiehlt jetzt denBeitritt. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die §.in vorbemerkter Fassung annehmen wolle? — Einstim mig Ja.— II. Die Ausführungsverordnung betreffend, so hat zu §. 1 derselben die erste Kammer Nichts erinnert. Die zweite Kammer hat folgende Bemerkung ge macht: Da nach der in dieser §. enthaltenen Bestimmung die Bil dung der Todtenschaubezirke auf den Grund der von den Amtshauptmannschaften zu erstattenden gutachtlichen Be richte erfolgen soll, so sei es angemessen, daß denselben zur Pflicht gemacht werde, sich vorher darüber mit der Ortsobrig keit zu vernehmen, wodurch auch einige der folgenden Pa ragraphen, namentlich tz.5 eine Abänderung erleiden würden. Jetzt.sagt die Deputation, daß die Erinnerung der Sache angemessen erscheine, und daher beizutreten sein werde. — Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob auch die Kam mer dem beitreten wolle? — Einstimmig Ja. -- Zu Z. 4 hat die erste Kammer nichts bemerkt. Die zweite Kammer hat erinnert: Anstatt der Parochialeintheilung würden bei Bildung der Todtenschaubezirke, die Gemeindebezirke zu berücksichtigen sein, wenn die Z. 4 des Gesetzentwurfs vorgeschlagene Ab änderung in das Gesetz ausgenommen wird. Deputationsgutachten: beizutreten, jedoch in der Voraussetzung, daß es der Staatsregierung unbenommen bleibe, durch die Verordnung darauf hinzudeuten, daß auch der Parochialverband gewählt werden könne, wenn es vielleicht die örtlichen Verhältnisse rathsamer machen sollten.' Präsident v. Gersdorf: Ich darf wohl die Kammer fragen: ob sie unter der von der Deputation hier ausgesproche nen Voraussetzung der zweiten Kammer beitreten wolle? — Einstimmig Ja. — Auch zu §. 7 hat die erste Kammer nichts erinnert. Die zweite Kammer hat die Erinnerung ausgenommen: daß es nicht angemessen sei, daß Männer, welche auf irgend eine Weise den Verdacht auf sich gezogen haben, daß sie sich mit heimlichem Kurilen abgegeben, von der Anstellung als Todtenbeschauer unbedingt ausgeschlossen werden sollen. Es würden daher die angedeuteten Worte wegzulassen sein. Die Deputation empfiehlt den Beitritt. — Prinz Johann: Ich bin allerdings der Ansicht, daß Je mand, der sich mit heimlichem Kuriren abgiebt, sich nicht zu einem Todtenbeschauer eignet; aber Jemanden, der blos ver dächtig ist, daß er einmal kurirte, kann man nicht ausschließen, bei der Schwierigkeit, die es ohnedem geben wird, dergleichen Männer zu finden. Nur aus dieser Rücksicht habe ich mich für die zweite Kammer erklärt. Hieße es in der Verordnung, daß er sich dessen schuldig gemacht habe, dann würde ich nichts da gegen sagen. Königl. Kommissar Kohlschütter: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Antrag auch nur in diesem Sinne von der zweiten Kammer angenommen worden ist. Die jenseitige De putation hat denselben bei der Berathung ausdrücklich dahin erläutert, daß sie nur die Ausschließung auf bloße Verdachts gründe habe beseitigt wissen wollen. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer un ter der jetzt ausgesprochenen Beziehung der zweiten Kammer bektreten wolle? — Einstimmig Ja. — Zu tz. 19 erinnerte die erste Kammer ebenfalls nichts. Die zweite Kammer hat erinnert: daß, da durch den Gesetzentwurf das Mandat vom 11. Fe bruar 1792 aufgehoben würde, die Hinweisung auf Z. IV. dieses Mandats um so weniger zu bevorworten sei,, als dar innen eine specielle Anleitung für die Leichenwäscherinnen nicht enthalten sei. Die Deputation empfiehlt den Beitritt: Präsident v. Gersdorf: Ob auch die erste Kammer dem beitreten wolle? — Einstimmig Ja. — Zu den tztz. 20,21,22 und 23 hatte die erste Kammer nichts erinnert. Die zweite Kammer hat bemerkt: Nach dem in Betreff der Leichenkammern für das Gesetz be antragten Beschlüsse würden diese §Z. eine Veränderung er leiden müssen. Jedoch sei es sehr wünschenswerth, daß die Staatsregierung eine Anweisung in das Land ergehen ließe, welche über zweckmäßige Einrichtung der Leichenkammern eine angemessene Belehrung enthielte. Die Deputation räth den Beitritt an, weil tz. 10 an genommen worden ist. Präsident v. Gersdorf: Ich würde die Kammer fragen:
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