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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sä 1. Schon in den beiden früherenconstitütionellenLand tagen wurden einige Anträge auf Abänderungen des Gesetzes" vom 17. März 1832 gestellt, von beiden Kammern jedoch nicht angenommen, da bei dem nun schon so sehr vorgerückten Geschäfte der, Ablösungen dadurch nur Unsicherheit und Ver wirrung in das Ganze gebracht werden würde. Als eine Abänderung des Gesetzes aber> und nicht blos, wie die Aufschrift der Petition es nennt, als eine Abänderung in der Ausführung, miuß die Deputation den Antrag an sehen, da er eine Bestimmung der §.207, die Bildung der Special-Conimission betreffend, ganz aufheben würde. Soviel die Deputation Gelegenheit gehabt hat zu be obachten, haben sich die juristischen Commissarien auch nur als sehr zweckmäßig gezeigt, da sie im Voraus, wenn sich Streitigkeiten erhoben, viel besser geeignet sind, diese zu besei tigen, als die ökonomischen Commissarien. Finden sich indessen dergleichen Streitpunkte nicht, so ist es auch nach §. 2t 1 und 212 des Gesetzes nicht nothwendig, den juristischen Commiffarius zuzuziehen und hat dieser nur den Receß zu fertigen. , Die Deputation kann, daher zur Annahme dieses An trags nicht rathen. 2) daß weniger ökonomische Commissarien eingestellt wür den, das Land zu dem Ende iw gewisse Bezirke, von etwa 4—5 Quadratmeilen eingetheilt werde, denen Bezirks-Com- missarien Vorständen, daß zu diesen nur besonders Befähigte gewählt würden, welche sich auch zuvor durch eine Prüfung vor der General-Commisschn dürüber auszuweisen hätten; nä 2. Die Einteilung des Landes in 'gewisse Bezirke würde schwer oder gar nicht auszuführen sein, und> die An stellung von Bezirks-Commissarien der so dankenswert anzu erkennenden Freiheit der Wahl, welche das Gesetz giebt, ganz entgegen sein. Es hat bisher dem Geschäfte grade mehrSicher- heit und Vertrauen gegeben, daß es den Betheiligten über lassen ist, Commissarien zu Wahlen, welchen sie in Hinsicht auf Fähigkeit und Redlichkeit fo wichtige Interessen anverlrauen zu können glauben, und daß im Anfänge manche Commissarien angestellt wurden, von deren Fähigkeiten die obere Behörde noch nicht volle Ueberzeugung haben konnte, liegt in der Na tur jedes völlig neuen Geschäfts. Es haben andere Staaten es gewiß ebenso wie wir zu empfinden gehabt, daß die Com- miffaricn sich erst durch Uebung die nöthige Geschäftsroutine verschaffen mußten. Eine Prüfung der ökonomischen Special-Commissarien von Seiten der General-Commission findet übrigens auch hier vor der Anstellung statt. Zu verkennen ist auch nicht, daß durch Anstellung be stimmter Bezirks-Commissarien die Geschäfte sehr aufgehalten werden würden, da sich diese in einem Bezirke sehr häufen könnten, so, daß der Commissarius nicht aufzukommen ver möchte, während svielleicht in einem Anderen der Zudrang zu Ablösungen nicht bedeutend und der Commissarius ganz unbe schäftigt sein würde. Gewiß har Sachsen der Menge der Commissarien und der freien Wahl derselben es mit zu verdanken, daß in einem ver- hältnißmäßig so kurzen Zeiträume eine so große Menge von Ablösungen zu Stande gebracht wurden. DieDeputation kann daher auch diesen Antrag nicht bevorworten. L SL Prinz Johann: Dürfte es nicht zweckmäßiger sein, da das Gutachten vorgetragen wird, auch über die einzelnen Punkte sogleich Beschluß zu fassen ? Referent Fürst N e u ß:' Ich habe das thun wollen, aber da eigentlich alle Anträge, abgelehnt waren, so glaubte ich, es würde über alle ein Beschluß zu fassen sein, indeß habe ich nichts dagegen. Präsident v. Gersdorf: Es würde mir angenehm sein, zu wissen, was die Kammer dazu meint, und daher zuvörderst eine Anfrage stellen. Graf Höhenthal (Püchau): Für meine Person ist eS mir ganz gleichgültig, ob über die einzelnen Punkte besonders gesprochen wird, oder im Allgemeinen. Aber allerdings wünschte ich, ehe zu dem Einzelnen übergegangen wird, etwas im All-' gemeinen zu sagen. Präsident v. Gersdorf: Allerdings hatte eine allgemeine Berathung eintreten sollen, ehe wir zu dem Einzelnen überge hen. Es würde aber dadurch der allgemeinen Berathung nicht präjudicirt werden, dem Wunsche auf die einzelnen Gegen stände vor Verlesung des Ganzen einzugehen. Ich würde da her fürs Erste mir die Frage an die Kammer zu richten erlauben, ob sie auf die einzelnen Gegenstände besonders einzugehen und auf jeden besonders zu berathen gemeint sei ? — Man hat dies allgemein gewünscht , und nun würden wir darauf zurückkom men, daß eine allgemeine Berathung vorausgehe, ehe Bera thung des Einzelnen eintritt. . GrafHohenthal (Püchau): Bevor ich mich zu dem Berichte der Deputation selbst wende, sej es mir vergönnt, ei nige Worte über'die Gründe zu sagen, welche vorliegende Peti tion hervorgerufen haben, und weshalb ich die darin enthaltenen Anträge der Berücksichtigung der Kammer und der Staatsregic- rung empfohlen habe. Es haben mich besonders zwei Ansich ten dabei geleitet. Nämlich I) für den Fall, daß meine An träge Genehmigung bei der Kammer und nach Befinden beider Staatsregierung finden sollten, habe ich geglaubt, durch die Er füllung derselben, sämmtlichen Betheiligten, vielleicht auch dem Staate zwei große Gegenstände zu ersparen, nämlich Zeit und Geld. Der zweite Fall, den ich mir gedacht habe, und der wahrscheinlich eintreten wird, ist der, daß meine Vorschläge abge lehnt würden, für diesen Fall hat mir die Ansicht vorgeschwebt daß es zweckmäßig sei, zu zeigen, wenn ein Gesetz selbst dü besten Bestimmungen enthielte, wie oft dennoch praktische Aus führung desselben hinter der Theorie zurückblejbt und die bester gesetzlichen Bestimmungen durch einschleichende Mißbrauche, die öffentlich gerügt werden müssen, hintergangen werden. Was den allgemeinen Theil desDeputationsgutachtensanlangt, welcher im Berichte zu finden ist, so habe ich eigentlich nur sehr wenig zu erinnern. Nur wollte ich mir die Bemerkung erlau ben, daß mir drei Anträge von der Deputation untergeschoben worden sind, die ich gar nicht gestellt habe, nämlich die rub 4,5 und 6 befindlichen. Ueber diese Gegenstände habe ich mich S
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