Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
haben, nämlich daß nach Ansicht der Deputation annoch durch Namensaufruf über Annahme des Gesetzes nochmals ab gestimmt werden möge. Secretair Ritterstädt: Ich möchte allerdings fragen, welche Gründe man hierbei gehabt hat: noch einmal über An nahme des Gesetzes Namensaufruf eintreten zu lassen. Prinz Johann: Die nochmalige Abstimmung ist ganz unerläßlich. Auf jeden Beschluß der zweiten Kammer muss en wir wieder Beschluß fassen, dem wir ja beitreten könnten. Es ist eben so bei jeder §., wir müssen beschließen, ob wir bei der Meinung beharren oder nicht. Und der Namensaufruf, scheint es mir, geschieht zur Sicherstellung, wie ihn die Land tagsordnung bei jedem Gesetze vorschreibt. Der Fall ist ganz neu und in der ständischen Praxis nicht da gewesen. Referent Bürgermeister Wehner: Ich sollte meinen, daß die Deputation bei der Sache sehr sicher gegangen ist, damit später nicht Ausstellungen gemacht werden dürften. Auf die Frage des Hrn. Präsidenten erklären sich folgende 31 Kammermitglieder mit Ja: Viceprasident v. Carlowitz, Secretair v. Biedermann, Secret. Ritterstädt, Prinz Johann, v. Leipziger, v. Carlowitz-Maxen, Graf Hohenthal (Königs brück), V.v. Ammon, v. Großmann, Graf v. Schönburg, v. Lhielau, v. Hartitzsch, v. Polenz, Bürgermeister Wehner, v. Zedtwitz, v. Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Starke, Fürst Reuß, Schill, v. Beust, v. Welck, Pflugk, v. Minkwitz, v. Lüttichau, Gottschald, Meinhold, Hübler, Bernhardi, v. Groß und Präsident v. Gersdorf, und folgende 3 mit Nein: v. Schönberg, Graf Hohenthal (Püchau) und Ziegler und Klipphausen. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zu dem zwei ten Gegenstände der Tagesordnung übergehen können. Se. Durchlaucht Fürst Reuß wird ersucht, den Bericht der Kammer vorzutragen. (Königl. Commissar v. Schaarschmidt tritt ein.) Referent Fürst Reuß: Bericht der dritten Deputation über „die Petition des Herrn Grafen Hohenthal (Püchau), einige Abänderungen in Ausführung des Ablö sungsgesetzes betreffend." Da die Petition von einem Mitglieds der Kammer einge reicht ist, wurde sie der dritten Deputation zur Begutach tung übergeben. Der Herr Petent verbreitet sich in derselben zuvörderst über mehre ihm nicht zweckmäßig erscheinende Bestimmungen des Gesetzes vom 17. März 1832, namentlich die Art der Zusam mensetzung der Specialcommission, wünscht den juristischen Commissarius ganz entfernt zu sehen, den ökonomischen aber mit einem tüchtigen Protokollanten das Geschäft allein führen zu lassen und führt das Beispiel einiger Nachbarstaaten, als Preußen und Weimar an, wo in Ersterem nur ein ökonomi scher Commissarius auf eben angegebene Weise agire, in Letz term aber die Ablösungen nur durch den Bezirkslandrath geleitet worden waren. Es wird ferner getadelt, daß zu viele und mithin zum Theil nicht ganz befähigte Special-Commissarien angestellt wor den wären, die sich entweder gar nicht, oder doch zum großen Nachtheil der Interessenten erst spät in das Geschäft eingearbei tet hätten. Ein großer Uebelstand sei es, daß die beiden Commissarien, der juristische und ökonomische, nicht an einem Orte wohnen, wodurch doppelte Reisekosten, doppelte Zufertigungen und mit hin auch hier doppelte Kosten entständen. Die Art der Kostenerhebung sei auch im Preußischen zweck mäßiger, wo die Interessenten an die königlichen Kassen zahlen, aus welchen dann die Commissionen wieder die Berichtigung ihrer dort eingereichten Liquidation erhalten und Abschlagszah lungen an die Commissionen von Seiten der Betheiligten fänden dort nie statt. Bei Beginn eines Ablösungsgeschäfts würden die muth- maßlichen Kosten veranschlagt und repartirt und dann, je nach den Wünschen der Interessenten festgestellt, diese Kosten mit den Steuern entweder in einvicrteljährigen oder monatlichen Raten, an die Kreissteuerkasse zu zahlen, welche sich dann wieder mit der General-Commissionskaffe zu berechnen habe. Außer einer Quote von 4 Procent würden dafür den Be- theiligten keine Kosten berechnet. ° Einen Ansatz in den Liquidationen hiesiger ökonomischer Special-Commissarien fürZeitversäumniß, wie er vorge kommen, findet der Herr Petent unbillig, da ja außerdem dem Commissarius alle Arbeit bezahlt werde, und stellt im Allge meinen die Frage auf, ob es nicht überhaupt im Interesse der Betheiligten und zur Förderung des Geschäftes besser sein möchte, die Commissarien zu sixiren und sie förmlich zu Staatsdienern zu machen. Im Nachtrage zu der Petition spricht sich der Herr Petent über die ihm scheinende Unzweckmäßigkeit des Verfahrens aus, da wo Kirchen, Schulen oder milde Stiftungen betheiligt sind, für diese einen besondern Aclor zu bestellen und dadurch unnöthige Kosten zu veranlassen, und wünscht endlich, daß die Behufs der Separationen und Zusammenlegungen von Grundstücken durch Feldmesser gemachten Vorarbeiten zuvör derst derRevision eines Geodäten höherer Bildung unterworfen würden. Schließlich führt Herr Petent noch an, daß sich Fälle er eignet hätten, in welchen, den Bestimmungen des Gesetzes vom 17. März 1832 zuwider, die Kosten, welche durch Bei bringung der Legitimation aufgelaufen, als zum Hauptge schäft gehörend, auf alle Interessenten vertheilr worden wären. Nachdem dies vorangeschickt worden, ließen sich nun die zur Begutachtung vorliegenden Anträge in folgender Reihe auf stellen: 1) daß die Special-Commission nur aus einem ökonomi schen Commissar bestehe, der juristische abet aus derselben ganz entfernt werde; Referent Fürst Reuß: Ich erlaube mir zu bemerken, ob es nicht zweckmäßiger sein würde, das Gutachten der Deputa tion nach jedem einzelnen Punkte vorzulesen. Präsident v. Gersdorf: Wenn die Kammer damit ein verstanden ist, würde es zu erfolgen haben. Referent Fürst Reuß: Im Berichte heißt es:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder